Klage vor dem Verwaltungsgericht der BWF-Stiftung ruht
Die BWF-Stiftung, ein Berliner Unternehmen, welches als unselbstständige Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V., also eines Vereines, firmierte, wurde im Februar 2015 amtlich geschlossen. Bei einem Polizeieinsatz stellte sich heraus, dass weite Teile des Goldes nicht echt waren, sondern die nicht edlen Metalle einfach mit einem Goldüberzug versehen waren. Von 2011 bis 2015 wurde das Produkt der Goldstiftung BWF sehr erfolgreich vertrieben. Käufer griffen gerne zu, weil die Sicherheit von Gold mit einem klaren Renditeversprechen verbunden war. Es war sozusagen ein fester und höherer Rückkaufswert garantiert worden. Die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistung war schwankend und hatte seit 2012 intern die Meinung vertreten, dass ein solches Renditeversprechen genehmigungspflichtig im Sinne des Kreditwesengesetzes sei. Nachdem die Behörden drei Jahre nichts unternommen hatten, folgte im Februar 2015 ein Untersagungsbescheid.
Ein blutiges Insolvenzverfahren folgte von 2015 an bis heute, welches für die über 6.000 Gläubiger bisher sehr unerfreulich verläuft. Es sind bisher keine Abschlagszahlungen durch den Insolvenzverwalter vorgenommen worden, und die Informationen sind dürftig. Nach Ansicht von Insidern sind Vermögenswerte von ungefähr 20 Millionen € gesichert worden.
Klage ruht – warum?
Die BWF-Stiftung hatte noch gegen den Untersagungsbescheid der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Diese Klage, die zur Klärung einer wichtigen Rechtsfrage rund um den Goldhandel und Renditeversprechen Aufklärung bringen sollte, ruht leider vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Frankfurt gab bekannt, dass die Klage gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. der Verwaltungsgerichtsordnung unterbrochen sei, bis das Insolvenzverfahren beendet sei oder der Insolvenzverwalter diese Klage aufnehmen würde. Das letztere ist offensichtlich nicht geschehen.
Die inzwischen vor dem Landgericht Berlin verurteilten Haupttäter verbüßen langjährige Freiheitsstrafen. Deren Revision hatte der Bundesgerichtshof abgelehnt.
Alles in allem ein sehr unbefriedigender Verfahrensstand für die Gläubiger der insolventen Gesellschaft, zumal noch nicht einmal jetzt geklärt werden konnte, ob diese Gesellschaft nun aus rechtlichen Gründen korrekt geschlossen worden ist.
Irgendwann müssen die Gläubiger noch draufzahlen oder alles ist verjährt
wieder 1 Jahr vergangen und die Sache ist im Nevada verschwunden oder wie?!!
Schlimmer. Om nirvana
Der neue Zwischenbericht bringt das ganze Drama wieder hoch… Zu erwartende Quote: 0 EUR.
Verfahrensdauer noch mind. 2 weitere Jahre…
steht das da drin? ich komme aus unerfindlichen gründen nicht weiter in dem gläubigerinformationssystem…
so jetzt weiss ich auch wieso ich unter Kübler nix mehr nach schauen kann..
das ganze heißt nun pluta insolvenzverwalter…
die Dame am Telefon konnte mir leider nicht sagen wie ich dort zum gläubigerinformationssystem komme… kann mir hier das jemand sagen? wieso wird man nicht von informiert…
So kommt man an den Zwischenbericht: Auf die Seite http://www.pluta.net gehen. Dort in der Suche „Bund“ eingeben und auf den Link zum Verfahren klicken.
Anmeldung wie üblich mit dem Login
Erhebliche Quote? Schön wäre es. Aber wenn das noch lange dauert,werden die Gläubiger wegsterben
Guten Tag hört noch jemand etwas von der Front?
Anmerkung der Redaktion: extrem unwahrscheinlich. Es ist mit einer erheblichen QUote zu rechnen.
Köstlich, ein Witz als Antwort. Schön, das man sich seinen Humor behält.
Nur noch Grösse Schweigen seit Monaten
Nicht Fass die Gläubiger am Ende noch zuzahlen müssenm
Anmerkung der Redaktion: extrem unwahrscheinlich. Es ist mit einer erheblichen QUote zu rechnen.
Nach über vier Jahren ist, so der Eindruck, offenbar gar nichts geklärt! Da fragt sich der Anleger: Was passiert da eigentlich? Offenbar nichts, was auf eine wenn auch nur kleine Rückzahlung schließen ließe. Es bleibt wohl dabei: Die Investition komplett abschreiben und als (leider) teures Lehrgeld verbuchen.
so ist das wohl…
Da das Insolvenzrecht in Deutschland das beschi……ste in der Welt ist, politisch gewollt (wieviel Anwälte hocken im Bundestag??????) gehen Anleger zu 110 % immer leeeeeeeeeeeeeeeeer aus. Für jeden Anwalt/Insolvenzverwalter/Strauchdieb ist so ein Fall wie der BWF ein Sechser mit Zusatzzahl. Warum sollte er das also schon nach 4 Jahren abschließen, er müsste ja, aus seiner Sicht, einen „Kopfschuss“ haben. Aslo wir die Kuh so lange gemolken, bis selbige leer ist oder tot umfällt. Aus die Maus.