Alles möglich, denn es ist zu erwarten, dass die „neue Deutsche Lichtmiete“ natürlich versuchen wird, die vorhandene Insolvenzgutachten, vor allem das zur Deutschen Lichtmiete Produktionsgenossenschaft von Rüdiger Weiß, zu zerpflücken. Jenes Gutachten, welches uns in der Redaktion vorliegt und aus dem der Fehlbestand der Leuchten hervorgeht.
Mit welchen Kunstgriffen man nun möglicherweise dann hier diese enorme Zahl relativieren bzw. wegdiskutieren will, darauf darf man natürlich gespannt sein.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sollte aber hier ein Auge auf den Datenbestand haben, nicht dass sich dieser dann möglicherweise verändert und auf einmal zu viele Leuchten da sind, um das mal sarkastisch auszudrücken.
Möglicherweise muss man aber auch diesen Weg der Konfrontation gehen, ob nun berechtigt oder auch nicht, um gegenüber den verunsicherten Anlegern nun überhaupt noch eine Zeit lang das eigene Gesicht wahren zu können.
Würden die nun für die Deutsche Lichtmiete handelnden Personen das nicht bestreiten, was der Insolvenzverwalter in seinem Gutachten schreibt, was hätte dann die Beendigung der Insolvenzverfahren noch für einen Sinn?
Nun darf man dem Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß sicherlich mehr Glauben schenken als den in einem Strafverfahren beschuldigten Personen, für die natürlich die Unschuldsvermutung gilt. Er hat keinerlei Eigeninteresse an solch einem Verfahren als Dienstleister für das zuständige Insolvenzgericht in Oldenburg.
Die Interessenlage bei einem Thomas Rogalla, Alexander Hahn, Marco Hahn, Roman Teufl, usw. sieht da sicherlich schon völlig anders aus.
Letztlich wird dann sicherlich eine Aufarbeitung der Ermittlungsbehörden und dem dann möglicherweise nachfolgendem Gerichtsprozess genau diese Wahrheit aufzeigen, denn natürlich ist eine deutsche Staatsanwaltschaft auch verpflichtet, „Entlastendes“ für die Beschuldigten herauszufinden.
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