Nachdem das Geschäftsmodell des Unternehmens bereits im ersten Anlauf gescheitert war, da die BaFin hier Druck auf die Geschäftspartner des Unternehmens ausgeübt hatte, mit Gonetto nicht zusammenzuarbeiten, scheiterte offenbar nun auch der zweite Versuch, mit einer Innovation auf den Markt zu gehen.
Das erste Geschäftsmodell sah vor, dass die Kunden einen hohen Anteil der Provision, die das Unternehmen selber von den Gesellschaften bezieht, erhalten.
Das Geschäftsmodell war wohl im Vorhinein nicht mit der BaFin abgestimmt, sondern angeblich nur mit der für das Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die BaFin wiederum sah hier einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, dass es in Deutschland immer noch gibt.
Nun wollte Gonetto ein Vergleichsportal nur mit Nettotarifen auf den Markt bringen und hatte dies schon groß angekündigt.
Doch nun erfolgte der erneute Rückzieher, denn die Gesellschaften, die man hier mit ins Boot genommen hatte, haben wohl einen Rückzieher gemacht. Damit war das Aus für Gonetto auch bei diesem Geschäftsmodell besiegelt.
Auch wir haben in den letzten Wochen nahezu alle Gesellschaften einmal angeschrieben, nachdem das Thema Provisionsdeckelung so heiß diskutiert wurde in den Medien, und haben auch von allen Gesellschaften eine Antwort bekommen.
Es gibt derzeit nur wenige auf dem Markt befindliche Gesellschaften, die Nettotarife anbieten, und wenn, dann im Lebensversicherungsbereich.
In einzelnen Gesprächen mit den Gesellschaften konnten wir ganz schnell feststellen, dass die Gesellschaften wenig Interesse daran haben, mit diesen Nettotarifen im Markt wahrgenommen zu werden.
Man befürchtet hier ganz klar, dass sich der provisionsabhängige Vermittle,r der dann immerhin 95% des Geschäftes der Gesellschaft ausmacht, von der Gesellschaft abwenden würde.
Genau daran kann man erkennen, dass eine Nettotarif-Vergleichsplattform, so gut die Idee auch sein mag, in Deutschland noch keine Chance haben wird.
Hier muss die BaFin, bzw. der Gesetzgeber, zunächst einmal das Provisionsabgabeverbot aufheben, dann regelt sich der Markt alleine in Bezug auf eine Provisionsdeckelung.
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