Das „Recht auf Vergessen“ im Internet bleibt vorerst heftig umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelte heute in Luxemburg über eine Klage gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. Ein Spanier verlangt, dass bei Eingabe seines Namens in Googles Suchmaschine nicht länger die amtliche Bekanntmachung einer Zwangsversteigerung seines Hauses aus dem Jahr 1998 angezeigt wird. Der Gutachter des höchsten EU-Gerichts will am 25. Juni dem EuGH ein Urteil empfehlen.
Kommentar hinterlassen