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GOLD? Nein, danke!

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Insbesondere der Ratenkauf von Edelmetallen wie Gold und Silber über Anlegerpools verlangt ggf. eine Risikobereitschaft der Anleger!

Gold und Silber gilt seit jeher als wertbeständig. Diese Bauernregel nützt allerdings dem einzelnen Verbraucher wenig, wenn der Goldpreis genau zu dem Zeitpunkt abstürzt, zu welchem der Verbraucher das Geld zu einem späteren Zeitpunkt einmal benötigt. Aufgrund der vielfältigen Risiken, die es im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Gold-und Silber zu berücksichtigen gibt, kann sicherlich nicht von einer sicheren, sondern einer spekulativen Anlageform gesprochen werden. Insbesondere ist auch der Kauf und Verkauf von Edelmetallen Währungsrisiken ausgesetzt. In Fachkreisen wird empfohlen, Gold oder Edelmetalle im Rahmen eines ausgewogenen Anlageportfolios maximal mit 10 % zu berücksichtigen.

Es wäre also im Zweifel fatal, zu meinen, dass allein eine Investition in Gold oder sonstigen Silber ausreichend für eine Altersvorsorge ist. Gänzlich ist davon abzuraten, Altersvorsorge oder Vermögensbildung ausschließlich und zu 100 % durch Investitionen in Edelmetalle zu betreiben. Dies würde nur dann gelten, falls man sämtlichen (Papier-)Geld jeglichen Wert absprechen würde.

Dies zu tun bleibt freilich jedem unbenommen. Wenn Sie jedoch versuchen, eine Krankenhausrechnung in Deutschland in Gold oder Silber zu bezahlen, werden Sie „scheitern“. Soweit Sie das Edelmetall selbst nicht verwahren, tragen Sie Kosten für die Verwahrung und das Risiko, dass derjenige der es verwahrt, gegebenenfalls Ihre Eigentumsrechte nicht ordentlich verwaltet.

Außerdem ergibt sich der spekulative Charakter der Investitionen in Edelmetallen wie Gold wie folgt:

Kursschwankungen für Preise des Kaufs und Verkaufs von Edelmetall sind zum Teil-über die Jahrzehnte hinweg beachtlich und ihr die Regel als die Ausnahme. Kein Mensch kann Ihnen sagen, ob der Goldpreis oder Silberpreis und 10 oder 15 Jahren genauso hoch ist wie heute gegebenenfalls doppelt so viel wert ist. Oder nur noch die Hälfte von dem beträgt, was Sie zum heutigen Tage für die Anschaffung von Gold ausgegeben.

In den Kalenderjahren ab 2000 war der Goldpreis auf dem Tiefpunkt angelangt. Ab 2010 hat sich der Goldpreis mehr als verdreifacht. Bereits 1980 hat es eine ähnliche Preisentwicklung im Fall des Edelmetalls Gold gegeben. Glücklich also derjenige, der im Kalenderjahr 2000 Gold eingekauft hat.

Wer selbst eine Kapitalanlage in Gold abgeschlossen hat gut über die im Internet abrufbaren Informationen zu prüfen, ob die Anlageentscheidung, zu welchem ihm geraten wurde tatsächlich seiner persönlichen Bedarfssituation entspricht. Dies zu erfragen, ist letztendlich Sache des tätigen Vermögensberaters, der jedoch im Zweifel lediglich aus eigenem Provisionsinteresse und nicht im Interesse des Anlegers handelt.

Ob sich der Wert von Gold hingegen zukünftig weiterhin vervielfacht, bleibt, – wie so vieles auf dieser Welt – selbstverständlich ein Geheimnis. Damit liegt eine klassische spekulative Geldanlageform vor. Jedenfalls war in der Fachpresse zu Beginn des Kalenderjahres 2013 noch zu lesen, dass der Goldpreis keine klare Richtung findet und ein weiteres Ansteigen der Kurse unter Experten extrem umstritten ist und nur von ca. 17 % weitere Steigerung erwartet werden. Auch Prognosen sogenannter Wirtschaftsexperten haben jedoch in der Vergangenheit häufig falsch gelegen.

Trotzdem kennzeichnet dieses Szenario genau diejenige Risikobereitschaft, die ein Anleger besitzen muss, der Gold erwirbt.

Erst recht muss seine Risikobereitschaft vorhanden sein, soweit er selbst nicht derjenige ist, der direkt Gold oder Silber einkauft und selbst verwaltet. Häufig tritt nämlich dann noch das weitere, unternehmerische Risiko betreffend der Durchführung eines Anlagekonzeptes hinzu.

Für die Vermittlung und Empfehlung von Kapitalanlagen oder Sparplänen zur Altersabsicherung hatte die Rechtsprechung strenge Anforderungen aufgestellt:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 21.03.2005 Aktenzeichen: II ZR 310 /03, BGH, NJW 2005 Seite 1784, 1787) klargestellt:

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss einem Anleger bei Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken, zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

MJH Rechtsanwälte, Martin Josef Haas, Rechtsanwalt, meint: In Zeiten, in denen viel Angst besteht, dass gegebenenfalls der Euro als Währung instabil und aufgrund fortschreitender Inflation oder Deflation nicht zu wirtschaftlichen Absicherung geeignet sein könnte, versuchen vermehrt Anlageinitiatoren, Investitionen in Edelmetalle zu bewerben. Nicht selten werden hierbei Versprechungen gemacht, dass es sich hierbei um sichere Anlageformen handelt.

Quelle:RA Haas Augsburg

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