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GEWARC Entwicklungs GmbH- Bericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG

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GEWARC Entwicklungs GmbH

Löhrstraße 17
D-04105 Leipzig

Bericht
über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG
zur Emission
„Leipzig- Alte Ziegelei“
zum Berichtsstichtag
14.12.2023

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1. Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung
1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 25. November 2022 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

GEWARC Entwicklungs GmbH
Löhrstraße 17
D-04105 Leipzig
Register: Amtsgericht Leipzig HRB 37220
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 34·Wp 7113/​02313#00001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Leipzig-Alte Ziegelei“ mit Wirkung zum 13.12.2022 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 14.06.2023 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 2 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

1.295.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.145.821,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Betrag in EUR
1 Refinanzierung von bereits eingesetzten Eigenmitteln, welche als Eigenkapital oder mittels Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft (Darlehensnehmer) eingebracht wurden. Die Mittel müssen im Rahmen des Ankaufes der Immobilie unter der Adresse Naunhofer Landstraße 9, 04288 Leipzig u.a. als Teilkaufpreiszahlung bzw. für Erwerbsnebenkosten incl. Maklerkosten, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungskosten, für bereits angefallene Planungs- und Projektkosten für die Vorbereitung der Durchführung des Projektes oder Kosten der Gesellschaft verwendet worden sein. 400.000,00 €
2 Refinanzierung von bereits eingesetzten Eigenmitteln, welche als Eigenkapital oder mittels Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft (Darlehensnehmer) eingebracht wurden. Die Mittel müssen im Rahmen des Ankaufes der Immobilie unter der Adresse Naunhofer Landstraße 9, 04288 Leipzig u.a. als Teilkaufpreiszahlung bzw. für Erwerbsnebenkosten incl. Maklerkosten, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungskosten, für bereits angefallene Planungs- und Projektkosten für die Vorbereitung der Durchführung des Projektes oder Kosten der Gesellschaft verwendet worden sein. Dieser Teilbetrag ist erst nach den Erfüllungen der in den Auszahlungsbedingungen hierfür bestimmten Voraussetzungen auszahlungsreif. 250.000,00 €
3 (anteilige) Bedienung der (laufend) fällig werdenden Kosten für die Herrichtung und Erschließung, die Realteilung und Parzellierung des Projektgrundstückes sowie damit in Verbindung stehenden Nebenkosten und Kosten der Gesellschaft (Darlehensnehmer) 413.000,00 €
4 Bedienung der Finanzierungsvermittlungsgebühr der Alpha Real Estate 30.821,00 Finance GmbH 30.821,00 €
5 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende, ggf. die außerordentliche Zinszahlung sowie die Finanzierungskosten aus dem ggf. abzuschließenden Strukturierungsvertrag mit der FH 1 Berlin GmbH & Co. KG zu zahlen. 52.000,00 €
Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 1.145.821,00 €
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Restsumme
in EUR
1 Refinanzierung von bereits eingesetzten Eigenmitteln, welche als Eigenkapital oder mittels Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft (Darlehensnehmer) eingebracht wurden. Die Mittel müssen im Rahmen des Ankaufes der Immobilie unter der Adresse Naunhofer Landstraße 9, 04288 Leipzig u.a. als Teilkaufpreiszahlung bzw. für Erwerbsnebenkosten incl. Maklerkosten, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungskosten, für bereits angefallene Planungs- und Projektkosten für die Vorbereitung der Durchführung des Projektes oder Kosten der Gesellschaft verwendet worden sein. 0,00 €
2 Refinanzierung von bereits eingesetzten Eigenmitteln, welche als Eigenkapital oder mittels Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft (Darlehensnehmer) eingebracht wurden. Die Mittel müssen im Rahmen des Ankaufes der Immobilie unter der Adresse Naunhofer Landstraße 9, 04288 Leipzig u.a. als Teilkaufpreiszahlung bzw. für Erwerbsnebenkosten incl. Maklerkosten, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungskosten, für bereits angefallene Planungs- und Projektkosten für die Vorbereitung der Durchführung des Projektes oder Kosten der Gesellschaft verwendet worden sein. Dieser Teilbetrag ist erst nach den Erfüllungen der in den Auszahlungsbedingungen hierfür bestimmten Voraussetzungen auszahlungsreif. 250.000,00 €
3 (anteilige) Bedienung der (laufend) fällig werdenden Kosten für die Herrichtung und Erschließung, die Realteilung und Parzellierung des Projektgrundstückes sowie damit in Verbindung stehenden Nebenkosten und Kosten der Gesellschaft (Darlehensnehmer) 413.000,00 €
4 Bedienung der Finanzierungsvermittlungsgebühr der Alpha Real Estate 30.821,00 Finance GmbH 476,00 €
5 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende, ggf. die außerordentliche Zinszahlung sowie die Finanzierungskosten aus dem ggf. abzuschließenden Strukturierungsvertrag mit der FH 1 Berlin GmbH & Co. KG zu zahlen. 51.479,28 €
Rest-Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 714.955,28 €
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

149.179,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
6 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service GmbH 141.473,75 €
7 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 7.705,25 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß
Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG
149.179,00 €
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
6 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 9.462,22 €
7 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß
Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG
9.462,22€
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Naunhofer Landstraße 9, Grundbuchamt Leipzig, Grundbücher von Liebertwolkwitz, Blatt 3194, Flurstücke 590/​26, 28.689 m2. Grundbuchauszug vom 01.12.2022
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

724.417,50 EUR
3.

Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 14.12.2023

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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