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Gil Ofarim – wird das möglicherweise jetzt noch zu einem Verteidiger Skandal?

AJEL (CC0), Pixabay
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Viele hatten damit gerechnet, dass der Vorgang „Gil Ofarim“ nun endlich vor einem ordentlichen Gericht aufgearbeitet wird. Pustekuchen, denn alle bisher angesetzten Gerichtstermine wurden vom Landgericht Leipzig abgesagt.

Zitat aus einem Bericht der LVZ:

Der Termin stand seit Wochen fest – am kommenden Montag sollte der Sänger Gil Ofarim vor dem Leipziger Landgericht erscheinen, wo gegen ihn wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung verhandelt werden sollte.

Doch nun ist der Prozess überraschend geplatzt – alle geplanten Folgetermine hat das Landgericht gestrichen. In der dazugehörigen Pressemitteilung macht das Landgericht vor allem das forsche Auftreten der Verteidigung zum Thema.

Die habe trotz aller „Deeskalationsbestrebungen“ seitens der Strafkammer ihre Medienarbeit intensiviert. Außerdem war offenbar unklar, ob Ofarims Anwälte am kommenden Montag überhaupt vor Gericht erschienen wären – oder stattdessen einen Pflichtverteidiger geschickt hätten. Was in einem solch öffentlichkeitswirksamen Prozess für einige Probleme gesorgt hätte.

Zitat Ende

Ganz schön traurig, wenn diese Berichterstattung in der Konsequenz so stimmt, denn es zeigt dann eben auch möglicherweise wieder einmal, dass, wer Geld hat und sich gute Rechtsanwälte leisten kann, solche Ergebnisse erzielen kann.

Von einem guten Charakter von Gil Ofarim zeugt das allerdings nicht. Man hätte erwartet, dass sich Gil Ofarim diesem Prozess stellt, damit endlich Klarheit darüber besteht, was damals wirklich in Leipzig im Hotel Westin passiert ist. Diese Chance hat Gil Ofarim nun eindeutig verspielt, schade.

 

1 Komment

  • Gute Strafverteidigung?
    Das bezweifele ich. Das ist ein Pyrrhussieg. Die Erzeugung Revisionsgründe ist ein typisches Spiel. Ansonsten gilt allerdings: Das Gericht sitzt gerade am Landgericht am sehr langem Hebel. Ein völlig destruktives Verhalten kann sich auch auf die Bewertung des Angeklagten auswirken. Eine Korrektur im Sinne einer Berufung sieht die StPO für dieses Landgerichtliche Urteil nicht vor.

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