Ginmon Vermögensverwaltung GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Inhaltsverzeichnis 1. Bilanz zum 31. Dezember 2021 2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2021 3. Anhang 2021 4. Lagebericht 2021 5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers BILANZ zum 31. Dezember 2021Ginmon Vermögensverwaltung GmbH Vermögensverwaltung, Frankfurt am MainAktivseite
Passivseite
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main
ANHANG zum 31.12.2021Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am MainAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt. Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 340 Abs. 4a HGB i. V. m. § 340k Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt. Die Formblätter zur Gliederung des Jahresabschlusses nach der RechKredV wurden beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forderungen sind zum Nennwert ausgewiesen und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrags gebildet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbetrag passiviert. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Der Posten Forderungen an Kreditinstitute betrifft Forderungen an die Deutsche Bank Frankfurt a.M., die DAB Bank und die Saxo Bank in Höhe von EUR 860.141,41 (Vorjahr: EUR 492.355,06). Die Restlaufzeit der Forderung für die Vermögensverwaltungsgebühren (DAB) für den Monat Dezember 2021 beträgt drei Monate. Die Gesellschaft hält kein Sachanlagevermögen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 909.105,89 (Vorjahr: EUR 475.427,16). Diese setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 186.609,14 (Vorjahr EUR 151.423,65), darin enthalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut DAB BNP Paribas EUR 166.469,79 (Vorjahr: EUR 139.098,69). Somit betragen alle Verbindlichkeiten, die nicht gegenüber dem Kreditinstitut DAB BNP Paribas bestehen, EUR 742.636,10 (Vorjahr: EUR 336.328,47). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder Gesellschafterin betragen EUR 722.260,05 (Vorjahr: EUR 323.766,81), darin enthalten Verbindlichkeiten aus offenen Abrechnungen aus Serviceleistungen EUR 435.604,89 (Vorjahr: EUR 220.113,89) und aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschafterin EUR 286.655,16 (Vorjahr: EUR 103.652,92). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Position Provisionserträge betrifft Erträge der Vermögensverwaltung. In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist ein periodenfremder Aufwand in Höhe von EUR 374,00 enthalten (u.a. BaFin-Umlage 2020, DAB Meldeübernahme 2020). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Muttergesellschaft Ginmon GmbH in den Sektoren Marketing, technischer Kundensupport sowie der Nutzung der Technologieplattform apeiron ®. Des Weiteren enthält die Position Zuführungen zu Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer In der Gesellschaft wurden im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt. Namen der Geschäftsführer Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zwischen der Gesellschaft und der alleinigen Gesellschafterin, der Ginmon GmbH, besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 3. November 2017, eingetragen im Handelsregister am 2. Januar 2018. Des Weiteren besteht zwischen der Gesellschaft und der Ginmon GmbH seit 2016 umsatzsteuerliche Organschaft. Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden konsolidiert von der Ginmon GmbH als Organträgerin übermittelt. Honorar des Abschlussprüfers Für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von EUR 12.200,00 gebildet. Diese gliedert sich wie folgt:
Aus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft resultiert im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 38.321,01 (Vorjahr: EUR 8.374,49). Unter Berücksichtigung der Gewinnabführungsverpflichtung aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Ginmon GmbH ergibt sich ein Jahresergebnis bei der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00). Unterschriften der Geschäftsführung
Oberursel 09. Jun. 2022 Lars Reiner
Bad Homburg 9. Jun. 2022 Ulrich Bauer Lagebericht 2021Ginmon Vermögensverwaltung GmbHGliederung I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Gesamtaussage III. Zweigniederlassungsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH wurde 2016 als Tochtergesellschaft der Ginmon GmbH gegründet. 2017 erhielt die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH die Zulassung nach § 15 WpIG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung. Die Geschäftstätigkeit unter der Erlaubnis der BaFin wurde zum 01.01.2018 aufgenommen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main erbringt seither digitale Vermögensverwaltung für private Endkunden. Die technologische Basis hierfür bietet die durch die Ginmon GmbH entwickelte und betreute Technologieplattform apeiron ®. 2. Forschung und Entwicklung Die Forschung und Entwicklung wird durch die Muttergesellschaft Ginmon GmbH betrieben. Dort wird auch die eigens entwickelte Technologieplattform apeiron ® weiterentwickelt. Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH beteiligt sich hierbei an den Kosten des Betriebs und der Weiterentwicklung der Technologieplattform. Im Geschäftsjahr wurden wesentliche Weiterentwicklungen der Technologieplattform apeiron ® durchgeführt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die digitale Vermögensverwaltung nimmt zunehmend Einzug in die Mitte der deutschen Gesellschaft. Erste Mitbewerber haben die Milliardengrenze im Bereich des verwalteten Vermögens überschritten. Weiterhin hat sich in 2020 ein verstärkter Trend hin zu Aktienanlagen unter deutschen Privatanlegern gezeigt. Diese Faktoren wirken sich insgesamt positiv auf die Nachfrage nach digitaler Vermögensverwaltung aus, wovon auch die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH profitiert. 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage
Das Betriebsergebnis hat sich aufgrund des Neukundenwachstums und des Zuwachses an verwalteten Vermögen der Bestandskunden im Vergleich zum Vorjahr auf 38.321,01€ verbessert. b) Finanzlage Die Liquidität des Unternehmens ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, wobei auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten gestiegen sind. Die Finanzlage des Unternehmens ist unverändert gut. Das Unternehmen ist ausschließlich durch Eigenkapital finanziert, Bankverbindlichkeiten resultieren lediglich aus kurzfristigen Verrechnungen. Die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen gemäß § 92 wurde zu jeder Zeit eingehalten. c) Vermögenslage
3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:
Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahl „Umsatzentwicklung“ heran. Ein weiterer Leistungsindikator ist das „Betriebsergebnis“. Die Analyse der Umsatzentwicklung zeigt einen deutlichen Anstieg der Erlöse, der auf das Wachstum des verwaltenden Vermögens der Bestandkunden und auf das Neukundenwachstum zurückzuführen ist. Die Analyse des Betriebsergebnis ergibt einen Anstieg Betriebsergebnis um das Vierfache gegenüber dem Vorjahr. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir auf Basis der weiterhin stark positiven Umsatzentwicklung und der geringen Fixkostenbasis als gut ein. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr entsprach den Erwartungen. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein Anstieg um 60% des Umsatzes. III. Zweigniederlassungsbericht Unser Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main nicht über weitere Niederlassungen. IV. Prognosebericht Im Jahr 2022 wird Ginmon seinen Wachstumskurs fortsetzen und voraussichtlich sowohl deutlich zweistellige Wachstumsraten bezüglich betreuter Kunden als auch dem verwalteten Vermögen erreichen. Bestehende Partnerschaften werden ausgebaut und neue abgeschlossen. Die Etablierung einer privaten Alternative bzw. Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge bleibt auch in 2022 ein wesentliches strategisches Projekt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts 2021 befand sich die Weltwirtschaft in einer Erholungsphase, nachdem sie infolge des Ausbruchs der Corona-Pandemie 2020 in einen Krisenmodus geschaltet hatte. Das starke Wirtschaftswachstum und die historisch hohen Inflationsraten weltweit haben dazu geführt, dass die Zentralbanken der USA, Großbritannien und des Euroraumes angefangen haben, ihre lockere Geldpolitik zurückzufahren. Dies hat unmittelbar zu einer Preiskorrektur an den Finanzmärkten geführt, die sich auf ein neues Preisniveau eingependelt haben. Es ist daher nicht zu erwarten, dass weitere Schritte der Zentralbanken zur Reduktion der expansiven Geldpolitik zu übermäßigen Preisschwankungen führen werden. Nach wie vor sind die Renditen risikoarmer festverzinslicher Wertpapiere und Geldeinlagen signifikant geringer als die Inflationsraten und somit bleibt das Produktangebot von Ginmon eine attraktive Lösung zur Vermögenssicherung und zum Vermögensaufbau. Laut RKI wurde der Scheitelpunkt der Omikron-Welle bereits erreicht und die meisten Länder fahren ihre Corona-Restriktionen zurück, um zu einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Normalität zurückkehren. Am 24. Februar hat Russland eine Invasion gegen die Ukraine gestartet, die weitgehende Folgen für die geopolitische Lage in Europa und weltweit hat. Der andauernde Krieg hat dazu geführt, dass die westlichen Nationen und ihre Verbündete durch Sanktionierung der russischen Wirtschaft das Land von der Weltwirtschaft Großteils isoliert haben. Westliche Importeure russischer Energieträger, insbesondere Deutschland, arbeiten auf ein Embargo russischer Energieimporte hin. Das Ausscheiden Russlands aus dem Welthandel hat zu verhältnismäßig sehr milden Preisschwankungen an den Finanzmärkten geführt, jedoch zu einem weiteren Anstieg der Energiepreise, der das Risiko einer Stagflation (Kombination aus hoher Inflation und schwachem Wirtschaftswachstum) für Europa erhöht. Die jüngsten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wurden von den Finanzmärkten schon eingepreist und somit sind Preisschwankungen, die das Wachstum und die Stabilität der Weltwirtschaft gefährden könnten sehr unwahrscheinlich. V. Chancen- und Risikobericht Die wesentlichen Chancen unseres Unternehmens liegen in der zunehmenden Änderung des Kundenverhaltens in Bezug auf die Nutzung digitaler Dienste für die private Geldanlage. Bereits seit einigen Jahren sind die Nutzungsraten klassischer Bankfilialen und Bankprodukte rückläufig, während die Nutzung digitaler Finanztechnologie-Angebote stark ansteigt. Dieser Trend wurde unserer Einschätzung nach durch die Corona Pandemie sowie das damit einhergehende „Social Distancing“ um ein Vielfaches verstärkt. Hieraus ergeben sich für Ginmon auch mittelfristig weiterhin große Wachstumspotentiale. Risiken im Geschäft entstehen durch den weiterhin bestehenden Wettbewerbsdrucks, der durch Markteintritte weiterer Wettbewerber, insbesondere Angeboten von Direktbanken sowie von Wettbewerbern aus den USA, verstärkt wird. Hiermit einher geht nun auch ein erhöhtes Risiko reduzierter Marktpreise bzw. Margen für digitale Vermögensverwaltung. Die geopolitischen Ereignisse in der Ukraine haben das Anwerben neuer Kunden erschwert und das Wachstum des Unternehmens verzögert. Das Risiko Kunden durch Preisschwankungen zu verlieren hat sich nicht materialisiert. Ausfallrisiken unserer Forderungen gegenüber Kunden sind auf Basis der Erfahrungswerte der Industrie als sehr gering einzuschätzen, da Verwaltungsentgelte direkt aus bestehenden Liquiditätspositionen der Kunden bedient werden. Auch Liquiditätsrisiken sowie das Risiko von Zahlungsstromschwankungen aufgrund der Zunahme und Abnahme von Kundengeldern werden als niedrig eingeschätzt. Die Gesellschaft nutzt Risikocontrolling-Maßnahmen wie Stresstests und Risikotragfähigkeitsanalysen, um der Geschäftsleitung ein jeweils aktuelles Bild der wesentlichen Risiken zu berichten. Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken werden umfassend vorgenommen. Die Einschätzung der Risiken ist unverändert zutreffend und entspricht den aktuellen Gegebenheiten. Die Risikocontrolling-Maßnahmen werden als angemessen und wirksam eingeschätzt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gensingen, 09. Juni 2022 App Audit GmbH Jürgen App, Wirtschaftsprüfer |
Kommentar hinterlassen