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Gläubigerversammlung SC Finance Four GmbH (SCFF)

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Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, um uns einen Einblick in die Geschehnisse rund um die One-Group-Anleger und die jüngste Gläubigerversammlung zu geben. Die Anleger hatten befürchtet, dass sie in der Versammlung ausgebremst werden. Was ist genau passiert?

Kerstin Bontschev: Gerne. Es ist tatsächlich eine spannende Entwicklung. Die One-Group-Anleger, die über die Schuldverschreibungen Proreal Europa 9 und 10 in Projekte der Soravia-Gruppe investiert hatten, standen vor der Sorge, ihre Ansprüche durch das Insolvenzverfahren der SC Finance Four GmbH (SCFF) zu verlieren. Es gab die berechtigte Befürchtung, dass auf der Gläubigerversammlung Beschlüsse gefasst werden könnten, die zu ihrem Nachteil gereichen. Zum Glück hat der Rechtspfleger, der die Versammlung leitete, verhindert, dass für die Anleger ungünstige Entscheidungen getroffen wurden.

Interviewer: Worin bestand das Risiko für die Anleger konkret?

Kerstin Bontschev: Das Risiko ergab sich durch eine sehr unglückliche Konstellation: Kurz vor der Insolvenzanmeldung der SCFF wurde der Rechtsanwalt Joachim Winter als Geschäftsführer sowohl bei der SCFF als auch bei den beiden Proreal Europa-Gesellschaften bestellt. Das bedeutete, dass derselbe Anwalt auf der Gläubigerversammlung sowohl die Interessen der Schuldnerseite als auch der Gläubigerseite hätte vertreten können. Das hätte dazu führen können, dass er als Gläubigervertreter einem Insolvenzplan zustimmt, der die Forderungen der Proreal Europa-Anleger stark reduziert oder gar auf null setzt.

Interviewer: Diese Doppelfunktion klingt problematisch. Was hätte das konkret für die Anleger bedeutet?

Kerstin Bontschev: Hätte Joachim Winter einen Insolvenzplan vorgelegt, in dem die Forderungen der Proreal Europa 9 und 10 stark reduziert worden wären – sagen wir, auf nahe null –, hätte er als Geschäftsführer der Proreal Europa-Gesellschaften diesen Plan unter Umständen auch noch akzeptiert. Dies hätte dazu geführt, dass die SCFF praktisch schuldenfrei gewesen wäre. Zudem hätte sie möglicherweise ihre Forderungen gegen die Projektgesellschaften der Soravia-Gruppe auf Basis niedriger Bewertungen verkaufen können. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse später verbessern, hätte der Käufer dieser Forderungen den Gewinn vollständig vereinnahmen können. Die Anleger hingegen hätten keine Chance gehabt, von einer Wertsteigerung zu profitieren.

Interviewer: Wie konnte das verhindert werden?

Kerstin Bontschev: In diesem Fall hat der Rechtspfleger, der die Gläubigerversammlung leitete, eine weise Entscheidung getroffen. Er hat bestimmt, dass zunächst niemand Stimmrechte hat – weder der Insolvenz-Eigenverwalter, noch andere Gläubiger, auch nicht diejenigen in der Doppelfunktion wie Joachim Winter. Diese Entscheidung hat den Anlegern Zeit verschafft und verhindert, dass auf der ersten Versammlung Beschlüsse gefasst werden, die sie benachteiligen könnten.

Interviewer: Das klingt für die Anleger nach einer Erleichterung. Ist das als Sieg zu werten?

Kerstin Bontschev: Es ist zumindest ein Etappensieg. Dadurch, dass keine Beschlüsse gefasst wurden und die Gläubigeranwälte in die Versammlung eingebunden wurden, haben die Anleger zumindest die Chance erhalten, ihre Ansprüche weiter geltend zu machen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die Anwälte signalisiert haben, dass sie Rechtsmittel einlegen werden, um die Anerkennung der Forderungen und die Zuteilung von Stimmrechten zu erreichen. Es bleibt aber offen, wie die Situation letztendlich ausgeht.

Interviewer: Sie sprachen von Rechtsmitteln. Welche rechtlichen Schritte sind jetzt zu erwarten?

Kerstin Bontschev: Die Rechtsanwälte der Anleger werden sicherlich weiterhin daran arbeiten, die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen und sicherstellen, dass die Anleger ein Stimmrecht auf den zukünftigen Versammlungen erhalten. Sollte dies abgelehnt werden, wird es wahrscheinlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, bei denen gerichtlich geklärt werden muss, ob und in welchem Umfang die Forderungen der Anleger berechtigt sind.

Interviewer: Wie bewerten Sie die Rolle des Sachwalters Andreas Kleinschmidt in diesem Verfahren? Hat er eine neutrale Position eingenommen?

Kerstin Bontschev: Der Sachwalter Andreas Kleinschmidt hatte im Vorfeld signalisiert, dass er die Anmeldung der Forderungen durch die One-Group-Anleger kritisch sieht. Es schien so, als ob er sich gegen die Anerkennung dieser Forderungen aussprechen könnte. Letztendlich wurde aber auf der Versammlung noch nichts entschieden. Es wird nun entscheidend sein, wie er seine Position in den kommenden Verfahren vertritt und ob er die Interessen aller Gläubiger, insbesondere der Anleger, angemessen berücksichtigt.

Interviewer: Was können die Anleger der Proreal Europa 9 und 10 nun tun, um ihre Interessen zu wahren?

Kerstin Bontschev: Zunächst einmal sollten sie eng mit ihren Rechtsanwälten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen weiterhin aktiv vertreten werden. Es ist wichtig, dass sie alle relevanten Informationen einreichen, um ihre Forderungen glaubhaft zu machen. Zudem sollten sie den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens aufmerksam verfolgen, insbesondere was die nächsten Gläubigerversammlungen betrifft. Der Kampf ist noch lange nicht vorbei, aber dieser erste Erfolg gibt Hoffnung.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für Ihre fundierten Einblicke. Wir werden das Geschehen weiter verfolgen.

Kerstin Bontschev: Sehr gerne. Ich wünsche den betroffenen Anlegern, dass sie ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können.

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