Natürlich rücken in einer Diskussion wie Henning Goldmines auch die weiteren geschäftlichen Betätigungen der beteiligten Personen mit ins Blickfeld der Presse. So ergeht es gerade Sven Donhuysen, denn wir bekamen Hinweise, dass wir doch bitte mal das Projekt Super Web Funds anschauen sollen. Das haben wir getan und Presseanfragen an die Beteiligten übersendet, insbesondere an Marten Sondergaard und an Michael Bauer. Michael Bauer hat uns geantwortet und in seiner Antwortmail betont, „er sei nicht für die Auswahl des Zielinvestments zuständig“, das übernehmen die Global Internet Holding Ltd. Recherchiert man hier dann weiter, dann landet man wieder bei Sven Donhuysen, fragt sich natürlich als Anleger, „ist dort alles in Ordnung?“. In welche Zielinvestmenst wurde investiert? Auf welcher Basis erfolgte die Entscheidung? Fragen die wir gerne beantwortet haben würden, aber Sven Donhuysen will ja keine Kommunikation mit uns. Das zumindest hat er uns über Dritte ausrichten lassen. Nun denn, wir werden sicherlich auch hier Informationen bekommen. Anmerken möchten wir hier auch, dass Sven Donhuysen hier ja noch 2 Jahre Zeit hat ein echtes Erfolsgmodell für die Anleger aufzuzeigen, denn erst Ende 2016 können die Kunden an ihr Geld heran………………..dann wollen die das aber vielleicht auch schnell haben.
Zitat aus dem Prospekt:
SWF 004VIB/de/07.13
Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG
Geschlossener Fonds: Treuhänderische Kommanditbeteiligung; die Umwandlung in eine direkte
Beteiligung mit Handelsregistereintragung des Anlegers ist zu bestimmten Zeitpunkten möglich.
Unternehmerische Beteiligung an der Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft)
Anleger beteiligen sich an der Fondsgesellschaft zunächst ausschließlich mittelbar als Treugeber
über den Treuhänder. Aus dieser unternehmerischen Beteiligung erwachsen Rechte (insb.
Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte) und Pflichten (insb. Einzahlung der Einlage, Haftung).
Die Mindesteinlage beträgt EUR 15.000,00 zzgl. 5 % Agio (Aufgeld) hiervon. Die Anleger sind am
Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Höhe
der Beteiligung hängt von ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ab,wobei Auszahlungen an die Anleger bis zum 31. Dezember 2016 ausgeschlossen sind.
Die Fondsgesellschaft wird die mit dem öffentlichen Angebot eingeworbenen Kapitaleinlagen nach
Abzug der Kosten und Einbehalt einer Liquiditätsreserve als Gesellschaftereinlage ausschließlich
in die maltesische Gesellschaft Global Internet Holding Ltd. investieren (Anlageobjekt erster Stufe).
Global Internet Holding Ltd. ist eine im Jahr 2013 neu gegründete Gesellschaft. Geschäftsgegenstand der Global Internet Holding Ltd. ist die Beteiligung an und/oder die Finanzierung von Firmen im Bereich der Informationstechnologie sowie des Internets und/oder e-commerce-business innerhalb der verschiedenen denkbaren Investmentphasen (Startkapital, Frühe Entwicklungsphase, Wachstumsphase, etc.) (die „Zielunternehmen“). Investitionen in diesem Sinne in Zielunternehmen dürfen in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und/oder durch Darlehen eingegangen werden. Einer direkten gesellschaftsrechtlichen Beteiligung gleichgestellt ist die Beteiligung an einer Gesellschaft, die ihrerseits wiederum ausschließlich in solche Zielunternehmen investiert. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Global Internet Holding Ltd. eine Mehrheitsbeteiligung an dieserGesellschaft hält.
Global Internet Holding Ltd. ist es gestattet, in solche Zielunternehmen zu investieren, an denen
die Gesellschafter der Global Internet Holding Ltd. ebenfalls eine Beteiligung halten oder bei denen Geschäftsführer oder Gesellschafter der Global Internet Holding Ltd. die Geschäftsleitung ausüben.
Als Anlageobjekt der angebotenen Vermögensanlage gilt somit auf der ersten Stufe die Beteiligung
der Fondsgesellschaft an der maltesischen Gesellschaft Global Internet Holding Ltd. sowie auf der
zweiten Stufe die Investitionen der Global Internet Holding Ltd. in Form von unmittelbaren oder
mittelbaren gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen und/oder der Gewährung von Darlehen an die
Zielunternehmen (insgesamt die „Anlageobjekte“).
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