Die BaFin hat auf ihrer Webseite das Honorar-Anlageberaterregister veröffentlicht. Anleger können sich mit Hilfe dieses Registers informieren, welche Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute die Honorar-Anlageberatung anbieten. Die in dem Register aufgeführten Institute müssen auf ihrer Homepage darüber informieren, in welchen Filialen Kunden die Honorar-Anlageberatung in Anspruch nehmen können.
Die Honorar-Anlageberatung ist nunmehr gesetzlich definiert. Banken und Finanzdienstleister, die diese Form der Anlageberatung anbieten, müssen erweiterte Vorgaben beachten. Diese gehen über die Vorschriften hinaus, die für die herkömmliche Anlageberatung gelten. Ziel der neuen Regelungen ist es, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie Anlageberatung vergütet wird. Dem Kunden soll klar werden, wer für die Beratung zahlt. Er soll damit in die Lage versetzt werden, bewusst zwischen der provisionsgestützten Anlageberatung und der nicht provisionsgestützten Honorar-Anlageberatung auszuwählen.
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/Honorar-Anlageberater/honorar-anlageberater_artikel.html
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