Nun, wird würden solch einem Antrag keinesfalls zustimmen, sondern die Vorstandsmitglieder zur Verantwortung ziehen, denn so erfolgreich wie man hier tut, war die Gesellschaft GK GRoup AG dann nun wirklich nicht. Aus unserer Sicht ist das nur „Eigenschutz“ für die Vorstände, die da einfach und billig aus der Nummer herauskommen wollen. Wollen wir mal hoffen das es da noch kluge Aktionäre gibt.
GK GROUP AG
Lauda-Königshofen
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GK Group AG mit Sitz in Lauda-Königshofen, die am
Freitag, dem 08.06.2018, 10:30 Uhr in den Räumen der GK Group AG, i_Park Tauberfranken 3, 97992 Lauda-Königshofen |
stattfindet.
Tagesordnung
TOP 1. |
Lagebericht des Vorstands |
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TOP 2. |
Beschlussfassung gem. § 93 Abs. 4 S. 3 AktG über die Zustimmung zu einem Verzicht der Ersatzansprüche gegenüber den Vorstandsmitgliedern Günther Gehring und Heiko Schieser. Hierbei erklärt die Gesellschaft rechtsverbindlich und unwiderruflich, auf etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates des Herrn Dr. Sautter mit Wirkung zum 01.06.2015 (Schreiben vom 05.06.2015) sowie des in der Folge pflichtwidrigen Unterlassens der Einberufung der Hauptversammlung zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser, ob bekannt oder unbekannt, zu verzichten Nachdem der Aufsichtsrat der Gesellschaft durch die mit Wirkung zum 01.06.2015 erfolgte Amtsniederlegung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Sautter nicht mehr über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Aufsichtsratsmitgliedern verfügte, waren die amtierenden Vorstandsmitglieder Günther Gehring und Heiko Schieser verpflichtet, umgehend, spätestens jedoch 2 Monate nach der erfolgten Niederlegung, eine Hauptversammlung einzuberufen, um ein neues Aufsichtsratsmitglied zu bestellen. Dies gilt umso mehr, als die Vorstände bereits im März 2015 darüber Kenntnis erhalten hatten, dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Sautter zum 01.06.2015 sein Amt niederlegen wollte. Die Verpflichtung zur Einberufung der Hauptversammlung bestand umso mehr, als es den Vorstandsmitgliedern bereits vor dem Zeitpunkt der schriftlich erklärten Niederlegung am 05.06.2015 positiv bekannt war (März 2015), dass auch die verbliebenen Mitglieder des Aufsichtsrates, die Herren Dr. Markus Ludczak und Heiko Otterbach, Ihre Ämter niederlegen wollten. Dies ist letztlich in der Folge auch geschehen, so dass der Aufsichtsrat seit dem 01.06.2015 bis zum heutigen Tage nicht besetzt ist. Nachdem die Vorstandsmitglieder ihre Beweggründe für das Unterlassen der Einberufung der Hauptversammlung dargelegt haben und ausgeschlossen werden konnte, dass die Bestellung des Aufsichtsrates nur deshalb unterblieben ist, um eine Überwachung der Vorstandstätigkeit zu verhindern, möchte die Gesellschaft nunmehr bei der Fortführung ihrer geschäftlichen Aufgaben nicht mit einem Disput zwischen der Gesellschaft einerseits und den aktiven und langjährigen Vorstandsmitgliedern andererseits belastet sein, zumal die sonstigen Handlungen der Vorstandsmitglieder zu keiner Zeit Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Positiv zu werten ist auch, dass nunmehr fünf neue Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden sollen, um der vom Gesetzgeber auferlegten Überwachungs- und Kontrollfunktion vollumfänglich gerecht zu werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auf etwaige der Gesellschaft im Zusammenhang mit der pflichtwidrigen Unterlassung der Einberufung der Hauptversammlung gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser zustehenden Ansprüche zu verzichten. Die Verzichtserklärung zwischen der Gesellschaft und den Herrn Günther Gehring und Heiko Schieser hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Gesellschaft erklärt rechtsverbindlich und unwiderruflich, auf etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates des Herrn Dr. Sautter mit Wirkung zum 01.06.2015 (Schreiben vom 05.06.2015) sowie des in der Folge pflichtwidrigen Unterlassens der Einberufung der Hauptversammlung zur Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder gegen die Vorstandsmitglieder Gehring und Schieser, ob bekannt oder unbekannt, zu verzichten. |
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TOP 3. |
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abgelaufen bzw. wurden die Ämter durch die Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt, so dass die Gesellschaft derzeit ohne Aufsichtsrat ist. Der gemäß § 6 Nr. 1 der Satzung in Verbindung mit § 95 AktG aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus (mindestens) drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Verwaltung schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder
für eine Amtsperiode gemäß § 6 Nr. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen. Unmittelbar nach Beendigung der Hauptversammlung kommen die Aufsichtsratsmitglieder zu einer Aufsichtsratssitzung zusammen, in welcher der Aufsichtsrat konstituiert und ein Vorsitzender gewählt wird. |
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TOP 4. |
Verschiedenes |
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage des Originalwertpapiers anmeldet. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 03.06.2018, 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) zugehen.
Die Anmeldung unter Vorlage des Originalwertpapiers richten Sie bitte bis spätestens 03.06.2018, 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) an die:
GK Group AG
z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
i_Park Tauberfranken 3
97922 Lauda-Königshofen
Tel: 09343/6272813
a.jaumann@gk-ag.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der GK GROUP AG unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts dienen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich nachgewiesen werden.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die:
GK Group AG
z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
i_Park Tauberfranken 3
97922 Lauda
Tel.: 09343/6272813
a.jaufmann@gk-ag.de
zu richten.
Dies ist auch die Adresse, an die Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach den §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehend genannter Adresse eingehen, im Internet unter
www.gk-ag.de |
veröffentlichen.
Lauda-Königshofen, im April 2018
GK GROUP AG
Der Vorstand
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