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GEZ Urteil

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Für die geschäftliche Nutzung eines Internet-PC in Ihren privaten Räumen verlangte die GEZ bisher 5,76 Euro pro Monat zusätzlich von Ihnen. Ganz gleich ob Sie bereits die Gebühr für Fernseher, Radio und Computer zahlten. Das hat sich nun geändert.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind PC von Freiberuflern gebührenbefreite Zweitgeräte und deshalb nicht gebührenpflichtig. Privat genutzte PC waren schon vorher in den Kosten für angemeldete Fernseher und Radios in Ihrem Haushalt enthalten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, zu Unrecht gezahlte Rundfunkgebühren beim NDR udn anderen Länderanstalten zurückzufordern.

Quelle:VBZ Niedersachsen

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