Eine interessante Frage, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der erste Mandatsanfragen zu dem Vorgang hat. Genanntes Unternehmen hatte in Österreich Kapital von Investoren eingesammelt, dies über Anleihen und auch über Nachrangdarlehen. Das aber ohne FMA gestattetes Prospekt. Hatte sich hier auf Anleger konzentriert, die mindestens 100.000 Euro investieren wollten/mussten. Nun also wurde über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zitat:
Über das Vermögen der GoLending AT GmbH („GoLending“) wurde mit Beschluss vom 07.07.2022 des Handelsgerichts Wien ein Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde RA Mag. Michael Ludwig Lang (von Koroschetz – Lang – Herzer) bestellt.
Das Geschäftsmodell:
Golending hat Pfandkredite an kleine und mittlere Unternehmen und an Privatpersonen vergeben: Die Refinanzierung sollte dabei durch Erlöse aus der Platzierung einer Anleihe mit unbegrenzter Laufzeit und einem ordentlichem Kündigungsrecht ab 01.05.2022 erfolgen.
Das Emissionsvolumen wurde mit bis zu EUR 30 Mio angegeben. Eine weitere Finanzproduktquelle waren sogenannte qualifizierten Nachrangdarlehen, ein Finanzinstrument, was vor allem Kleinanlegern angeboten wurde. Da diese Anleihen unter einem Ausnahmetatbestand im Sinne des Gesetzes begeben wurden, hat die Emittentin keinen von der Finanzmarktaufsicht gebilligten Prospekt veröffentlicht, sondern lediglich ein ungeprüftes „Investment Memorandum“.
Natürlich muss man sich das jetzt in der Folge genau anschauen, ob die Ausnahmetatbestände wirklich eingehalten wurden, wenn nicht, wäre das alleine schon deshalb ein aufsichtsrechtlicher Verstoß, der das Unternehmen, die Geschäftsführer der Gesellschaft, aber auch die Vermittler möglicherweise in eine Haftung bringen.
Gerne schaue ich mir dann Ihren Vorgang an, so Rechtsanwalt Reime, um ihnen dann möglicherweise helfen zu können.
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