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Startseite Allgemeines Gold und Renditeversprechen – die Klage gegen die Schließung der BWF Stiftung in Berlin ruht
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Gold und Renditeversprechen – die Klage gegen die Schließung der BWF Stiftung in Berlin ruht

Larisa-K / Pixabay
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Klage vor dem Verwaltungsgericht der BWF-Stiftung ruht

Die BWF-Stiftung, ein Berliner Unternehmen, welches als unselbstständige Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V., also eines Vereines, firmierte, wurde im Februar 2015 amtlich geschlossen. Bei einem Polizeieinsatz stellte sich heraus, dass weite Teile des Goldes nicht echt waren, sondern die nicht edlen Metalle einfach mit einem Goldüberzug versehen waren. Von 2011 bis 2015 wurde das Produkt der Goldstiftung BWF sehr erfolgreich vertrieben. Käufer griffen gerne zu, weil die Sicherheit von Gold mit einem klaren Renditeversprechen verbunden war. Es war sozusagen ein fester und höherer Rückkaufswert garantiert worden. Die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistung war schwankend und hatte seit 2012 intern die Meinung vertreten, dass ein solches Renditeversprechen genehmigungspflichtig im Sinne des Kreditwesengesetzes sei. Nachdem die Behörden drei Jahre nichts unternommen hatten, folgte im Februar 2015 ein Untersagungsbescheid.

Ein blutiges Insolvenzverfahren folgte von 2015 an bis heute, welches für die über 6.000 Gläubiger bisher sehr unerfreulich verläuft. Es sind bisher keine Abschlagszahlungen durch den Insolvenzverwalter vorgenommen worden, und die Informationen sind dürftig. Nach Ansicht von Insidern sind Vermögenswerte von ungefähr 20 Millionen € gesichert worden.

Klage ruht – warum?

Die BWF-Stiftung hatte noch gegen den Untersagungsbescheid der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Diese Klage, die zur Klärung einer wichtigen Rechtsfrage rund um den Goldhandel und Renditeversprechen Aufklärung bringen sollte, ruht leider vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Frankfurt gab bekannt, dass die Klage gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. der Verwaltungsgerichtsordnung unterbrochen sei, bis das Insolvenzverfahren beendet sei oder der Insolvenzverwalter diese Klage aufnehmen würde. Das letztere ist offensichtlich nicht geschehen.

Die inzwischen vor dem Landgericht Berlin verurteilten Haupttäter verbüßen langjährige Freiheitsstrafen. Deren Revision hatte der Bundesgerichtshof abgelehnt.

Alles in allem ein sehr unbefriedigender Verfahrensstand für die Gläubiger der insolventen Gesellschaft, zumal noch nicht einmal jetzt geklärt werden konnte, ob diese Gesellschaft nun aus rechtlichen Gründen korrekt geschlossen worden ist.

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