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Gigantischer Bilanzverlust: Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

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Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

BILANZ zum 30. Juni 2021

AKTIVA

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.145.722,47 724
2. Spielerwerte 101.699.732,71 106.402
3. Geleistete Anzahlungen 286.460,83 0
103.131.916,01 (107.126)
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 5.026.343,50 2.255
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.396.252,29 867
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.380,00 1.831
6.424.975,79 (4.953)
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.487.570,00 91.488
2. Genossenschaftsanteile 1.354,00 1
91.488.924,00 (91.489)
201.045.815,80 (203.568)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 1.433.358,18 985
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.857.427,02 2.394
2. Forderungen aus Transfer 2.457.027,61 568
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.376.428,88 18.681
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 65.915.383,07 2.636
5. Sonstige Vermögensgegenstände 1.248.894,10 11.594
88.855.160,68 (35.873)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.162.413,55 55.762
114.450.932,41 (92.620)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.268.365,97 10.170
326.765.114,18 306.358

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.063.568,00 5.190
II. Kapitalrücklage 369.329.410,56 221.412
III. Verlustvortrag -79.901.974,43 -20.902
IV. Jahresfehlbetrag -83.265.724,08 -59.000
212.225.280,05 (146.700)
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 8.940.467,77 4.099
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 40.000.000,00 40.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 9.954
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.398.484,06 4.819
4. Verbindlichkeiten aus Transfer 37.385.157,80 68.431
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 87.494,64 90
6. Sonstige Verbindlichkeiten 14.848.392,77 18.458
99.719.529,27 (141.752)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.879.837,09 13.807
326.765.114,18 306.358

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 (HGB)

Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 103.827.609,67 112.960
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.390.591,48 1.580
105.218.201,15 114.540
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -2.407.843,10 -2.608
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -89.765.596,41 -76.370
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.102.151,58 -3.649
-92.867.747,99 (-80.019)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -34.982.456,86 -21.428
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -64.040.276,01 -74.609
7. Erträge aus Beteiligungen 9.309.076,04 7.745
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.088.758,61 127
– davon aus verbundenen Unternehmen: € 109.295,81 (Vorjahr: T€ 125)
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme -156.068,50 -276
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.407.675,01 -4.730
11. Vergütung für Genussrechtskapital 0,00 -472
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 2.750
– davon latente Steuern: € 0,00 (Vorjahr: T€ 2.750)
13. Ergebnis nach Steuern -83.246.031,67 -58.980
14. Sonstige Steuern -19.692,41 -20
15. Jahresfehlbetrag -83.265.724,08 -59.000
16. Verlustvortrag -79.901.974,43 -20.902
17. Bilanzverlust -163.167.698,51 -79.902

Anhang für das Geschäftsjahr Von 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

Gliederung des Anhangs

I. Allgemeine Erläuterungen

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

IV. Sonstige Angaben

Anlage zum Anhang:

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2021 (Anlagenspiegel)

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 ist unter Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Fünften Teil des Ersten Buches des Aktiengesetzes erstellt worden.

Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden unternehmensspezifische Gliederungspunkte (Spielerwerte als Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfers als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in die Bilanz und in den Anlagenspiegel eingefügt.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 ist unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.

Die in den Vorjahren angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die wesentlichen im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze lassen sich wie folgt darstellen:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden über die Laufzeit der Anstellungsverträge abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – unter Berücksichtigung planmäßig linearer Abschreibungen auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Werten, die ihnen beizulegen sind, angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen worden.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für die Abgrenzung von Zahlungsvorgängen und zur Zuordnung von Aufwendungen/​Erträgen zum zutreffenden Aufwands-/​Ertragszeitraum gebildet.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu erfassen.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unterjährig mit monatlichen Durchschnittskursen. Am Abschlussstichtag werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Auf Unterschiedsbeträge zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden die sich daraus ergebenen latenten Steuern nur angesetzt, soweit diese nicht mit aktiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden oder Verlustvorträgen verrechnet werden können. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird für die Gewerbesteuer von einem Steuersatz von 14,35 % und für die Körperschaftssteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) von einem kombinierten Steuersatz von 15,825 % ausgegangen.

Bei der Bewertung der passiven latenten Steuern aus dem Bewertungsunterschied bei den Finanzanlagen werden die steuerlichen Verlustvorträge in Abzug gebracht.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

Bilanz

Nachstehend werden nur zu den wesentlichen Posten Erläuterungen gegeben.

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel; vgl. Anlage zum Anhang.

2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

Unternehmen Anteil Nominalkapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
% T€ T€ T€
Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG 100 91.310 91.310 0
Hertha BSC Lizenz GmbH 100 25 61 -1
Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG 100 100 861 -2
Hertha BSC Infrastruktur GmbH 100 25 24 0
Hertha BSC Stadion GmbH 100 25 -46 0
Hertha BSC Medien GmbH 100 25 -971 -4

Mit der Hertha BSC Infrastruktur GmbH wurde im Juli 2004 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen; die Hertha BSC Infrastruktur GmbH war bis zum 2. März 2011 Komplementärin der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG.

Die Hertha BSC Lizenz GmbH wurde am 20.12.2010 gegründet.

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist persönlich haftende Gesellschafterin der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG und der Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG.

Das Ergebnis der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG steht ausschließlich der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA zu.

Mit der Hertha BSC Stadion GmbH wurde zum 13.12.2017 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

1 Jahresabschluss zum 31.12.2020

Der Buchwert der Anteile an der Hertha BSC Medien GmbH wurde vollständig wertberichtigt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. Forderungen gegen die DFL in Höhe von T€ 4.773 enthalten.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Von den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 24.132 sind T€ 76 eingeschränkt verfügbar (nur zweckbestimmte Verwendung für Mietkautionen zulässig).

5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen sich wie folgt dar:

T€
– im Voraus bezahlte Spielerberaterverträge 6.670
– im Voraus bezahlte Spielergehälter 4.160
– im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge 108
– Übrige 330
Summe 11.268

6. Eigenkapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. November 2019 wurde das Grundkapital der Hertha BSC KGaA von 4.160.000 Stückaktien auf 5.189.621 Stückaktien erhöht, die auf den Namen lauten. In diesem Zusammenhang erfolgten Einzahlungen in Höhe von € 1.029.621,00 in das Grundkapital und in Höhe von € 97.972.398,23 in die Kapitalrücklage.

Am 1. Juli 2020 wurde eine Investitionsvereinbarung mit einem bestehenden Kommanditaktionär geschlossen, die eine liquiditätswirksame Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt T€ 150.000 vorsieht. Das Grundkapital soll hiernach von € 5.189.621,00 um € 2.603.821,00 auf € 7.793.442,00 durch die Ausgabe von insgesamt 2.603.821 Aktien erhöht werden.

Auf Basis der geschlossenen Investitionsvereinbarung wurde auf der Hauptversammlung vom 17. Dezember 2020 eine Erhöhung des Grundkapitals der Hertha BSC KGaA um 873.947 Stückaktien auf insgesamt 6.063.568 Stückaktien, die auf den Namen lauten, beschlossen (Kapitalerhöhung I). Die Eintragung der beschlossenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgte am 12. Januar 2021. Das mit der Kapitalerhöhung geleistete Agio in Höhe von insgesamt 49.646.886,34 € wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Darüber hinaus wurde auf Basis derselben Investitionsvereinbarung nebst einer Änderungsvereinbarung vom 3. November 2020 eine zusätzliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung II) in Höhe von T€ 100.000 vereinbart. Zum 30.06.2021 wurde diesbezüglich ein Betrag von insgesamt T€ 98.270 in die Kapitalrücklage eingestellt. Nach vollständig geleisteten Einzahlungen wurde gemäß Nachtragsbericht die Kapitalerhöhung im August 2021 beschlossen und durchgeführt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin, ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.

Grundkapital 6.063.568,00
Kapitalrücklage 369.329.410,56
Verlustvortrag -79.901.974,43
Jahresfehlbetrag -83.265.724,08
Eigenkapital 212.225.280,05

Auf Basis der genannten Finanzierungsvereinbarung vom 1. Juli 2020 wurden zudem bereits bis zum 31.12.2020 weitere € 14.002.663,01 als Einlagen geleistet, die im laufenden Geschäftsjahr 2020/​2021 dem Eigenkapital durch die vereinbarten Kapitalerhöhungen zugeführt werden.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für folgende Positionen gebildet:

T€
Aus drohenden Verlusten 7.500
Ausstehende Gehälter 300
Ausstehende Rechnungen 431
Ausstehende Rechnungen für Spielerberater 250
Ausstehende Urlaubszahlungen 116
Zinslose Stundung Nachzahlungszinsen gem. Bescheide 2010-2013 151
Beratungs- und Abschlusskosten 134
Sonstige 58
Summe 8.940

8. Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Gläubigern und Fristigkeiten (Restlaufzeiten) ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel; die Vorjahreszahlen sind in Klammern vermerkt.

Restlaufzeiten
Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Anleihen 40.000 0 40.000 0
(40.000) (0) (40.000) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
(9.954) (9.954) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.399 7.399 0 0
(4.819) (4.372) (447) (0)
Verbindlichkeiten aus Transfer 37.385 37.385 0 0
(68.431) (34.361) (34.070) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 88 88 0 0
(90) (90) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 14.848 14.848 0 0
(18.458) (18.458) (0) (0)
Insgesamt 99.720 59.720 40.000 0
(141.752) (67.235) (74.517) (0)

Die Angabe zu den Anleihen betreffen den Emissionswert von T€ 40.000.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem T€ 8.197 (Vorjahr T€ 10.903) Verbindlichkeiten aus Steuern, T€ 4.371 (Vorjahr T€ 5.348) Verbindlichkeiten aus Personalabrechnungen enthalten.

9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten betrifft im Wesentlichen Anzahlungen der Nike European Operations Netherlands B.V. auf die Verlängerung des Ausrüstervertrages und Einzahlungen aus der Signing Fee des Vermarktungspartners Sportfive Germany GmbH im Zusammenhang mit der Anpassung und Verlängerung des gemeinsamen Kooperationsvertrages.

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen gliedern sich wie folgt auf:

Bezeichnung Fällig < 1 Jahr Fällig 1-5 Jahre Fällig > 5 Jahre Gesamt
T€ T€ T€ T€
Überlassungsverträge (geschätzt) 8.182 25.184 0 33.366
Leasingverträge 169 0 0 169
8.351 25.184 0 33.535

Die bestehenden Verträge sehen teilweise variable Zahlungen vor, so dass es sich bei den Überlassungsverträgen um auf der Basis des Geschäftsjahres 2020/​2021 geschätzte Beträge handelt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1. Umsatzerlöse

2020/​2021 2019/​2020
T€ % T€ %
Spielerlöse/​Ticketing 156 0,2 11.177 9,9
Fernsehgelder 69.232 66,7 65.600 58,1
Werbung 17.837 17,2 28.626 25,3
Handel 4.371 4,2 4.757 4,2
Transfererlöse 11.416 11,0 1.203 1,1
Sonstige 816 0,8 1.597 1,4
Gesamt 103.828 100,0 112.960 100,0

2. Abschreibungen

Die Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2020/​2021 2019/​2020
T€ % T€ %
Spielbetrieb 20.217 31,6 25.554 34,3
TV/​Werbung 21.352 33,3 28.118 37,7
Transfer 13.657 21,3 12.504 16,8
Handel 988 1,5 933 1,3
Verwaltung 6.975 10,9 6.240 8,4
Amateur- und Jugendfußball 851 1,3 1.260 1,7
Gesamt 64.040 100,0 74.609 100,0

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen, formal unverzinslichen Verbindlichkeiten von T€ 1.353 (Vorjahr: T€ 838) enthalten.

IV. Sonstige Angaben

1. Organmitglieder

Mitglieder des Aufsichtsrates der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA waren im Berichtzeitraum:

Herr Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Vorstands, K.M.T. Potsdamer Treuhand AG, Berlin (Aufsichtsrats-Vorsitzender)

Herr Dr. Christian Göke, Generalbevollmächtigter Vesica Holding GmbH & Co. KG, Berlin

Frau Vera Gäde-Butzlaff, Vorsitzende des Aufsichtsrates der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin

Herr Dr. Holger Hatje, Unternehmer, Berlin

Herr Klaus Siegers, Vorsitzender des Vorstands der Weberbank, Berlin

Herr Stefan Kindler, Chief Risk Officer der Tennor Holding B.V., sowie Syndikusanwalt bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Rahden Sielhorst

Herr Tarek Malak, Portfolio Manager bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Berlin

Herr Jens Lehmann, Unternehmensberater, Berg (von 1.7.2020 bis 25.5.2021)

Herr Prof. Dr. Thomas Werlen, Rechtsanwalt, Cham (Schweiz) (seit 1.7.2020)

Herr Dr. Georg Jakob Kofler, Unternehmer, Berlin (seit 25.5.2021)

Im Berichtszeitraum haben die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen erhalten.

Die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin (Stammkapital: €25.000,00).

Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltung GmbH waren im Berichtszeitraum:

Herr Michael Preetz, Berlin (bis 24.1.2021)

Herr Ingo Schiller, Berlin

Herr Carsten Schmidt, München (von 1.12.2020 bis 13.10.2021)

Herr Fredi Bobic, Berlin (seit 1.6.2021).

Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

2. Mitarbeiter (Köpfe)

Die Beschäftigtenzahlen (ohne Geschäftsführer) lassen sich wie folgt aufgliedern:

2020/​2021 2019/​2020
Lizenzspieler 30 33
Funktionsteam Lizenzspieler 18 17
kaufmännische Angestellte 112 114
Aushilfen 34 52
Amateurabteilung und 1. A-Jugend 75 73
Praktikanten 12 12
Auszubildende 2 3
Summe 283 304

Daneben werden in erheblichem Umfang Kurzzeitbeschäftigte (Ordner und Kassendienst) beschäftigt.

3. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Der Verein Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V. hält zum 30. Juni 2021 42,88 % des Aktienkapitals der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und 100 % der Anteile an der Hertha BSC Verwaltung GmbH.

4. Honorar des Abschlussprüfers

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Honorare des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG enthalten:

T€
Abschlussprüfung 117
Andere Bestätigungsleistungen 15
Steuerberatungsleistungen 50
Sonstige Leistungen 24
Summe 206

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsbericht

In der Transferperiode von Juli bis Oktober 2021 hat die Konzernmutter Hertha BSC GmbH & Co. KGaA insgesamt 22,0 Mio. € für Neuverpflichtungen und Ausleihen von Lizenzspielern verwendet.

Im Gegenzug wurden 43,4 Mio. € durch Spielerabgänge vereinnahmt.

Am 24. August 2021 wurde durch den Beschluss des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals von € 6.063.568,00 um € 1.301.770,00 auf € 7.365.338,00 durch die Ausgabe von insgesamt 1.301.770 Stückaktien, die auf den Namen lauten, bestätigt.

Die Eintragung zur Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister erfolgte am 27. August 2021.

Der Verein Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V. hält danach 35,3 % des Aktienkapitals.

Am 13. Oktober 2021 beendete Herr Carsten Schmidt auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung /​ CEO bei Hertha BSC.

 

Berlin, den 28. Oktober 2021

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

vertreten durch die Komplementärin

die Hertha BSC Verwaltung GmbH

gez. Fredi Bobic, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2021

(Anlagenspiegel)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.7.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.6.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.170.829,75 113.542,16 528.719,31 0,00 2.813.091,22
2. Spielerwerte 141.634.149,66 31.399.806,80 0,00 -11.712.000,00 161.321.956,46
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 815.180,14 -528.719,31 0,00 286.460,83
143.804.979,41 32.328.529,10 0,00 -11.712.000,00 164.421.508,51
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 5.152.650,94 -21.152,65 3.304.612,15 0,00 8.436.110,44
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.522.150,55 940.751,28 0,00 0,00 3.462.901,83
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.830.625,86 1.476.366,29 -3.304.612,15 0,00 2.380,00
9.505.427,35 2.395.964,92 0,00 0,00 11.901.392,27
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.850.070,00 0,00 0,00 0,00 91.850.070,00
2. Genossenschaftsanteile 1.354,00 0,00 0,00 0,00 1.354,00
91.851.424,00 0,00 0,00 0,00 91.851.424,00
245.161.830,76 34.724.494,02 0,00 -11.712.000,00 268.174.324,78
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2020 Zugänge Abgänge 30.6.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.446.970,75 220.398,00 0,00 1.667.368,75
2. Spielerwerte 35.232.260,47 33.838.267,28 -9.448.304,00 59.622.223,75
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
36.679.231,22 34.058.665,28 -9.448.304,00 61.289.592,50
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.898.014,94 511.752,00 0,00 3.409.766,94
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.654.609,96 412.039,58 0,00 2.066.649,54
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
4.552.624,90 923.791,58 0,00 5.476.416,48
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 362.500,00 0,00 0,00 362.500,00
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00
362.500,00 0,00 0,00 362.500,00
41.594.356,12 34.982.456,86 -9.448.304,00 67.128.508,98
Buchwerte
30.6.2021 30.6.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.145.722,47 723.859,00
2. Spielerwerte 101.699.732,71 106.401.889,19
3. Geleistete Anzahlungen 286.460,83 0,00
103.131.916,01 107.125.748,19
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 5.026.343,50 2.254.636,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.396.252,29 867.540,59
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.380,00 1.830.625,86
6.424.975,79 4.952.802,45
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.487.570,00 91.487.570,00
2. Genossenschaftsanteile 1.354,00 1.354,00
91.488.924,00 91.488.924,00
201.045.815,80 203.567.474,64

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021

Gliederung des Lageberichts

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

B) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

D) Veränderungen des Kaders zur neuen Spielzeit

E) Prognosebericht

F) Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Entwicklung des Lizenzfußballs

In der 30. Ausgabe ihrer jährlichen Studie „Annual Review of Football Finance“ präsentiert Deloitte die wichtigsten Finanzzahlen des internationalen Profifußballs im Geschäftsjahr 2019/​2020. Die aktuelle Studie verdeutlicht die ökonomischen Auswirkungen von COVID-19 auf die europäische Fußballbranche in der Spielzeit 2019/​20, die ab dem Frühjahr 2020 zunächst unterbrochen und schließlich vor leeren Rängen zu Ende gespielt wurde. Die zentralen Ergebnisse lesen sich wie folgt:

„Als sich COVID-19 im Frühjahr 2020 in Europa auszubreiten begann, wurde schnell klar, dass auch dem Spitzensport, einschließlich der „Big Five“-Fußballligen, erhebliche Auswirkungen bevorstanden. Zusätzlich zu den mit der Pandemie verbundenen persönlichen und logistischen Herausforderungen sahen sich Clubs, Ligen und Verbände großen finanziellen und administrativen Belastungen ausgesetzt.

Von den Ligen, die den Spielbetrieb zu Ende führten, konnte lediglich die Bundesliga die Saison im alten Geschäftsjahr beenden, nachdem sie als erste Liga bereits im Mai den Spielbetrieb wiederaufgenommen hatte.

Der europäische Fußballmarkt schrumpfte 2019/​20 infolge der COVID-19-Pandemie insgesamt um 13 % auf 25,2 Mrd. Euro (2018/​19: 28,9 Mrd. Euro). Absolut betrachtet, verzeichneten die „Big Five“-Ligen mit einem Rückgang der aggregierten Einnahmen um 1,9 Mrd. Euro (-11 %) auf 15,1 Mrd. Euro die größten finanziellen Rückgänge. Die fünf großen Ligen vereinen dabei einen Rekordanteil von 60 % der Gesamtumsätze des europäischen Fußballmarktes auf sich.

Weiterhin führt die Premier League (5,1 Mrd. Euro) im Ranking der umsatzstärksten Fußballligen, musste dabei in der Saison 2019/​20 jedoch zum ersten Mal einen Rückgang der Umsätze verkraften (2018/​19: 5,8 Mrd. Euro; -13%). Dahinter folgt in diesem Jahr die Bundesliga, die im internationalen Vergleich mit -4 % die geringsten relativen Umsatzrückgänge verzeichnete (-137 Mio. Euro) und mit einem Gesamtumsatz von 3,2 Mrd. Euro an der spanischen La Liga (3,1 Mrd. Euro; -8 %) vorbeizog. Von allen „Big Five“-Ligen ist die Bundesliga wirtschaftlich am stabilsten durch die Saison 2019/​20 gekommen und verringerte zudem auch den Abstand zwischen den beiden umsatzstärksten Ligen.

Insgesamt besteht für die Bundesliga Anlass zur Hoffnung, wirtschaftlich weiterhin vergleichsweise gut durch die unsicheren Zeiten zu kommen. Zum einen begründet sich dies entsprechend aus dem Positivtrend bei den kommerziellen Erlösen in Kombination mit den neuen Mediendeals. Zum anderen ist es vor allem das Ergebnis wirtschaftlich nachhaltigen Handelns, das die deutschen Clubs in den letzten 20 Jahren zunehmend etabliert haben.“

Die Spielzeit 2020/​2021 wurde ganz überwiegend ohne Zuschauer durchgeführt. Lediglich an zwei Heimspieltagen konnte Hertha BSC bis zu 5.000 Anwesende in das Olympiastadion einlassen. Daraus resultiert ein starker Rückgang in den Umsatzbereichen Spielertrag und Werbung.

2. Überblick über den Geschäftsverlauf in 2020/​2021

Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Bundesliga führt auch in der Saison 2020/​2021 zu starken Umsatzeinbußen. Insbesondere die Durchführung der Bundesligaspiele ohne Zuschauer in den Stadien wirkt sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Lage der Clubs aus.

Darüber hinaus hat sich der Transfermarkt noch nicht wieder normalisiert. Weiter versuchen viele Clubs ihre Kader beisammenzuhalten, da Ersatz für freiwerdende Kaderpositionen nur schwer zu finden bzw. zu finanzieren ist. Andere wiederum sind gezwungen Spieler abzugeben, um Umsatzrückgänge zu kompensieren.

Das Jahresergebnis der abgelaufenen Spielzeit 2020/​2021 trägt diesen Umständen erneut Rechnung und liegt bei T€ -83.266 (Vorjahr: T€ -59.000). Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA realisierte dabei betriebliche Erträge (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) in Höhe von T€ 105.218 (Vorjahr T€ 114.540).

Die Vermarktung der nicht gebundenen Fernseh- und Werberechte erfolgte dabei unverändert durch die SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardere Sports Germany GmbH).

Am 1. Juli 2020 hat die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA eine Investitionsvereinbarung mit der Tennor Holding B.V. getroffen. Diese regelt die Übernahme von weiteren Anteilen an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA durch die Tennor Holding B.V. Der Zufluss der vereinbarten Eigenkapitalinvestition in Höhe von € 150,0 Mio. erfolgte vereinbarungsgemäß vollständig bis zum 15. August 2021. Der Anteil der Tennor Holding B.V. an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA wuchs dadurch auf 64,7 % an.

Am 1. Dezember 2020 nahm Herr Carsten Schmidt seine neue Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung /​ CEO bei Hertha BSC auf. Neben seiner Gesamtverantwortung verantwortete Carsten Schmidt die Bereiche Marketing, Vertrieb, Strategie, Unternehmenskommunikation und Internationalisierung direkt. Am 13. Oktober 2021 beendete Herr Carsten Schmidt auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als Vorsitzender der Geschäftsführung /​ CEO bei Hertha BSC.

Am 1. Juni 2021 trat Fredi Bobic sein Amt als neuer Geschäftsführer Sport an.

Ausführungen zur Ertragslage finden sich unter dem Abschnitt C1.

3. Überblick über die.sportliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/​2021

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA belegte am Ende der Spielzeit 2020/​2021 in der 1. Bundesliga den 14. Tabellenplatz.

Zur neuen Spielzeit 2020/​2021 verpflichtete die Hertha BSC GmbH & Co KGaA die Lizenzspieler Omar Alderete (FC Basel), Jhon Córdoba (1. FC Köln), Alexander Schwolow (SC Freiburg) und Deyovaisio Zeefuik (FC Groningen).

Des Weiteren wurde der Spieler Matteo Guendouzi auf Leihbasis bis zum 30.6.2021 vom FC Arsenal unter Vertrag genommen.

Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Maurice Covic, Ondrej Duda, Nils Körber, Daishawn Redan und Lucas Tousart vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück. Darüber hinaus wurde die Ausleihe des Spielers Eduard Löwen an den FC Augsburg vorzeitig beendet.

Im Gegenzug wurden die Spieler Ondrej Duda (1. FC Köln), Pascal Köpke (1. FC Nürnberg) und Karim Rekik (FC Sevilla) gegen Transferentschädigung abgegeben. Darüber hinaus verließen die Spieler Muhammed Kiprit (KFC Uerdingen) und Dennis Smarsch (FC St. Pauli) den Club. Der Spieler Arne Maier wurde bis zum 30.06.2021 an Arminia Bielefeld ausgeliehen.

Die Verträge mit den Spielern Alexander Esswein, Vedad Ibisevic, Salomon Kalou, Thomas Kraft (Karriereende) und Per Ciljan Skjelbred liefen am Ende der Saison 2019/​2020 aus und wurden nicht verlängert.

In der Transferperiode II im Januar 2021 wurde der Spieler Sami Khedira ablösefrei bis zum Saisonende verpflichtet. Der Spieler Nemanja Radonjic wurde vom französischen Erstligisten Olympique Marseille für die Rückrunde ausgeliehen.

Die Ausleihe von Dennis Jastrzembski zum SC Paderborn wurde vorzeitig beendet und der Spieler wurde stattdessen bis zum Saisonende zum SV Waldhof Mannheim verliehen.

Darüber hinaus unterschrieb der bislang im Nachwuchs eingesetzte Spieler Ruwen Werthmüller seinen ersten Profivertrag.

Am 24.1.2021 wurde der Cheftrainer Bruno Labbadia freigestellt. Tags darauf wurde auch der Geschäftsführer Sport, Michael Preetz, vorzeitig von seinen Aufgaben entbunden.

Auf Bruno Labbadia folgte Pal Dardai, der das Amt des Cheftrainers zunächst befristet bis zum 30.6.2021 übernahm. Aufgrund des erreichten Klassenerhalts wurde der Vertrag für eine weitere Spielzeit verlängert.

Der Lizenzspielerkader umfasste (inkl. der Vertragsspieler) 38 Spieler (Vorjahr: 33).

B) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

1. Ertragslage

Die Corona-Pandemie führt im Berichtszeitraum zu starken Umsatzrückgängen. Die Umsatzerlöse sind um T€ 9.132 zurückgegangen und liegen dadurch mit T€ 103.828 unter dem Vorjahreswert von T€ 112.960. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA schließt das Geschäftsjahr 2020/​2021 mit einem Jahresfehlbetrag nach Steuern von T€ 83.266 ab.

Wesentlich beeinflusst wird dieses Ergebnis durch den coronabedingten Rückgang der Spielerträge um T€ 11.021 und der Werbeerträge um T€ 10.789 im Vergleich zur Vorsaison.

Aufgrund der Durchführung von 15 Heimspielen ohne Zuschauer liegen die Spielerträge mit T€ 156 deutlich unterhalb des Wertes der Vorsaison (T€ 11.177).

Auch die Vermarktungserlöse liegen mit T€ 17.837 deutlich unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 28.626). Aufgrund der Spiele ohne Zuschauer sind in diesem Bereich insbesondere hohe Ausfälle durch ausbleibende Hospitalityerlöse zu verzeichnen.

Im Bereich der zentralen TV-/​Hörfunkvermarktung konnten T€ 69.232 (Vorjahr: T€ 65.600) erlöst werden.

Die Erlöse im Bereich des Handels liegen mit T€ 4.371 trotz der Durchführung von 15 Heimspielen ohne Zuschauer erfreulicherweise nur rd. 8 % unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 4.757).

Als wesentliche Aufwandsposition ist in der Spielzeit 2020/​2021 der Personalaufwand in Höhe von T€ 92.868 (Vorjahr: T€ 80.020) zu verzeichnen.

Die Abschreibungen liegen mit T€ 34.982 deutlich über dem Vorjahresniveau (T€ 21.428) und sind im Wesentlichen beeinflusst durch die Abschreibungen auf Spielerwerte, welche durch die Transfertätigkeiten im Berichtszeitraum um € 13,2 Mio. angestiegen sind.

Der Materialaufwand liegt mit T€ 2.408 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.608).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtszeitraum bei T€ 64.040 (Vorjahr T€ 74.609).

Der Spielbetrieb als größte Einzelposition (T€ 20.217, Vorjahr: T€ 25.554) bewegt sich aufgrund der Durchführung des Spielbetriebs ohne Zuschauer deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus. Hierbei ist insbesondere der Wegfall des VIP-Caterings und der geringere Einsatz des Kassen- und Ordnungsdienstes zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen im Bereich der Werbung sind im Berichtszeitraum auf T€ 2.889 (Vorjahr: T€ 3.627) gesunken.

Im Aufwandsbereich Fernseh- und Hörfunkverwertung, in dem u.a. die Lizenzzahlungen an die Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG sowie die Provision zugunsten des Vermarktungspartners SPORTFIVE Germany GmbH erfasst wird, beläuft sich der Wert auf T€ 18.463 (Vorjahr: T€ 24.491).

Im Bereich des Transfers belaufen sich die Aufwendungen auf T€ 13.657 (Vorjahr: T€ 12.504). Das Berichtsjahr ist beeinflusst durch den Abgang von Restbuchwerten in Höhe von T€ 2.264.

In der Verwaltung liegen die Aufwendungen bei T€ 6.975 (Vorjahr: T€ 6.240).

Die Aufwendungen für das Handelsgeschäft liegen im Berichtszeitraum bei T€ 988 (Vorjahr: T€ 933).

Die Aufwendungen für den Amateur- und Jugendfußballs liegen mit T€ 850 unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 1.260).

Die Erträge aus Beteiligungen im Berichtszeitraum belaufen sich auf T€ 9.309 (Vorjahr: T€ 7.745).

2. Finanzlage

Zum Bilanzstichtag verfügte die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA über liquide Mittel sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 113,0 Mio.

Durch die Investition des Investors Peil Investment B.V. /​ Tennor Holding B.V. wurden im Saisonverlauf 2020/​2021 € 85,0 Mio. eingezahlt. Nach dem Stichtag erfolgte die Einzahlung weiterer € 65,0 Mio. Die Mittel wurden vornehmlich eingesetzt, um die durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzausfälle zu mindern und um Investitionen in den Lizenzspielerkader und Infrastrukturmaßnahmen tätigen zu können.

Darüber hinaus ungeplante positive und negative Effekte haben sich weitestgehend saldiert.

3. Vermögenslage

Im Anlagevermögen werden die Spielerwerte mit T€ 101.700 bilanziert (30. Juni 2020: T€ 106.402). Die tatsächlichen Transfer- bzw. Marktwerte des Spielervermögens (vgl. dazu unabhängige Taxierung durch „transfermarkt.de“, Stand 28.10.2021: Marktwert € 161,4 Mio., Vorjahreswert: € 218,1 Mio.) liegen allerdings weit über dem bilanzierten Wert des Spielervermögens („Stille Reserven“).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 88.855 (Vorjahr: T€ 35.873).

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA weist zum 30. Juni 2021 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 212.225 (Vorjahr: T€ 146.700) aus.

Die Verbindlichkeiten sanken im Berichtszeitraum um T€ 42.032 und belaufen sich nunmehr auf T€ 99.720 (Vorjahr: T€ 141.752). Sie werden im Anhang dargestellt und aufgegliedert.

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA unterliegt – wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch – rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:

Eine weltweite Pandemie, ausgelöst z.B. durch einen Virus, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. In der aktuellen Corona Pandemie wurde aufgezeigt, dass dadurch sämtliche Umsatzbereiche betroffen sein können.

Eine erneut weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich insbesondere im Bereich des Sponsorings auswirken kann, da die Ausgaben der werbenden Unternehmen in diesem Segment wieder sinken würden.

Die gesetzten wirtschaftlichen Ziele im Einnahmebereich sind darüber hinaus von dem letztlich nicht planbaren sportlichen Erfolg und von der Marktentwicklung für Erträge aus der Vermarktung der Bundesliga abhängig. Die beiden jüngsten Abstiege der Klubgeschichte am Ende der Saisons 2009/​2010 und 2011/​2012 haben dies belegt.

Die künftige Entwicklung des Transfermarktes bei dem An- und Verkauf von Spielern einschließlich der künftigen Gehaltsentwicklung bei Lizenzspielern kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden.

Der wirtschaftliche Erfolg (Spieleinnahmen, erfolgsabhängige Zahlungen von Sponsoren, Verteilung von Erträgen aus Fernsehwerbung) korreliert im Erlösbereich mit der sportlichen Entwicklung und kann nur bedingt geplant werden. Im Bereich der Fernsehvermarktung ist ab 2020/​2021 für vier Spielzeiten ein Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, so dass hier mit feststehenden Einnahmen für die Bundesliga gerechnet werden kann. Die Erträge aus der Fernsehvermarktung der Bundesliga sind somit bis 2025 vertraglich festgeschrieben. Darüber hinaus ist die Entwicklung aber ebenfalls nur eingeschränkt planbar, weil sie abhängig von der Popularität des Fußballsports und der Entwicklung des Marktes für Fernsehlizenzen sind. Diese Branchenrisiken kann Hertha BSC letztlich nicht beeinflussen.

Auch künftig wird weiter versucht, neue Spieler ohne Zahlung von Transferentschädigungen zu verpflichten. Hertha BSC kann im Gegenzug Transferentschädigungen als Einnahmen ebenfalls nur eingeschränkt einplanen. Insbesondere für überdurchschnittliche Spieler werden aber nach wie vor hohe Transferentschädigungen gezahlt, so dass z.B. für vorhandene überdurchschnittliche Spieler (z.B. Krzysztof Piatek, Niklas Stark, Arne Maier, Dodi Lukébakio, Javairo Dilrosun und Jordan Torunarigha) ggf. hohe Ablösezahlungen generiert werden könnten. Zur aktuellen Entwicklung siehe Absatz E.

Chancen bestehen die für Hertha BSC in der Verbesserung der Vermarktung und der Verbesserung der sportlichen Situation (die nachhaltig mit der Erzielung höherer Erträge einhergeht), sowie in der Erzielung von Transfererträgen.

Wegen des überdurchschnittlich guten Nachwuchses (derzeit 29 Nationalspieler von der U15 bis einschließlich zur U21, weitere 26 Nachwuchsspieler wurden zu Lehrgängen des DFB eingeladen) geht Hertha BSC weiterhin davon aus, dass die Aufwendungen für die Integration externer Lizenzspieler gegenüber anderen Bundesligaclubs geringer ausfallen. Durch die bereits erfolgreiche Integration von eigenen Nachwuchsspielern können die Aufwendungen für Ausbildungs- und Transferentschädigungen in diesem Bereich geringgehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die Veräußerung von Nachwuchsspielern (und Lizenzspielern) zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Dieser Weg wird durch die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA konsequent weiterverfolgt.

D) Nachtragsbericht

Zur neuen Spielzeit 2021/​2022 verpflichtete die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die Lizenzspieler Ishak Belfodil (TSG Hoffenheim), Kevin-Prince Boateng (AC Monza), Oliver Christensen (Odense BK), Jurgen Ekkelenkamp (Ajax Amsterdam), Stevan Jovetic (AS Monaco), Myziane Maolida (OGC Nizza), Marco Richter (FC Augsburg) und Suat Serdar (FC Schalke 04 Gelsenkirchen).

Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Dennis Jastrzembski, Arne Maier und Davie Selke vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück.

Im Gegenzug wurden die Spieler Matheus Cunha (Atletico Madrid), Jhon Cordoba (FK Krasnodar) und Luca Netz (Borussia Mönchengladbach) gegen Transferentschädigung abgegeben.

Folgende Spieler wurden für die Saison 2021/​2022 auf Leihbasis abgegeben: Omar Alderete (FC Valencia), Javairo Dilrosun (Girondins Bordeaux), Eduard Löwen (VfL Bochum), Dodi Lukebakio (VfL Wolfsburg), Arne Maier (FC Augsburg), Jessic Ngankam (Greuther Fürth) und Daishawn Redan (PEC Zwolle).

Die Verträge mit dem Spielern Sami Khedira und Mathew Leckie liefen am Ende der Saison 2020/​2021 aus und wurden nicht verlängert. Des Weiteren endeten die Leihen der Spieler Matteo Guendouzi und Nemanja Radonjic. Beide kehrten zu ihren Stammvereinen zurück.

Der Lizenzspielerkader umfasst damit inkl. der Vertragsspieler aktuell 42 Spieler. Das Durchschnittsalter beträgt 23,7 Jahre.

E) Prognosebericht

In der 1. Bundesliga steht Hertha BSC nach dem 9. Spieltag (Stand: 24. Oktober 2021) auf dem 10. Platz der Tabelle.

Der Erfolg professioneller Fußballvereine hängt jedoch nicht nur von der sportlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hat aufgrund der Corona Pandemie und der Tätigkeiten in der abgelaufenen Transferperiode I die bisherigen Planungen für das Geschäftsjahr 2021/​2022 überarbeitet. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird unter der Berücksichtigung von Transfererträgen mit einem Jahresfehlbetrag von € 71,8 Mio. geplant, welcher durch sportlichen Erfolg oder Mehreinnahmen deutlich positiver ausfallen kann. Umgekehrt können bei sportlichem Misserfolg auch schlechtere als die geplanten Ergebnisse eintreten.

An der bisherigen Strategie, auf die nachhaltige Nachwuchsarbeit zu setzen und junge, talentierte Spieler einzubinden, wird die Geschäftsführung uneingeschränkt festhalten.

Für 2021/​2022 wird mit Gesamterträgen von € 151,5 Mio. geplant.

Für die künftige Entwicklung sind folgende Punkte wesentlich:

Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrags mit dem langjährigen Partner Sportfive besteht im Bereich der Vermarktung eine sichere Vertragssituation mit einem kompetenten Partner.

Durch den Einstieg des Investors ist es gelungen, die Eigenkapitalsituation der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA signifikant zu verbessern. Durch die Mittelzuflüsse wurden die Finanzverbindlichkeiten zu großen Teilen abgebaut und Investitionen in den Spielerkader und die Infrastruktur vorgenommen.

Zudem geht die Geschäftsleitung davon aus, dass sich die Entwicklung der Unternehmensgruppe Hertha BSC auch künftig insbesondere wegen der bestehenden Chancen und der überdurchschnittlich guten Infrastruktur (insbesondere Sportanlagen, medizinische Einrichtungen und die Nachwuchsarbeit) sowohl sportlich als auch wirtschaftlich erfolgreich darstellen wird.

Das Berliner Olympiastadion, das bekannteste deutsche Stadion, welches während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 neben vier Vorrundenspielen und einem Viertelfinalspiel auch Austragungsstätte für das Finale war, ist weiterhin auch Spielstätte der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA. Es bietet 74.220 überdachte Plätze, 88 Logen (ca. 1.000 Plätze), 15 Sky-Boxen (ca. 130 Plätze) und ca. 4.000 Business-Seats. Hertha BSC geht für die Folgejahre weiterhin von möglichen Ertragssteigerungen in diesem Bereich aus.

Die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit zeigt in hohem Maße auf, dass eine große Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg besteht. Es wurde jedoch in der Vergangenheit die Basis für eine positive Ausrichtung des Unternehmens geschaffen. Bei weiterer konsequenter Einhaltung des selbst auferlegten wirtschaftlichen Rahmens wird der eingeschlagene Weg weiterhin zu einer positiven Entwicklung des Unternehmens führen. Auf die Abhängigkeit der Planung vom sportlichen Erfolg wurde bereits unter Absatz C. hingewiesen.

F) Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Hertha BSC Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien hat nach Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft i.S.v. § 312 Abs. 1 AktG vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen i.S.v. § 312 Abs. 1 AktG lagen im Berichtsjahr nicht vor.

 

Berlin, 28. Oktober 2021

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

vertreten durch die Komplementärin

die Hertha BSC Verwaltung GmbH

gez. Fredi Bobic, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 28. Oktober 2021

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer

gez. Marko Pape, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin.

Der amtierende Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist im Rahmen der Hauptversammlung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 14.05.2018 für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt worden und setzte damit die Arbeit des zuvor amtierenden Aufsichtsrates nahtlos fort.

Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/​2021. Erneut unterwirft er sich dabei einer gesteigerten Berichtspflicht, mit der wiederum einher geht, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfern der Gesellschaft auch seine vollständig abgefassten Protokolle nebst Anlagen zu allen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2020/​2021 offengelegt hat.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat.

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen zweier Präsenzsitzungen am 20.08.2020 und am 20.10.2020 sowie in drei virtuellen Sitzungen am 18.11.2020, 17.12.2020 und am 17.02.2021 sowohl über die sportliche als auch sehr intensiv über die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens sowie über Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und den Abschluss wichtiger Geschäfte und Verträge im Geschäftsjahr 2020/​2021 informiert. Regelmäßig nahm die Geschäftsführung an den Aufsichtsratssitzungen teil. Insbesondere wurde das regelmäßige Finanzreporting, welches auf Monatsbasis erstellt wird, analysiert und diskutiert. Empfehlungen und Anregungen des Aufsichtsrates wurden durch die Geschäftsführung angenommen und soweit möglich im Rahmen des operativen Geschäfts umgesetzt.

Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurden Einzelfragen in Gesprächen mit der Geschäftsführung erörtert. Dies geschah insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen bzw. Gesprächsterminen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem für Finanzen zuständigen Geschäftsführer. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement.

Sämtliche Beschlussfassungen des amtierenden Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2020/​2021 wurden unter Beachtung der Satzung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und der gesetzlichen Bestimmungen gefasst.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Aufgabe übernommen, den von der Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020/​2021 aufgestellten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss zu überprüfen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/​2021 wurden von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich gemäß § 171 Abs. 1 AktG in einem intensiven Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern am 09.02.2022 über das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht umfassend informiert. Hierbei wurden alle Fragen zu den Prüfungsergebnissen durch die Wirtschaftsprüfer ausgiebig und zufriedenstellend beantwortet.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021.

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor:

1.

den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 festzustellen

2.

dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ergebnisverwendung zu folgen

3.

der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020/​2021 Entlastung zu erteilen

4.

die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 zu bestellen

 

Berlin, 09.02.2022

gez. Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin

HRB 84666

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 wurde auf der Hauptversammlung am 27.6.2022 festgestellt.

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