Der Bundesgerichtshof hat das Verbot privater Sportwetten und Glücksspiele im Internet bestätigt. Die Regelungen verstoßen nach Einschätzung der Richter nicht gegen europäisches Recht. Damit waren die Klagen der staatlichen Lottogesellschaften gegen mehrere private Wettveranstalter erfolgreich.
Das Verbot privater Glücksspiele im Internet beschränke zwar den Dienstleistungsverkehr in der EU, so der Wettbewerbssenat des BGH.Ziele wie etwa Suchtbekämpfung, Jugendschutz und Betrugsvorbeugung rechtfertigten aber die Beschränkungen.
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