Der Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning kann fortgesetzt werden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Lüneburg im deutschen Bundesland Niedersachsen heute mit. Das Verfahren war am Donnerstag unterbrochen worden, weil der 93-jährige Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen war. Nach der mittlerweile vorliegenden ärztlichen Stellungnahme des vom Gericht beauftragten Sachverständigen könne die Hauptverhandlung gegen Gröning morgen aber wie geplant fortgesetzt werden
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