Natürlich haben wir auf unsere Veröffentlichungen viel Resonanz bekommen, wollen hier aber auch feststellen, dass es sich nicht um eine Verurteilung, sondern um ein Ermittlungsverfahren handelt.
Erfahrungsgemäß ermittelt die Staatsanwaltschaft allerdings nur dann in einem solchen Ausmaß, wenn dazu ein hinreichender und begründeter Verdacht vorliegt. Das muss mithin hier also gegeben sein. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie die Verantwortlichen der GFE mit Nachfragen umgegangen sind. Deshalb muss sich die GFE natürlich heute „Vorwürfe“ gefallen lassen, die bei mehr Transparenz“ sicherlich nicht gemacht worden wären. Nun warten wir einfach einmal die Ermittlungen ab, schauen was dabei herauskommt. Eins sollte allerdings für die Vermittler Tatsache sein, derzeit GFE als Produkt zu verkaufen, dürfte nicht nur schwierig sein, sondern im eigenen Interesse (Beraterhaftung) unmöglich.
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