Endlich, werden sicherlich viele Kritiker von Goldsparplänen und Bonus Goldkäufen sagen, denn die Skandale im Goldbereich der letzten Jahre verlangen eigentlich danach, dass solche Produktangebote im Goldbereich einen Vermögensanlageprospekt benötigen. Einen, der von der BaFin zu gestatten ist.
Wir hatten in den letzten Wochen dazu einige Gespräche mit Politikern nahezu aller Parteien in Berlin geführt und auch hier war die Meinung, dass man solche Investmentangebote schnellstmöglich prospektpflichtig machen muss und nicht nur soll. Geschehen soll das wohl noch in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Jetzt sagt das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite dazu:
Bundesfinanzminister Scholz dazu:
Anleger- und Verbraucherschutz stärken
Auch für Edelmetall- und Goldanlagen soll für Anleger*innen künftig ein umfassender Prospekt erstellt werden müssen. Geschäftsmodelle, bei denen Edelmetalle angelegt und mit einer Verzinsung nach Ende der Laufzeit ausgekehrt werden, sind künftig als Vermögensanlage einzustufen. Somit unterfallen sie der Prospektpflicht und anderen anlegeschützenden Vorschriften. Die BaFin kann damit auch unlautere Praktiken effektiver unterbinden.
Zitat Ende
Das würde dann bedeuten, dass Geschäftsmodelle wie möglicherweise auch Aurimentum dann eben ein BaFin-Prospekt benötigen würden. Das wiederum würde manches Unternehmen dann aber gar nicht bekommen, weil man keine lückenlosen Bilanzen vorweisen kann. Auch hier denke man bitte an das Unternehmen R&R Consulting GmbH mit seiner Handelsmarke Aurimentum.
Nun bleibt abzuwarten, wie schnell Olaf Scholz und das für Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium hier einen Gesetzesvorschlag vorlegen und dieser dann auch beschlossen wird. Für die Anleger wäre das ein Segen.
Es könnte aber dann auch sein, dass auf einmal weitere Goldskandale entstehen, dann, wenn man in der Folge feststellen wird, dass bei so manchem Unternehmen möglicherweise gar kein bzw. viel zu wenig Gold vorhanden ist. Spannend.
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