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GOMOPA berichtet über falsches Vertriebsschreiben von Debi Select

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Ja, wir haben das auch bekommen. Haben uns aber mit Rücksicht darauf das sich die Situation erstmal beruhigen soll, nicht auch noch berichtet. Herr Siewert von GOMOPA macht das schon gut, insofern muss man das nicht doppelt machen.

Was uns allerdings erstaunt ist, was Gomopa dann herausgefunden hat, wo das Schreiben herkommt. Das könnte doch ein Fall für die Anwaltskammer und den Staatsanwalt sein. Ob sich der Rechtsanwalt mit der Verbreitung bzw. Weiterverbreitung einen Gefallen getan hat darf man bezweifeln.Seriös dies als Anwalt zu tun, ist das sicherlich nicht. Das Handelsblatt sollte den Anwalt von der Liste seiner „Kommentatoren“ streichen, sonst verliert man an Glaubwürdigkeit.

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