Zum 1. September 2012 ist die vierte Stufe des „Glühlampenverbots“ in Kraft getreten. Herkömmliche 25- und 40-Watt-Glühbirnen sowie einige Halogenlampen dürfen dann nicht mehr produziert werden. Im Handel können aber alte Lagerbestände noch verkauft werden. Wir raten von Vorratskäufen ab, denn der Einsatz herkömmlicher Glühlampen ist nicht wirtschaftlich.
Wann rechnen sich Sparlampen?
Wer bisher zum Beispiel eine 60 Watt-Glühlampe nutzt, die etwa drei Stunden am Tag brennt, zahlt über zehn Jahre insgesamt 150 Euro an Kosten für Strom und Anschaffung. Auch wenn sie zurzeit noch relativ teuer in der Anschaffung ist, belastet eine vergleichbare Energiesparlampe den Geldbeutel im gleichen Zeitraum nur mit insgesamt 35 Euro – also etwa einem Fünftel. Noch besser schneiden LED-Lampen mit 32 Euro Gesamtkosten ab. Ihr Einsatz lohnt sich insbesondere dort, wo Lampen viele Stunden am Tag brennen.
Welche Lampe für welchen Zweck?
In Räumen, in denen Licht sehr schnell zur Verfügung stehen soll, wie zum Beispiel im Treppenhaus, sollten Energiesparlampen mit Schnellstartfunktion und hoher Schaltfestigkeit eingesetzt werden. Alle Informationen dazu stehen auf der Lampenverpackung. In Bereichen, in denen man nur selten Licht benötigt, zum Beispiel auf der Kellertreppe oder in der Abstellkammer, sind Halogenleuchten in Glühlampenform eine gute Alternative. Grundsätzlich gilt: In Räumen, in denen Lampen mehr als eine halbe Stunde pro Tag im Einsatz sind, lohnen sich Sparlampen.
Was ist mit Strahlenbelastung und Quecksilbergehalt?
Für Verunsicherung sorgen immer wieder die Themen Strahlenbelastung und Quecksilbergehalt. Bedenken wegen der allgemeinen Strahlenbelastung durch Energiesparlampen hat das Bundesamt für Strahlenschutz mittels Untersuchungen ausräumen können. Hinsichtlich der Quecksilberbilanz meinen wir: Da herkömmliche Glühbirnen wesentlich weniger energieeffizient sind, wird durch sie mehr Strom verbraucht. Bei der Stromerzeugung in konventionellen Kohlekraftwerken wird mit den Abgasen auch Quecksilber in die Luft geblasen. Dadurch schneidet eine herkömmliche Glühbirne schon durch ihren hohen Strombedarf in der Quecksilberbilanz wesentlich schlechter ab als eine Energiesparlampe, in der Quecksilber enthalten ist.
Wegen des geringen Quecksilbergehalts sollten Sie also unbedingt auf die richtige Entsorgung der Leuchtmittel achten. Ausgediente Energiesparlampen gehören auf keinen Fall in den Hausmüll. Bei uns lesen Sie, wie man Sparlampen am besten entsorgt und was bei Lampenbruch zu tun ist.
Quelle.VBZ Hamburg
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