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GISE Deutschland GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GISE Deutschland GmbH & Co. KG, Am Fuchsloch 4, 04720 Mochau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7551  vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GISE Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bauer

ergeht nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erwerb und Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) wird am 17.08.2016 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Henry Girbig
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623

bestellt.

3.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 11.10.2016 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

4.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO).

Die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung der Betriebsimmobilie „Am Fuchsloch 4, 04720 Mochau“, zum Kaufpreis von mindestens ? 2,1 Mio. sowie zum Verkauf der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Patente/Schutzrechte zum Kaufpreis von ? 5.000,00 zu erteilen.

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 15.09.2016

10:30 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

5.    Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 01.11.2016

10:30 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2

14 IN 620/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.08.2016

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