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Google und das Bundeskartellamt

Simon (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 2/​2025
über den Erlass einer Verfügung nach § 32b des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 9. April 2025

Wegen der Prüfung möglicher Verstöße gegen § 19a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3b und 5 GWB durch vertragliche Beschränkungen der Interoperabilität auf der Google Maps Platform durch die Alphabet Inc., Mountain View (USA) und Google Germany GmbH, Hamburg (DEU) hat die 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 9. April 2025 beschlossen:

1.
Die von der Alphabet Inc. und Google Germany GmbH mit Schriftsatz vom 5. März 2025 angebotenen Verpflichtungszusagen sind bindend.
2.
Das Verfahren wird entsprechend der Maßgabe von § 19a Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB in dem von den Verpflichtungs­zusagen abgedeckten Umfang eingestellt.
3.
Diese Verfügung ist entsprechend Nummer 6.1 der Verpflichtungszusagen befristet.
4.
Die Gebühr für das Verfahren einschließlich dieser Entscheidung beträgt […] und wird der Alphabet Inc. und Google Germany GmbH als Gesamtschuldnern auferlegt.
Bonn, den 9. April 2025

B7-25/​22-GMP

Bundeskartellamt
7. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Dr. K. Krauß

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