Anlegerschutz

GORE AG

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GORE German Office Real Estate AG

Frankfurt am Main

District Court of Frankfurt HRB 117334

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Herr Thomas Olek, wohnhaft in Frankfurt am Main, geboren am 12. Juni 1968, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Dabei hat uns Herr Olek ferner mitgeteilt, dass er alleiniger Gesellschafter der NEON Equity Invest GmbH (Frankfurt am Main) ist, die wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an der NEON Equity AG (Frankfurt am Main) hält, an der er zudem unmittelbar mit mehr als dem vierten Teil der Aktien beteiligt ist und die wiederum keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mehr als dem vierten Teil der Aktien an der publity AG (Frankfurt am Main) hält, welche wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (Frankfurt am Main) hält, deren unmittelbare Beteiligung an unserer Gesellschaft ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

2.

Die NEON Equity Invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 120784, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Dabei hat uns die NEON Equity Invest GmbH ferner mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung an der NEON Equity AG (Frankfurt am Main) hält, die wiederum keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mehr als dem vierten Teil der Aktien an der publity AG (Frankfurt am Main) hält, welche wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (Frankfurt am Main) hält, deren unmittelbare Beteiligung an unserer Gesellschaft ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

3.

Die Neon Equity AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 128830, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 sowie § 21 Abs. 1 und 2 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Dabei hat uns die Neon Equity AG ferner mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr, jedoch mehr als der vierte Teil der Aktien an (Frankfurt am Main) gehört, welche wiederum eine Mehrheitsbeteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (Frankfurt am Main) hält, deren unmittelbare Beteiligung an unserer Gesellschaft ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Frankfurt am Main, 25. Juli 2024

GORE German Office Real Estate AG

Der

Vorstand

 

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