goldgas.de besser nicht Kunde werden?

Published On: Sonntag, 03.03.2024By Tags:

Die zunehmende Unzufriedenheit einiger Kunden mit der Abwicklung ihrer Vertragsbeendigungen bei dem Energieversorger Goldgas wirft ein Schlaglicht auf Probleme im Bereich Kundenservice und Abrechnungsmanagement. Kunden berichten von erheblichen Verzögerungen bei der Erstellung von Schlussabrechnungen und der Auszahlung von Guthaben, was zu Frustration und Verärgerung führt.

Ein Kunde beschreibt, wie er nach der ordnungsgemäßen Beendigung seines Liefervertrags auf die fällige Schlussabrechnung hingewiesen hat, nur um einen Tag später festzustellen, dass ihm der Zugang zum Kundenportal entzogen wurde. Trotz mehrfacher Versuche, das Unternehmen telefonisch zu erreichen, wartet er immer noch auf die Abrechnung und die Rückzahlung eines Guthabens von etwa 700 Euro.

Ein anderer Kunde klagt über die ausbleibende Endabrechnung acht Wochen nach einem Anbieterwechsel. Trotz der Bereitstellung des Zählerstands sowohl an den örtlichen Netzbetreiber als auch an Goldgas über das Onlineportal, behauptet das Unternehmen, den Stand nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Diese Praxis scheint kein Einzelfall zu sein, sondern wird von anderen Kunden als gängige Geschäftspraxis von Goldgas wahrgenommen.

Die Situation spitzt sich zu, wenn Kunden, wie im Fall von Thomas Aischmann, nach rechtlichen Drohungen zwar eine Rechnung erhalten, aber immer noch auf die Überweisung ihres Guthabens warten. Die Kommunikation des Unternehmens erscheint vielen als unzureichend und die versprochene Kundenzufriedenheit als nicht eingelöst.

Während einige Kunden positive Erfahrungen mit dem schnellen Vertragsabschluss und der Gaslieferung selbst berichten, steht der Kundenservice, insbesondere die Erreichbarkeit und die Handhabung von Abrechnungen und Guthabenrückzahlungen, deutlich in der Kritik. Die geschilderten Erfahrungen deuten auf einen dringenden Bedarf an Verbesserungen im Kundenservice und Abrechnungsmanagement hin, um das Vertrauen der Kunden zu wahren und die Zufriedenheit zu steigern.

goldgas GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die goldgas GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der goldgas GmbH, Eschborn – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der goldgas GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Leipzig, 2. Juni 2023

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bätz, Wirtschaftsprüfer

Salzer, Wirtschaftsprüfer

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

I. Allgemeine Angaben

Die goldgas GmbH, Eschborn (goldgas), ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 93653 registriert.

Der Jahresabschluss der goldgas wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die goldgas ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB.

In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Positionen zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst; sie werden im Anhang gesondert erläutert. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschriebenen Vermerke sowie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang anzubringen sind, werden ebenfalls im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Beim Ausweis werden branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Mit der VNG AG, Leipzig (VNG AG) ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Im Rahmen von Prozessverbesserungen bei den Sachkontenabstimmungen im laufenden Geschäftsjahr hat goldgas festgestellt, dass Forderungen aus noch nicht gestellten Schlussrechnungen in Höhe von rund 29 Mio. € zu hoch ausgewiesen waren. Diese Forderungen resultierten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus den Geschäftsjahren 2009 – 2013 (d.h. aus dem Zeitraum vor Erwerb der Geschäftsanteile durch die VNG AG). Der zu hohe Forderungsbestand im Abschluss der goldgas wurde zahlungsunwirksam und aufwandswirksam in laufender Rechnung ausgebucht. Eine Korrektur der Vorjahresabschlüsse war nicht erforderlich.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen maßgebend.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden mit ihren um die linearen Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungszeiträume der immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände bemessen sich an den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.

Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Der bis einschließlich 2018 aktivierte Sammelposten für Anlagegegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten von 250,00 € bis 1.000,00 € (bis 2017: 150,00 € bis 1.000,00 €) wurde bis zum Jahr 2022 vollständig abgeschrieben.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsenpreis bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten aktiviert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag ermittelte Schätzbeträge für die erst bei der Durchführung der Jahresabrechnung abrechnungsfähigen Energielieferungen erfasst. Der Verbrauch der Kunden wird lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Sofern die erhaltenen Abschlagszahlungen der Kunden die abgegrenzten Forderungen übersteigen, wird der negative Saldo für das jeweilige Produkt innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Das Abzinsungswahlrecht für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wird nicht ausgeübt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Künftige Gehaltssteigerungen (5,0 % für 2023, 4,0 % für 2024, 2,5 % für 2025 und ab 2026 2,25 % p.a.) sowie Rentenanpassungen (8,6 % in 2022, 6,5 % in 2023, 2,4 % in 2024 und ab 2025 2,00 % p.a.) werden, soweit zutreffend, berücksichtigt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen (1,79 % p.a.; Vorjahresstichtag 1,87 % p.a.).

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB anzugeben und beträgt zum Abschlussstichtag 43 T€.

Die Bewertung der Rückstellung für Neukundenbonifikationen erfolgt in Höhe des zu zahlenden Bonus über den Zeitraum der jeweiligen Regelvertragsdauer ab dem Zeitpunkt der Belieferung.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Zuführung zu langfristigen Rückstellungen, soweit sie dem Grunde nach erstmalig passiviert werden, nach dem Nettoprinzip.

Erfolgswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses mit der Gesellschafterin VNG AG im Jahresabschluss der goldgas nicht ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des in der Bilanz zusammengefassten Postens Anlagevermögen und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

(1) Vorräte

Unter dem Vorratsvermögen sind nationale Emissionszertifikate (nEHS) in Höhe von 10.165 T€ (Vorjahr: 14.843 T€) ausgewiesen, die die goldgas als Inverkehrbringer von Erdgas an die Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Folgejahr abgeben muss.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.566 43.642
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 80.790 33.280
davon aus
Liquiditätsmanagement 63.704 32.023
Lieferungen und Leistungen 11.957 4
Ergebnisabführung 5.105 0
Steuern 24 1.253
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 2 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.934 3.100
86.292 80.022

Zum Bilanzstichtag werden abgerechnete Forderungen aus Strom- und Gaslieferungen und Forderungen aus noch nicht abgerechneten Verbräuchen an Endkunden ausgewiesen. Die Forderungen aus dem abgegrenzten Verbrauch wurden mit den darauf von Kunden bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und werden als Saldo unter dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder im Falle eines Passivsaldos unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Segment Gas ergab sich im Vorjahr per Saldo eine Forderung aus noch nicht gestellten Abrechnungen in Höhe von 33.799 T€. Durch die unter I. Allgemeine Angaben beschriebene Korrektur hätte sich theoretisch im Vorjahr eine Forderung von 5.094 T€ ergeben. Zum Bilanzstichtag ergibt sich per Saldo eine Verbindlichkeit in Höhe von 13.598 T€.

Im Segment Strom ergibt sich eine Forderung in Höhe von 1.846 T€ (Vorjahr: Verbindlichkeit von 3.238 T€).

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Forderungen aus noch nicht gestellten Schlussrechnungen (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Abschlagszahlungen)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Strom 34.461 39.868
Erhaltene Abschlagszahlungen Strom 32.615 43.106
Summe: Forderungen aus noch nicht gestellten Schlussrechnungen Strom (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Abschlagszahlungen Strom) 1.846 3.238

Die Forderungen aus gestellten Schlussrechnungen Gas betragen am Abschlussstichtag 569 T€ (Vorjahr: 661 T€); für Strom betragen die Forderungen aus gestellten Schlussrechnungen 1.151 T€ (Vorjahr: 1.470 T€).

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin VNG AG, in Höhe von 68.833 T€ (Vorjahr: 33.278 T€) enthalten. Sie resultieren mit 63.704 T€ aus dem Liquiditätsmanagement (Vorjahr: 32.023 T€), mit 5.105 T€ aus dem Ergebnisabführungsvertrag (Vorjahr: Verbindlichkeit von 10.175 T€) und mit 24 T€ (Vorjahr: 1.253 T€) aus der Umsatzsteuerorganschaft. Zudem bestanden im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 T€.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus überzahlter Energie- und Stromsteuer in Gesamthöhe von 810 T€ (Vorjahr: 2.592 T€) sowie Forderungen aus Verrechnungskonten 461 T€ (Vorjahr: 87 T€).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(3) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2022 unverändert 60 T€.

(4) Rückstellungen

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 437 316
Sonstige Rückstellungen 48.068 37.610
48.505 37.926

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 48.068 T€ (Vorjahr:37.610 T€) betreffen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferkontrakten in Höhe von 15.710 T€ (Vorjahr: 3.136 T€), Rückstellungen für die Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten in Höhe von 11.363 T€ (Vorjahr: 16.943 T€), Rückstellungen für Ausgleichsenergie und Bilanzierungsumlage von 7.506 T€ (Vorjahr: 2.397 T€), Rückstellungen für sonstige ausstehende Rechnungen in Höhe von 6.644 T€ (Vorjahr: 2.177 T€), Rückstellungen für ausstehende Netznutzungsabrechnungen Gas und Strom von 3.889 T€ (Vorjahr: 7.211 T€), Rückstellungen für Neukundenboni in Höhe von 1.431 T€ (Vorjahr: 1.759 T€), Rückstellungen für Personal in Höhe von 1.373 T€ (Vorjahr: 775 T€), sonstige langfristige Rückstellungen in Höhe von 89 T€ (Vorjahr: 97 T€) sowie Rückstellungen für Mehr-/​Mindermengenabrechnungen in Höhe von 62 T€ (Vorjahr: 3.115 T€).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

(5) Verbindlichkeiten

31.12.2022
T€
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (Vorjahr)
T€
über 1 Jahr (Vorjahr)
T€
über 5 Jahre (Vorjahr)
T€
31.12.2021
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 3.781 3.781 0 0 7.864
Leistungen (7.864) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 20.827 20.827 0 0 22.099
Unternehmen (22.099) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 18.559 18.559 0 0 5.850
(5.850) (0) (0)
(darunter aus Steuern) 75 75 0 0 69
(69) (0) (0)
43.167 43.167 0 0 35.813
(35.813) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 20.827 T€ (Vorjahr: 22.099 T€) bestehen im Wesentlichen aus Gaslieferungen des Schwesterunternehmens VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig (VNG H&V), in Höhe von 17.757 T€ (Vorjahr: 9.787 T€) und aus Stromlieferungen der ENERGIEUNION GmbH, Schwerin (ENERGIEUNION), in Höhe von 1.464 T€ (Vorjahr: 1.993 T€).

Zudem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin VNG AG mit 1.587 T€ (Vorjahr: 10.221 T€), die ausschließlich aus der Umsatzsteuerorganschaft mit der VNG AG resultieren (Vorjahr: 45 T€). Zudem bestanden im Vorjahr Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung mit 10.175 T€.

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus kreditorischen Debitoren und dem Saldo der erhaltenen Abschlagszahlungen Gas und den hochgerechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gas von 13.598 T€ (Vorjahr: 3.238 T€).

31.12.2022
T€
31.12.2021
T€
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Abschlagszahlungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gas -95.018 -109.180 *
Erhaltene Abschlagszahlungen Gas 108.616 75.381
Summe: Verbindlichkeiten aus erhaltenen Abschlagszahlungen Gas; im Vorjahr: Forderungen aus noch nicht gestellten Schlussrechnungen Gas 13.598 -33.799 **

Durch die unter I. Allgemeine Angaben beschriebene Korrektur hätten sich theoretisch im Vorjahr ein Wert von * -80.475 T€ beziehungsweise ** -5.094 T€ ergeben.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren fast ausschließlich aus Gas- und Stromlieferungen an Endkunden im Inland.

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 10.325 T€ (Vorjahr: 3.996 T€) enthalten.

Von den Umsatzerlösen sind entsprechend § 277 Abs. 1 HGB Aufwendungen für Energiesteuer in Höhe von 12.936 T€ (Vorjahr: 21.749 T€) abgesetzt worden. Davon betreffen 1.798 T€ periodenfremde Erträge (Vorjahr: 218 T€).

(7) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 5.931 T€ (Vorjahr: 2.898 T€) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Weiterhin enthalten sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 730 T€ (Vorjahr: 1.089 T€).

Im Vorjahr waren zudem Erträge in Höhe von 2.837 T€ aus dem Verkauf einer Beteiligung, die zur Ausgliederung der Geschäftskundensparte gegründet wurde, erfasst.

(8) Materialaufwand

Im Materialaufwand sind 702 T€ (Vorjahr: Aufwand 4.560 T€) periodenfremde Erträge enthalten.

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außerordentliche Aufwendungen von 28.792 T€ (Vorjahr: 853 T€) enthalten, die aus der Korrektur von Forderungen, wie unter I. Allgemeine Angaben beschrieben, resultieren. Weiterhin sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 123 T€ (Vorjahr: 19 T€) erfasst.

(10) Erträge aus Verlustübernahme

Das negative Jahresergebnis von 5.105 T€ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags von der VNG AG ausgeglichen.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen sich auf 3.038 T€ (Vorjahr: 2.939 T€), darunter 494 T€ (Vorjahr: 513 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um bestehende Dienstleistungsverträge sowie Miet- und Leasingverträge, deren Vertragsgegenstand die Nutzung von Gebäuden, Kraftfahrzeugen und mobilen Anlagegütern ist. Darüber hinaus existieren Verträge mit externen Dienstleistern zur Abrechnung der Kunden, zur IT-Unterstützung und zu Sponsoring- und Marketingzwecken.

Zur Deckung des Gasbedarfs wurden vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 183.077 T€ (Vorjahr: 92.252 T€) gegenüber einem verbundenen Unternehmen eingegangen. Weiterhin wurden vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 55.601 T€ (Vorjahr: 17.126 T€) gegenüber einem verbundenen Unternehmen zur Deckung des Strombedarfs eingegangen.

Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Aus dem Bezug von Gas von der VNG H&V durch die goldgas entstanden Materialaufwendungen in Höhe von 111.762 T€ und aus dem Bezug von Strom von der ENERGIEUNION Materialaufwendungen in Höhe von 20.429 T€. Dem gegenüber standen Gasrückverkäufe an die VNG H&V in Höhe von 74.536 T€ und Stromrückverkäufe an die ENERGIEUNION in Höhe von 7.081 T€. Des Weiteren betreffen Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG von der VNG AG bezogene kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 428 T€. Darüber hinaus findet innerhalb der VNG-Gruppe ein Cash-Pooling statt.

Mitarbeiter

Die goldgas beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 im Durchschnitt 48 Mitarbeiter (Angestellte); (Vorjahr: 53).

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der goldgas wurde im Geschäftsjahr 2022 von folgenden Mitgliedern wahrgenommen und setzt sich wie folgt zusammen:

Philipp Martin Teipel, Dipl.-Kfm., Meerbusch, Geschäftsführer

Frank Ruhland, Dipl.-Ing., Leipzig, Geschäftsführer

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge wurde von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Ereignisse nach Ablauf des Berichtsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB)

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der goldgas von Bedeutung wären.

Konzernabschluss

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die goldgas wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der EnBW werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

Die VNG AG, Leipzig (VNG AG), stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die goldgas wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der VNG AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB (Aufnahme der Angaben in einen das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss) verzichtet.

 

Eschborn, den 7. März 2023

goldgas GmbH

Philipp Teipel, Vorsitzender der Geschäftsführung

Frank Ruhland, Geschäftsführer

Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

1. Grundlagen

1.1 Geschäftsfeld

Die goldgas GmbH, Eschborn (kurz „goldgas“), ist ein überregional tätiger Gas- und Stromversorger. Das Unternehmen ist im Wesentlichen im Energiehandel und in der Gas- und Stromversorgung von privaten Haushalten tätig.

Mit Gründung im Jahr 2008 war die goldgas der erste freie Gasanbieter auf dem deutschen Energiemarkt. Am Bilanzstichtag 31.12.2022 beschäftigte die Gesellschaft 53 Mitarbeiter. Muttergesellschaft der goldgas ist seit dem Frühjahr 2013 die VNG AG, Leipzig, ein europaweit aktiver Unternehmensverbund mit einem breiten Leistungsportfolio in Gas und Infrastruktur, welcher 100 % der Gesellschaftsanteile hält. Der VNG-Konzern gehört mehrheitlich dem EnBW-Konzern (Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe).

Seit 2020 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der VNG AG als Organträgerin.

Die erforderlichen Gas- und Strombezugsmengen werden durch den VNG-Konzernverbund sichergestellt.

Das Tarifkundenportfolio der goldgas zeichnet sich weiterhin durch eine weitgehend einheitliche überregionale Verteilung im gesamten Bundesgebiet aus. Das Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2022 GWh 1.999 (Vorjahr: GWh 3.086) Gas und GWh 182 (Vorjahr: GWh 234) Strom absetzen. Der Absatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem Verkauf des Geschäftskundenbereichs.

1.2 Steuerungssystem

Die Steuerung und Messung der finanziellen Leistungsstärke der goldgas erfolgt im Wesentlichen durch die Kenngröße „Adjusted EBIT“ auf Basis von IFRS. Darüber hinaus bilden die Kennzahlen FFO (Funds from Operations), langfristige Nettoschulden, Eigenkapitalquote, Handelsrohmarge sowie die Nettoinvestitionen relevante Steuerungsgrößen. Im Fokus der Steuerung, der Überwachung der Prognosequalität sowie der Berichterstattung an das Management und den Aufsichtsrat der VNG AG stehen diese Informationen. Für die Steuerung der goldgas werden die Zahlen nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) genutzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein regelmäßiges, vierteljährliches Berichtswesen an den Konzern.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Wirtschaftliches Umfeld

Erholung der deutschen Wirtschaft trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 %. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7 % höher.

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2022 mit einem Finanzierungsdefizit von EUR 101,6 Mrd. Die Entlastungen des Staatshaushalts durch die auslaufenden Corona-Maßnahmen wurden von neuen Belastungen durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine überlagert. So brachte die Bundesregierung unter anderem drei Entlastungspakete auf den Weg, um den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu unterstützen. (Quelle: Destatis)

Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November 2022 in Deutschland in Kraft getreten. Der Bund hat dabei die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas- und Wärmekunden übernommen, um den Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Gaspreis- und Strompreisbremse im Frühjahr 2023 zu überbrücken. Der Dezember-Abschlag 2022 ist von der staatseigenen KfW-Bank unmittelbar mit den Energieversorgungsunternehmen abgerechnet worden.

Preisentwicklung bei Gas und Strom. Der Strompreis für Haushaltskunden ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich um knapp 25 % auf durchschnittlich 40,07 ct/​kWh angestiegen. Grund für den Anstieg sind die sehr stark gestiegenen Strompreise im Großhandel. Im Jahresmittel 2022 lagen die Terminmarktpreise drei bis vier Mal höher als im Vorjahr, im Spotmarkt für die kurzfristige Beschaffung um mehr als doppelt so hoch. Dieser Anstieg wirkte sich nach und nach auf die Endkundenpreise aus. Zwar hat die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 für eine spürbare Entlastung der Endkundenpreise gesorgt, konnte aber die gestiegenen Kosten für Beschaffung nicht kompensieren. Steuern, Abgaben und Umlagen haben damit nur noch einen Anteil von 28 % am Strompreis, wohingegen der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb auf 52 % angestiegen ist. Für das Jahr 2023 steigen die Steuern, Abgaben und Umlagen leicht an, aber vor allem die 2022 deutlich gestiegenen Terminmarktpreise werden die Stromtarife im Jahr 2023 vorerst weiter verteuern. Die nun beschlossene Strompreisbremse, die den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/​kWh deckelt, wird allerdings für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden im kommenden Jahr sorgen.

Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte ist im Jahr 2022 stark angestiegen. Erdgasheizer in einem Einfamilienhaus bezahlten zum Ende des Jahres 2022 trotz der auf 7 % abgesenkten Mehrwertsteuer durchschnittlich 20,04 ct/​kWh und damit fast das Dreifache des Vorjahrespreises. Hauptgrund dafür sind die deutlich gestiegenen Gaspreise im Großhandel infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. So haben sich die Gaspreise im Terminmarkt im Jahresmittel 2022 nahezu vervierfacht und im Kurzfristhandel fast verdreifacht. Der Anteil der Kosten für Beschaffung und Vertrieb am Gaspreis hat sich damit bis Ende 2022 auf 80 % erhöht, nachdem es im Vorjahr noch 46 % waren. Wie bei Strom auch, wird die ebenfalls beschlossene Gaspreisbremse, die den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/​kWh deckelt, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden im kommenden Jahr sorgen. (Quelle: BDEW)

Schwierige Rahmenbedingungen. Die schwierige Planbarkeit der Börsenpreise für Strom und Erdgas führen zu Verunsicherungen im Handelsmarkt und bei den Kunden. Auch auf Seiten der Lieferanten führte die Marktentwicklung zu Schwierigkeiten. Um die Risiken zu beschränken, haben zahlreiche Strom- und Erdgaslieferanten ihre Vertriebsaktivitäten deutlich eingeschränkt oder ganz eingestellt.

2.2. Energiepolitisches Umfeld

Erdgas weiterhin unverzichtbar zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Ziel des europäischen Green Deal ist es, die EU durch eine Vielzahl von Regelungen bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Die Bausteine zur Dekarbonisierung der EU sind dabei unter anderem ein EU-Gaspaket sowie eine europäische Wasserstoffstrategie. Hierdurch soll der politische Rahmen für Erdgas und für dekarbonisierte Gase, speziell Wasserstoff, festgeschrieben werden.

Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Um die Klimaziele für 2030 erreichen zu können, hatte die Bundesregierung die Einführung eines nationalen Brennstoffemissionshandels beschlossen. Bis 2025 werden zunächst auf alle fossilen Kraftstoffe wie Benzin, Heizöl und Erdgas feste Aufschläge erhoben. Der Aufpreis richtet sich danach, wie viel CO 2 der jeweilige Brennstoff freisetzt.

2.3 Unternehmensentwicklung

2.3.1. Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der goldgas war im Jahr 2022 besonders durch die Entwicklung der Großhandelspreise für Gas und Strom bestimmt. Der Strompreis hängt dabei nicht nur von der Nachfrage, sondern auch von der Entwicklung auf den globalen Brennstoff-/​CO 2 -Märkten ab.

Die Verkaufspreise im Segment Gas haben sich im Berichtsjahr 2022 um durchschnittlich 44 % gegenüber dem Vorjahr erhöht; die Kundenanzahl verringerte sich um 25 % bedingt durch eine stark dem Marktumfeld geschuldete reduzierte Neukundenakquise.

Die Verkaufspreise im Segment Strom haben sich um durchschnittlich 12 % erhöht. Die Kundenzahl reduzierte sich entsprechend.

Standortwechsel der goldgas: Mit dem Auslaufen des bestehenden Mietvertrages der goldgas zum 30.06.2022 erfolgte eine Neubewertung der bisherigen Bürostruktur und der Lage des Standortes. Der vollzogene Umzug in das Neubau-Objekt „THE TWIST“ in Eschborn ermöglicht mit seinem neuen modernen Bürokonzept den „New-Way-of-Working“ und entspricht modernen Nachhaltigkeitsstandards. Beides unterstützt die Positionierung der goldgas als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Gleichzeitig konnte die Bürofläche von rd. 1.800 qm auf rd. 1.200 qm reduziert werden.

2.3.2 Personal und Organisation

Personal. Zum 31. Dezember 2022 waren einschließlich der Mitglieder in der Geschäftsführung 53 Mitarbeiter bei goldgas tätig.

2.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.4.1 Ertragslage

Die goldgas erzielte im Berichtszeitraum Gesamterlöse in Höhe von EUR 277,3 Mio. (Vorjahr: EUR 248,2 Mio.). Hiervon entfallen EUR 216,5 Mio. auf das Gas- und EUR 60,8 Mio. auf das Stromsegment. Der Umsatzanstieg in Höhe von EUR 29,1 Mio. zeigte sich insbesondere im Segment Gas und resultierte i. W. aus einem starken Anstieg der konzerninternen Gasrückverkäufe an die VNG Handel & Vertrieb GmbH um EUR 45,1 Mio.

In den Umsatzerlösen an Endkunden sind periodenfremde Umsätze in Höhe von EUR 10,3 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.) enthalten.

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge auf EUR 8,3 Mio. (Vorjahr: EUR 7,3 Mio.) war im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 5,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) zurückzuführen. Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen in Höhe von EUR 0,7 Mio. lagen unter dem Niveau des Vorjahres. Zudem war das Vorjahr noch durch Erträge aus dem Verkauf einer Beteiligung positiv beeinflusst.

Der Materialaufwand aus Gas- und Strombezug inklusive Mindermengen betrug EUR 177,7 Mio.; der gesamte Materialaufwand inklusive bezogener Leistungen lag bei EUR 224,7 Mio. (Vorjahr: EUR 204,2 Mio.). Die Materialaufwand ist aufgrund der deutlich erhöhten Beschaffungskosten für Gas und Strom im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Der Personalaufwand belief sich auf EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.). Der Anstieg ist unter anderem durch erhöhte Rückstellungen für Boni und Tantieme sowie sonstiges bedingt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um EUR 32,0 Mio. auf EUR 47,2 Mio. Die Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus der Korrektur eines Fehlers aus den Jahren 2009 – 2013 im Ausweis des Forderungsbestandes. Der zu hohe Forderungsbestand wurde im Abschluss der goldgas cash-unwirksam und als Aufwand in laufender Rechnung gebucht. Eine Berichtigung der Abschlüsse der genannten Jahre war nicht erforderlich.

Höhere IT-Kosten von EUR 0,3 Mio. ergaben sich aufgrund der erforderlichen Weiterentwicklung und Modernisierung der IT-Infrastruktur.

Die Verkaufsprovisionen lagen mit EUR 3,0 Mio. auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres aufgrund der weiterhin zurückhaltenden Neukundenakquise. Ebenso blieb der Marketingaufwand mit EUR 0,8 Mio. auf Niveau des Vorjahres.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit EUR 0,4 Mio. auf Vorjahresniveau.

Das Finanzergebnis lag mit EUR 0,3 Mio. über dem Vorjahr.

Aufgrund des mit Wirkung zum 1. Januar 2020 bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der VNG AG und der damit wirkenden steuerlichen Organschaft ist die VNG AG Organträgerin für Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde im Jahr 2022 tatsächlich durchgeführt. Soweit dennoch eine steuerliche Nichtanerkennung des Ergebnisabführungsvertrag zum Tragen kommt, ergeben sich für goldgas aus den in den Vorjahren bestehenden Verlustvorträgen weitere Verrechnungsmöglichkeiten.

Die Ergebnisgröße EBIT nach HGB beträgt im Berichtsjahr EUR -5,4 Mio. (Vorjahr: EUR +10,2 Mio.). Der Ergebnisrückgang resultiert im Wesentlichen aus Wertberichtigungen von Forderungen, die ausschließlich die Vorjahre betreffen. Der geplante EBIT für das Jahr 2022 wurde mit EUR 6,5 Mio prognostiziert. Die benannten Sondereffekte waren in dem Wert nicht abgebildet

Das bereinigte EBIT ohne den Sondereffekt aus der Forderungskorrektur der Vorjahre beträgt EUR 23,3 Mio.

2.4.2 Finanzlage

Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit war mit EUR 58,6 Mio. positiv (Vorjahr: EUR -8,2 Mio.). Begünstigend für den Cashflow wirkt die Zunahme der Verbindlichkeiten um EUR 11,5 Mio.

Aus der Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: Mittelabfluss EUR 0,2 Mio.), welcher aus Investitionen in das Sachanlagevermögen bzgl. der Geschäftsausstattung sowie aus der Modernisierung der IT-Infrastruktur resultierten.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war mit EUR -26,1 Mio. negativ (Vorjahr: EUR -3,7 Mio.). Darin enthalten sind die Ergebnisabführung für das Jahr 2021 im Mai 2022 in Höhe von EUR 10,2 Mio. und die Ausschüttung der Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 15,9 Mio. im Dezember 2022 an den Gesellschafter.

Der Finanzmittelbestand hat sich im Berichtsjahr aufgrund des positiven Gesamt-cashflows um EUR 31,8 Mio. auf EUR 64,7 Mio. (Vorjahr: EUR 32,9 Mio.) erhöht.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 2.1 Mio. auf EUR 99,0 Mio. Dies ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen, um EUR 6.3 Mio. zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stiegen um EUR 47,5 Mio. auf EUR 80,8 Mio. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR -36,0 Mio. auf EUR 7,7 Mio. i.W. aufgrund des Sondereffektes aus der Forderungskorrektur für Vorjahre.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich von EUR 3,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,9 Mio. am 31. Dezember 2022 verringert.

Das Anlagevermögen liegt mit EUR 1,1 Mio. leicht über Vorjahresniveau.

Der Bestand der Bankguthaben erhöhte sich zum 31. Dezember 2022 auf EUR 1,0 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 0,9 Mio.).

Das Eigenkapital der Gesellschaft reduzierte sich zum 31. Dezember 2022 infolge der Sonderausschüttung des Ergebnisvortrages an die Gesellschafterin in Höhe von EUR 15,9 Mio. auf einen Betrag von EUR 7,3 Mio.

Die sonstigen Rückstellungen liegen mit EUR 48,1 Mio. zum 31. Dezember 2022 deutlich über dem Vorjahresniveau von EUR 37,6 Mio. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Abgabe von nationalen Emissionszertifikaten, für ausstehende Netznutzungsabrechnungen Gas und Strom, Rückstellungen für Mehr-/​Mindermengenabrechnungen der Netzbetreiber, Rückstellungen für sonstige ausstehende Rechnungen, Neukundenboni, Personalrückstellungen für Abfindungen und Mitarbeiterboni sowie Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Lieferkontrakten.

Die Verbindlichkeiten in einer Gesamthöhe von EUR 43,2 Mio liegen um EUR 7,4 Mio. über dem Vorjahresniveau von EUR 35,8 Mio. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber fremden Dritten verringerten sich um EUR 4,1 Mio. auf EUR 3,8 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit EUR 20,8 Mio. um EUR 1,3 Mio. unter Vorjahresniveau. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit EUR 18,6 Mio. deutlich über dem Vorjahreswert. Hierin enthalten ist die von der Bundesregierung beschlossene Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme in Höhe von EUR 15,7 Mio., welche im Dezember 2022 über die staatliche KfW-Bank an die goldgas ausgezahlt worden ist.

2.4.3 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auch im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts, als zufriedenstellend dar.

3. Risikobericht

3.1 Risikomanagement

Seit April 2013 ist die goldgas in den Risikomanagement-Prozess der VNG AG integriert. Dabei handelt es sich um regelmäßige vierteljährliche Meldungen aller geschäftsrelevanten und unternehmensweiten Risiken an den Mutterkonzern VNG AG (bei kurzfristigem Bedarf auch Ad-hoc Berichterstattungen).

Wesentliche Risiken

3.1.1 Allgemeiner Risikobericht

Die Energiebranche wird wie in den Vorjahren von großen energiepolitischen Veränderungen, hohem Wettbewerbs- und Regulierungsdruck sowie fortschreitenden technologischem Wandel stark beeinflusst. Risiken resultieren bei volatilen Absatz- und Beschaffungsmärkten. Der Krieg in der Ukraine beeinflusst auch die Lage am Rohstoffmarkt und stellt eine Herausforderung für die Energieversorgung dar. Mögliche Auswirkungen hieraus sind vor allem weiterhin starke Preisschwankungen bei deutlich angespannten Märkten aufgrund von Einschränkungen der Lieferketten und möglicher Einschränkungen der Energieversorgung in Deutschland. Für das laufende Geschäftsjahr 2023 wurden seitens goldgas umfangreiche Mengenabsicherungen vorgenommen, um soweit möglich Risiken aus entsprechenden Preissteigerungen zu minimieren.

Generell können steigende Gas- oder Strombeschaffungskosten zu einem Ertragsrückgang im Vertrieb führen, wenn diese nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden können. Sofern höhere Endkundenpreise am Markt nicht oder nur mit Zeitversatz durchsetzbar sind, kann dies zu verringerten Margen in den jeweiligen Geschäftsfeldern führen.

Potenzielle Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der goldgas beeinflussen könnten, bestehen nicht.

Dem Wettbewerb, vor allem durch die Konkurrenz der privaten nicht kommunalen Energieanbieter, tritt die Gesellschaft weiterhin durch Erfahrung, Innovation, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Kundenorientierung entgegen.

3.1.2 Spezieller Risikobericht

Folgende Risiken sind derzeit bekannt und befinden sich im Fokus des goldgas-Risikomanagementprozesses:

– Energiekostenexplosion: Bei unseren Kunden könnte es aufgrund der extremen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich zu erhöhten Forderungsausfällen kommen (Kunden-Bonitätsrisiken). Bislang führten die Preisanstiege jedoch im Jahr 2022 zu keinen signifikanten negativen Auswirkungen.

– Beschaffungspreisrisiko im Gas- und Strombereich (insbesondere infolge des Ukrainekrieges sind weitere drastische Preisausschläge möglich). Aufgrund der hohen Volatilität und Unsicherheit besteht auch das Risiko, bei stark fallenden Preisen deutlich Kunden zu verlieren und Mengen unterhalb des Eindeckungsniveaus abverkaufen zu müssen. Bei Marktpreisen oberhalb der Einkaufspreise entsteht daraus die Chance von Zusatzgewinnen aus Rückverkäufen.

– Mehr-/​Mindermengen aus Vorjahren (wetter- und verbrauchsabhängige Differenzen)

– IT-Risiken (Ausfall bzw. Verzögerungen bei der Wiederherstellung zentraler Systeme kritischer Geschäftsprozesse und Applikationen)

– Cyberrisiko: Das Risiko des Abflusses personenbezogener Daten und der damit verbundenen hohen Bußgelder im Rahmen der DSGVO. Dazu können Forensik-Kosten, Systemverbesserungskosten, Lösegeldforderungen, Rechtskosten und Public-Relations-Maßnahmen kommen.

Die Risikoidentifikation hat ergeben, dass derzeit keine Risiken bestehen, die im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Zu den im Unternehmen genutzten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Guthaben bei Kreditinstituten sowie erhaltene Kundenanzahlungen.

Eine Abhängigkeit von einzelnen Kunden besteht nicht. Im Geschäftsjahr 2022 erreichten die 15 größten Einzelkunden lediglich einen Umsatzanteil von unter 1 %.

Die fest verkauften Gasmengen werden bei dem Alleinlieferanten dem Schwesterunternehmen VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig, fest kontrahiert. Preisrisiken in der Beschaffung bestehen daher im Temperaturverlauf und den daraus resultierenden Schwankungen der Absatz- und Beschaffungsmengen.

Strommengen wurden ausschließlich von dem Alleinlieferanten ENERGIEUNION GmbH, Schwerin, einer 100 %-Beteiligung der VNG Handel & Vertrieb GmbH, bezogen. Preisrisiken in der Beschaffung werden durch langfristige Vereinbarungen mit fest vereinbarten Bezugspreisen begegnet.

Die Risikosituation der goldgas hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, deren Absicherungen sowie der Gegenmaßnahmen sind aus heutiger Sicht keine Anzeichen auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung für künftige Risiken ersichtlich, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

3.2 Wesentliche Chancen

Die politisch eingeleitete Energiewende und die Liberalisierung der Energiemärkte prägt weiterhin die Entwicklung im deutschen Energiemarkt. Erdgas bleibt durch die günstigere Klimabilanz im Vergleich zu anderen Energieträgern weiterhin ein bedeutender Energieträger im Energiemix der Versorgung.

Wie auch in den Vorjahren wird die Anzahl der versorgerwechselnden Kunden steigen. Diese beinhalten einen erheblichen Anteil an Haushaltskunden, welche Energie über die Standardtarife der örtlichen Stadtwerke beziehen. Resultierend aus dem Preisunterschied zwischen lokalen Grundversorgern und dem günstigeren privaten Stromanbieter ergibt sich auch weiterhin ein großes Potenzial zur Neukundengewinnung.

Der von der goldgas bereits in den Vorjahren eingeschlagene Weg zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmenserfolges wird fortgesetzt. Darüber hinaus ist die Effizienz in den operativen Prozessen und der Verwaltung in stetigem Optimierungsfokus.

Prognosebericht

Die goldgas wird die eingeschlagene Strategie mit klarer Fokussierung auf das B2C-Geschäft weiterverfolgen und werthaltig entwickeln. Bezüglich der EBIT-Entwicklung lassen sich aufgrund der volatilen Energiepreisentwicklung und der Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen der staatlichen Eingriffe zur Entlastung der Kunden nur begrenzt Aussagen für das Geschäftsjahr 2023 treffen. Die Geschäftsführung rechnet für das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven EBIT von ca. EURO 8 Mio.

Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2022

Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.157.312,11 110.525,38 54.501,90 8.442,40 2.221.777,99
2. Geleistete Anzahlungen 2.193,75 0,00 0,00 -2.193,75 0,00
2.159.505,86 110.525,38 54.501,90 6.248,65 2.221.777,99
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 14.015,52 0,00 0,00 0,00 14.015,52
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 757.763,94 572.009,16 156.870,40 18.573,45 1.191.476,15
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.822,10 0,00 0,00 -24.822,10 0,00
796.601,56 572.009,16 156.870,40 -6.248,65 1.205.491,67
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 102.242,48 0,00 0,00 102.242,48
0,00 102.242,48 0,00 0,00 102.242,48
2.956.107,42 784.777,02 211.372,30 0,00 3.529.512,14
Abschreibungen 1.1.2022
EUR
Zugänge
EUR
Zugänge
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.580.989,11 201.420,78 39.091,90 1.743.317,99
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
1.580.989,11 201.420,78 39.091,90 1.743.317,99
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 4.204,52 1.402,00 0,00 5.606,52
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 559.616,94 175.157,61 77.447,40 657.327,15
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
563.821,46 176.559,61 77.447,40 662.933,67
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
2.144.810,57 377.980,39 116.539,30 2.406.251,66
Buchwerte 31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltliche erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 478.460,00 576.323,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 2.193,75
478.460,00 578.516,75
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.409,00 9.811,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 534.149,00 198.147,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 24.822,10
542.558,00 232.780,10
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 102.242,48 0,00
102.242,48 0,00
1.123.260,48 811.296,85

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

Anhang 31.12.2022
EUR
31.12.2021
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 478.460,00 576
2. geleistete Anzahlungen 0,00 2
478.460,00 578
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 8.409,00 10
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 534.149,00 198
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 25
542.558,00 233
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 102.242,48 0
1.123.260,48 811
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1 10.599.439,20 15.197
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.565.522,76 43.642
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 80.790.342,74 33.280
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.959,85 0
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.933.806,12 3.100
86.291.631,47 80.022
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 966.558,07 874
97.857.628,74 96.093
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.399,33 25
98.984.288,55 96.929

PASSIVA

Anhang 31.12.2022
EUR
31.12.2021
TEUR
A. Eigenkapital 3
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60
II. Kapitalrücklagen 7.252.211,60 7.252
III. Bilanzgewinn 0,00 15.878
7.312.211,60 23.190
B. Rückstellungen 4
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 436.855,22 316
2. Sonstige Rückstellungen 48.068.002,95 37.610
48.504.858,17 37.926
C. Verbindlichkeiten 5
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.781.385,82 7.864
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 20.826.741,15 22.099
3. Sonstige Verbindlichkeiten 18.559.091,81 5.850
43.167.218,78 35.813
98.984.288,55 96.929

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Anhang 2022
EUR
EUR 2021
TEUR
1. Umsatzerlöse 6
Bruttoumsatzerlöse 277.260.319,73 248.204
abzügl. Energie- und Stromsteuer -12.935.678,54 -21.749
264.324.641,19 226.455
2. Sonstige betriebliche Erträge 7 8.314.219,02 7.256
3. Gesamtleistung 272.638.860,21 233.711
4. Materialaufwand 8
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 177.672.758,33 135.701
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 46.979.590,35 68.449
224.652.348,68 204.150
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.988.643,78 3.152
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 782.979,72 727
davon für Altersversorgung EUR 161.739,36 (Vorjahr TEUR 75)
5.771.623,50 3.879
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 377.980,39 305
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 47.197.437,33 15.180
277.999.389,90 223.514
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 307.090,01 64
davon an verbundene Unternehmen EUR 220.793,75 (Vorjahr TEUR 0)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 51.905,91 92
davon an verbundene Unternehmen EUR 40.731,28 (Vorjahr TEUR 41)
10. Finanzergebnis 255.184,10 -28
11. Ergebnis vor Steuern -5.105.345,59 10.169
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -6
13. Ergebnis nach Steuern -5.105.345,59 10.175
14. Aufwendungen aus Gewinnabführung 0,00 10.175
15. Erträge aus Verlustübernahme 10 5.105.345,59 0
16. Jahresüberschuss 0,00 0
17. Gewinnvortrag aus Vorjahren 0,00 15.878
18. Bilanzgewinn 0,00 15.878

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