In dem markenrechtlichen Streit zur sogenannten Überkreuzkollision zwischen einer nationalen Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung könnte sich schon bald der Wind drehen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) kam heute zu einem vorläufigen Ergebnis. Demnach verletzt der Gold-Teddy von Lindt & Sprüngli nicht die Markenrechte des Goldbären von Haribo. Sein abschließendes Urteil will das Gericht am 11. April verkünden.
Kommentar hinterlassen