Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass persönliche Daten auf Wunsch EU-weit aus Suchmaschinen gelöscht werden müssen. Dieses Recht gilt seit Mai 2014, ist im Einzelfall aber gegen öffentliches Interesse abzuwägen. In Deutschland etwa erfüllt Google nur jede zweite Löschanfrage.
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