Global Wafers Gmbh: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Published On: Montag, 01.02.2021By

GlobalWafers GmbH

München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die GlobalWafers GmbH, München, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 21. Dezember 2020 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Siltronic AG, München, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der Siltronic AG (ISIN DE000WAF3001) („Siltronic-Aktien“) gegen Zahlung einer zwischenzeitlich erhöhten Geldleistung in Höhe von jetzt EUR 145,00 je Siltronic-Aktie veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Nach der Änderung des Übernahmeangebots vom 25. Januar 2021 endet die Annahmefrist des Übernahmeangebots nun am 10. Februar 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).

1.

Bis zum 29. Januar 2021, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 9.436.977 Siltronic-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 31,46 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG.

2.

Die Bieterin hat am 29. Januar 2021 Erwerbsverträge über den Erwerb von 33.076 Siltronic-Aktien, entsprechend einem Anteil von ca. 0,11 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG, außerhalb des Übernahmeangebots abgeschlossen, die innerhalb von zwei Handelstagen, also ohne zeitliche Verzögerung, zu erfüllen sind.

3.

Die Bieterin hielt am Meldestichtag unmittelbar 1.391.500 Siltronic-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,64 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG. Darüber hinaus hielt die GlobalWafers Co., Ltd., Hsinchu, Taiwan, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 650.000 Siltronic-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG. Darüber hinaus hielt die GlobalWafers B.V., Amsterdam, Niederlande, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 600.021 Siltronic-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG.

4.

Die Stimmrechte der 650.000 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers Co., Ltd. gehalten werden und die Stimmrechte der 600.021 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers B.V. gehalten werden, werden der Sino-American Silicon Products Inc., Hsinchu, Taiwan, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte der 600.021 Siltronic-Aktien, die von der GlobalWafers B.V. gehalten werden, werden auch der GlobalWafers Co., Ltd., GWafers Singapore Pte. Ltd., Singapore, und der GlobalWafers Singapore Pte. Ltd., Singapore, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte der 1.391.500 Siltronic-Aktien, die von der Bieterin gehalten werden, und die Stimmrechte der 33.076 Siltronic-Aktien, über die die Bieterin Erwerbsverträge abgeschlossen hat, werden der Sino-American Silicon Products Inc., der GlobalWafers Co., Ltd., der GWafers Singapore Pte. Ltd., der GlobalWafers Singapore Pte. Ltd. und der GlobalWafers B.V. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

5.

Die Bieterin hat mit der Wacker Chemie AG, München, Deutschland, am 9. Dezember 2020 eine Vereinbarung über die Veröffentlichung und Annahme eines öffentlichen Übernahmeangebots für die Siltronic AG in Bezug auf 9.250.000 Siltronic-Aktien abgeschlossen (die „Vereinbarung“). Die Bieterin und mittelbar die weiteren Kontrollerwerber (d.h. Sino-American Silicon Products Inc., GlobalWafers Co., Ltd., GWafers Singapore Pte. Ltd., GlobalWafers Singapore Pte. Ltd. und GlobalWafers B.V.) hielten daher im Hinblick auf 30,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Zum Meldestichtag hatte die Wacker Chemie AG das Übernahmeangebot auf Grundlage der Vereinbarung für die 9.250.000 Siltronic-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 30,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Siltronic AG. Diese 9.250.000 Siltronic-Aktien sind bereits in der Gesamtzahl der Siltronic-Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß Nr. 1 dieser Bekanntmachung angenommen wurde, enthalten.

6.

Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin, noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Siltronic-Aktien, darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von Siltronic-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Siltronic-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

7.

Die Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots (wie in Ziffer 13.1.3 der Angebotsunterlage in der durch Ziffer 2 der Angebotsänderung vom 25. Januar 2021 geänderten Fassung beschrieben) beträgt 50 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Siltronic-Aktien. Am Meldestichtag beträgt die Gesamtzahl der Siltronic-Aktien, die für diese Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind, 12.111.574 Siltronic-Aktien, entsprechend ca. 40,37 %

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.offer-globalwafers-siltronic.com
im Internet am: 01.02.2021.

 

München, den 1. Februar 2021

GlobalWafers GmbH

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