Im Rechtsstreit um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro hat Google einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union erzielt. Das Gericht entschied, dass die Europäische Kommission nicht ausreichend nachgewiesen habe, dass Google seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung durch den Dienst „AdSense for Search“ missbraucht habe. Allerdings ist gegen das Urteil weiterhin eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.
Mit „AdSense for Search“ können Drittanbieter ihre Websites um Google-Suchfelder ergänzen und im Gegenzug eine Vergütung erhalten. Obwohl „AdSense“ ein Nischenprodukt innerhalb des Google-Imperiums darstellt, hatte das Unternehmen bereits vor dem Beschluss der EU-Kommission Anpassungen an dem Modell vorgenommen.
Das Gericht bestätigte zwar viele der von der EU-Kommission erhobenen Vorwürfe, erklärte jedoch die verhängte Geldbuße für nichtig. Die Kommission habe bei der Bewertung der fraglichen Vertragsklauseln nicht alle relevanten Aspekte ausreichend berücksichtigt.
Niederlage für Google vor dem EuGH
Erst letzte Woche hatte Google eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Das Gericht bestätigte eine Strafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ verhängt hatte.
Google wurde vorgeworfen, seine Marktmacht missbraucht zu haben, indem es die Ergebnisse des eigenen Preisvergleichsdienstes in den allgemeinen Suchergebnissen gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt dargestellt habe. Auch in diesem Fall hatte Google vor dem Urteil bereits Änderungen am Dienst vorgenommen.
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