In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GFI Verwaltungs GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Straße 19, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRA 41428), vertr. d.: GFI Service GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 43457), (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michel Szule, (Geschäftsführer) ist am 01.04.2015 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, c/o Kübler Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/247522-500, Fax: 069/247522-999, E-Mail: frankfurt@kueblerlaw.com, Internet: www.kueblerlaw.com bestellt worden.Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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