Der Bau einer Stromtrasse durch die Uckermark ist vorerst gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für die 115 Kilometer lange Hochspannungsleitung für rechtswidrig erklärt. Die Mängel des Beschlusses führen aber nicht zu dessen Aufhebung. Durch ein ergänzendes Verfahren können sie behoben werden, so die Richter. Die Notwendigkeit der Stromleitung für den Netzausbau stellte das Gericht nicht in Frage.
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