In einem Rechtsstreit mit einem Finanznachrichtendienst hat ein Göttinger Unternehmer einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung in dem, dem Finanznachrichtendienst untersagt wird bestimmte Behauptungen zu widerholen bzw. bestimmtes Bildmaterial zu weiter Online zu lassen. Was wir auch bei unserer Rechtskenntnis nicht so richtig verstehen ist, das das LG Berlin eine solche Verfügung überhaupt erlassen kann, denn der Artikel steht seit Monaten im Netz, insofern dürfte der Termin für eine EV eigentlich verfristet sein. Nun, wir gehen einmal davon aus, daß das betroffene Unternehmen sich gegen die EV wehren wird und gegen die Verfügung dann sicherlich Widerspruch erheben wird. EV’s bekommt man je nach Gericht in Deutschland oft sehr schnell. Hier reicht es dann manchmal eine Erklärung an Eidesstatt abzugeben um die Verfügung zu bekommen. Im Hauptsacheverfahren sehen dann die Dinge meistens anders aus, denn hier hat dann im Vorfeld der Verhandlung der Prozessgegner die Möglichkeit seine Sicht der Dinge darzustellen und Nachweise für sie streitgegenständliche Behauptung vorzulegen. Wir selber kennen solche Prozesse selber aus den letzten 5 Jahren selber.
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