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GORE AG:Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

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GORE German Office Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A0Z26C8
WKN A0Z26C

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den von der Hauptversammlung vom 8. Juni 2022 gefassten Beschluss zu dem einzigen Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung der Satzung“ erhoben haben. Die Klage der beiden Aktionäre ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 71/​22 rechtshängig.

Frankfurt am Main, im August 2022

GORE German Office Real Estate AG

Der Vorstand

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