Ab 2024 treten in Deutschland bedeutende Änderungen im Gesundheitssystem in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind:
Einführung des E-Rezepts: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Ärzte elektronische Rezepte ausstellen. Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung können diese über eine Smartphone-App oder die Gesundheitskarte einlösen. Privatversicherte erhalten ab dann ebenfalls Zugang zum E-Rezept. Die herkömmlichen rosa Rezeptzettel entfallen; stattdessen wird das E-Rezept digital oder als Papierausdruck in Apotheken eingelöst.
Gesundheits-ID: Ebenfalls ab Januar 2024 wird die Gesundheits-ID eingeführt. Diese digitale Identität ergänzt die elektronische Gesundheitskarte und ermöglicht den Zugang zu Gesundheits-Apps und -Diensten wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte. Die Nutzung ist zunächst freiwillig und durch eine 2-Faktor-Authentifizierung gesichert.
Elektronische Patientenakte (ePA): Die ePA soll ab Anfang 2025 flächendeckend eingeführt werden, um eine bessere Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen zu ermöglichen. Gesetzlich Versicherte können Ende 2024 Widerspruch einlegen, andernfalls wird automatisch eine ePA für sie angelegt. Auch private Versicherungen werden Informationen zur ePA bereitstellen.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab Januar 2024. Das bedeutet, dass höhere Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag beitragspflichtig werden. Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben, was den Wechsel zur privaten Krankenversicherung beeinflusst.
Diese Änderungen zielen darauf ab, das Gesundheitssystem effizienter und zugänglicher zu gestalten und die digitale Transformation im Gesundheitswesen voranzutreiben.
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