15-Minuten-Zeittaktklausel für Anwaltshonorar von weiterem OLG gekippt – Das Oberlandesgericht München hatte einen hässlichen Streit zwischen einem ehemaligen Mandanten und einem Anwalt zu klären. Die Honorarvereinbarung enthielt die Klausel: jede Tätigkeit löst 15 Minuten Zeithonorar aus. Am Ende war die Rechnung üppig und bestand aus vielen kleinen Zeiteinheiten. Bekanntlich kann bei einer solchen Abrechnung aus 4 Minuten Arbeit ein Honorar von einer Stunde werden. Das fand das Gericht nicht in Ordnung wegen Verstoß gegen das Recht des Kleingedruckten….
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