Der vorliegende Jahresabschluss der GFW Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Argentum KG, München, zum 31. Dezember 2013 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufgestellt worden. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen.Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt des HGB (§§ 264 ff. HGB) wurden beachtet.
Der Jahresabschluss 2013 weist einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung besteht jedoch nicht, da von der Deutsche Bauentwicklung GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG eine harte Patronatserklärung abgegeben wurde. Die BAG Bankaktiengesellschaft hat sich gegenüber der Deutsche Bauentwicklung GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG dazu verpflichtet, diese aus den bestehenden und zukünftigen Kreditverbindlichkeiten sowie aus eventuellen Ansprüchen aus den von der Deutsche Bauentwicklung GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG abgegebenen Patronatserklärungen im Fall der Insolvenz oder Liquidation nur bis zur Höhe des Wertes ihres Aktivvermögens in Anspruch zu nehmen.
Es besteht somit unverändert eine positive Fortführungsprognose, sodass der Jahresabschluss weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden ist.
Zitat aus der aktuellen hinterklegten Bilanz
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