Stimmt der Kommentar den wir unsere Redaktion bekommen haben, dann muss man hier wirklich die Frage stellen „wussten die Anleger die dem Rechtsanwalt ein Mandat gegeben haben überhaupt was sie da tun?“ Rechtsanwalt Michael Maier war nach unseren Informationen vor einigen Jahren selber in einen Anlageskandal verwickelt, wie man auch Meldungen im Internet entnehmen kann. Damals ging es um das Unternehmen SAM AG, übrigens auch ein Vertriebspartner der GK Finanz. Da macht man sich dann doch Gedanken, ob das der richtige Rechtsanwalt ist um geschädigte Mandanten auch ordentlich vertreten zu können. Wir sagen ganz klar Nein, denn hier bleibt das „Geschmäckle“ das Vertrieb dann zukünftig vor Regressforderungen geschützt werden sollen. Anleger sollten hier einen unabhängigeren Rechtsanwalt mit einem Mandat beauftragen.
Sehr geehrte Redaktion,
aus gesicherter Quelle darf ich Ihnen mitteilen, dass die GK Finanz AG sämtliche durch Sie vermittelten Geschädigten angeschrieben hat und die Empfehlung zur Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt ausgesprochen hat. Insofern von den ca. 260 Anlegern jetzt wohl ca. 100 davon die Empfehlung angenommen haben, sind diese sehr schlecht beraten, da sie wieder mitten in der Höhle der Löwen gefangen sind. Nach meinen Informationen sind die Vollmachten, welche sich Herr RA Michael Maier aus Gerlingen hat unterschreiben lassen, sehr weitreichend und umfangreich.
Leider weiß keiner der Geschädigten, dass die GK Finanz AG seit geraumer Zeit durch Herrn Ludczak weisungsgebunden ist. Nach meinem Kenntnisstand ist Herr Ludczak massiv an dem Unternehmen GK GROUP AG beteiligt. Wie erklärt sich sonst, dass Herr Ludczak nach wie vor als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender in der Personalie der GK Group AG befindet.
Dieser Umstand rührt auch daher, dass die GK finanziell am Tropf des Herrn Ludczak hängt. Siehe auch DIG “deutsche Investitions Genossenschaft e.G., wo sich der Vorstand der GK Finanz AG ebenfalls sehr eng mit Herrn Ludczak verbandelt hat.
Bei all der Hektik um die Insolvenz kann ich allerdings eines nicht nachvollziehen:
Alle Anleger haben ihre Anlage an die CG Service & Verwaltung vermietet und daraus Juli 2015 ihre vereinbarte Miete bekommen. Da die Miete seit ca. 6 Monaten nicht mehr bezahlt worden ist, steht jedem Vermieter das Recht auf fristlose Kündigung zu.
Nach erfolgter schriftlicher Kündigung hat er noch den Energieversorger zu unterrichten, dass er seine Einspeisevergütung für seinen käuflich erworbenen Anteil an der PV Anlage ab sofort direkt abrechnet.
In den meisten Fällen will der Energieversorger dann ein Wartungsunternehmen benannt haben, was sicherlich auch kein Problem ist und das war es.
Voraussetzung ist natürlich, dass jeder Anleger seinen Teil der Anlage genau definieren kann. Zum Beispiel: 100 Module Marke VIKRAM mit je 220watt Leistung auf dem Flurstück oder Dach in dem Modulfeld.
Insofern er dies anhand seines Kaufvertrages nachweisen kann, ist es dann für den Anleger sehr einfach.
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