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AG-News

GIEAG Immobilien AG

geralt (CC0), Pixabay
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GIEAG Immobilien AG

München

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der GIEAG Immobilien AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 130721, (die „Gesellschaft“) vom 23. Juni 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juni 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 47.000.000,00, mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 1.800.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options-, bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (nachstehend jeweils „Schuldverschreibungsbedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 auszuschließen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen ist mit Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 23. Juni 2021 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird im Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 130721) hinterlegt.

Zudem hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2021“). Das Bedingte Kapital 2021 dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses nach Maßgabe des Tagesordnungspunkts 7 der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 ausgegeben werden.

Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2021 sowie die entsprechende Änderung der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 130721).

Wegen der Einzelheiten der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2021 wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 17. Mai 2021 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juni 2021 bekannt gemacht worden ist.

 

München, im Juni 2021

GIEAG Immobilien AG

Der Vorstand

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