In einem bedeutenden Rechtsstreit steht der Internetgigant Google vor einem möglichen weiteren Rückschlag. Im Zentrum steht eine massive Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die von der Europäischen Kommission wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht verhängt wurde. In einem neuesten Entwicklungsstand hat EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen am Dienstag empfohlen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Strafe bestätigen soll.
Obwohl die Empfehlungen der Generalanwältin nicht rechtlich bindend sind, werden sie als wegweisend für die bevorstehende Gerichtsentscheidung betrachtet. Kokott argumentierte, dass Google seine dominante Marktposition bei allgemeinen Suchdiensten missbraucht habe, um seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst zu bevorzugen. Das Unternehmen habe seinen Dienst in den Suchergebnissen systematisch bevorzugt und Vergleichsportale der Konkurrenz benachteiligt, was einen klaren Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht darstelle.
Diese Geldbuße wurde bereits 2017 von der EU-Kommission verhängt, nachdem eine siebenjährige Untersuchung und Beschwerden von Wettbewerbern abgeschlossen waren. Google hatte gegen diesen Beschluss geklagt, und obwohl das untergeordnete Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz die Strafe bestätigte, steht die endgültige Entscheidung des EuGH noch aus. Diese wird mit Spannung erwartet und dürfte in den kommenden Monaten fallen, wobei sie weitreichende Folgen für die Geschäftspraktiken von Google und die Regulierung digitaler Märkte in Europa haben könnte.
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