In einem bedeutenden Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt bezüglich der Weitergabe vertraulicher Informationen an Wettbewerber hat der Internetgigant Google vor dem Bundesgerichtshof (BGH) überwiegend eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Kartellsenat des BGH hat entschieden, dass Google die Weitergabe bestimmter Informationen durch das Bundeskartellamt in einem laufenden Kartellverfahren gegen Google und den Mutterkonzern Alphabet dulden muss, sofern die Weitergabe verhältnismäßig erfolgt.
Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Moment in der Regulierung von digitalen Märkten und dem Umgang mit wettbewerbsrelevanten Informationen. Sie unterstreicht die Befugnisse nationaler Kartellbehörden, im Rahmen von Untersuchungen Informationen zu sammeln und diese unter bestimmten Bedingungen auch mit anderen Marktteilnehmern zu teilen, um ein faires und wettbewerbsorientiertes Marktumfeld zu gewährleisten. Die Entscheidung des BGH sendet ein klares Signal an große Technologieunternehmen über die Grenzen der Vertraulichkeit in kartellrechtlichen Verfahren und die Bedeutung der Wahrung des Wettbewerbs.
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