Das staatliche Versagen ist ja geradezu greifbar. Ein doofer Verbraucher, der durch einen dummen Vermittler an Geschäfte dieser Art geraten ist, wird nicht geschützt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht sich nicht zuständig für das reine Lagergeschäft.
Die Gewerbeämter schlafen, obgleich schon seit Jahren der § 38 Gewerbeordnung existiert. Hier hätte man eine Möglichkeit genauer hinzuschauen.
§ 38
Überwachungsbedürftige Gewerbe
hat die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen. 2Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. 3Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.
(2) Bei begründeter Besorgnis der Gefahr der Verletzung wichtiger Gemeinschaftsgüter kann ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch bei anderen als den in Absatz 1 genannten gewerblichen Tätigkeiten angefordert oder eingeholt werden.
(3) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung für die in Absatz 1 genannten Gewerbezweige bestimmen, in welcher Weise die Gewerbetreibenden ihre Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne Geschäftsvorgänge, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen haben.
Warum haben wir so schöne Gesetze, wenn sie keiner kennt, niemand anwendet? Damit wir Gesetzesbücher vollschreiben.
Mit dem Gesetz hätte man den Skandal bei pim gold wohl auch nicht verhindern können.
Redaktion:
Nein!
Alles richtig!
Aber was ist eigentlich mit der Insolvenzabwicklung der BDT e.V. (BWF)?
Herr RA Laboga ist jetzt bei PLUTA. In der Gläubigerinformationssystem der KüblerLaw gibt es keine Informatinen mehr.
Verfahren eingestellt?
Nein das BWF Insolv. Verfahren läuft noch. Herr Labora hat das Verfahren mitgenommen zu PLUTA. Die Jährlichen Zwischenberichte kann man bei PLUTA abrufen.