Es haben uns nun einige Mails zu dem von uns veröffentlichten Artikel erreicht, darunter auch die Mail eines Verbraucheranwaltes, der diese Werbung ebenfalls sehr kritisch sieht. Seiner Meinung nach reicht der Hinweis des Unternehmens über die „Nicht staatliche Förderung“ nicht aus.
Er geht sogar soweit zu behaupten, dass jeder Berater, der dieses Produkt an seine Kunden verkauft, dies im Beratungsprotokoll festhalten muss, denn das gehört zu seinen Aufklärungspflichten. Hat er das nicht getan, kann man möglicherweise über das Thema Beraterhaftung nachdenken, so die Einzelansicht eines Verbraucheranwaltes.
Sollte die genannte Sparkasse möglicherweise solche Verträge an ihre Kunden vermittelt haben, dann könnte das noch kritischer sein, denn im Gegensatz zu einem normalen Unternehmen genießt die Sparkasse immer das besondere Vertrauen der Bürger. In den letzten Jahren haben Banken und Sparkassen auch über Kontoauszüge Werbung für das eine oder andere Anlageprodukt gemacht. Ob auch für dieses Produkt, wissen wir nicht. Wir werden das aber herausfinden. Der genannten Sparkasse haben wir eine Presseanfrage übermittelt. Ob die Sparkasse diese VWL Verträge möglicherweise vermittelt hat, wissen wir derzeit noch nicht.
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