GORE German Office Real Estate AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Firmenname: GORE German Office Real Estate AG Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der GORE German Office Real Estate AG, Firmensitz Frankfurt am Main, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 267 ff. HGB) erstellt. Der Jahresabschluss ist in EUR aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB Anwendung. Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet worden. Bei der Bilanzaufstellung vorhersehbare Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen nicht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Sachanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. III. Angaben zur Bilanz Auf die detaillierte Aufgliederung des Anlagevermögens und dessen Entwicklung wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB verzichtet. Sämtliche Forderungen haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Die ordentliche Hauptversammlung hat am 14. Juli 2020 beschlossen das bestehende Grundkapital um EUR 22,475 Mio. unter Ausgabe von insgesamt 22,475 Mio. Stück neuen Aktien zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 1,00 und im Gegenwert von EUR 8,00 je Aktie gegen Einbringung von 89,9 % der Geschäftsanteile an der PREOS Immobilien GmbH zu erhöhen (Sachkapitalerhöhung). Die Erhöhung des Grundkapitals wurde am 17. August 2020 im Handelsregister eingetragen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt nunmehr TEUR 37.525 und ist in 37.525.000 Stückaktien, die auf Namen lauten, unterteilt. Unterschiedliche Die handelsrechtlichen Zugangsbewertung der Sacheinlage wurden anhand der Tauschgrundsätze mit den vorsichtig bewerteten Zeitwerten der erhaltenen Vermögensgegenstände festgelegt. Die Zeitwerte wurden hierbei mit EUR 4,00 je Stück mittels Drittvergleich bewertet. Der den Nennbetrag von EUR 1,00 übersteigende Betrag der Geschäftsanteile in Höhe von EUR 67,425 Mio. wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 5. September 2019 über das genehmigtes Kapital 2019/I sowie das bedingte Kapital 2019/I wurde aufgehoben. Bei den zum Stichtag ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich um die gesetzliche Rücklage, welche aufgrund der Bestimmungen des AktG nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte. Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.966 (Vorjahr: TEUR 817). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse IV. Sonstige Angaben Vorstand Aufsichtsrat Hans-Dieter Sacher, Vorsitzender, Finanzvorstand ab 1. Juli 2020 Konzern Nach § 293 Abs. 1 HGB ist die GORE German Office Real Estate AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB befreit. Soweit die PREOS Real Estate AG freiwillig oder gesetzlich einen Konzernabschluss aufstellt, wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen. In Vorjahren wurde der Konzernabschluss auf www.preos.de unter Investor Relations veröffentlicht. Ein gesetzlich verpflichtend zu erstellender Konzernabschluss wäre zudem im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de abrufbar. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht „Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen im Geschäftsjahr 2020 nicht vor.“ Nachtragsbericht Das Geschäftsjahr 2021 sieht der Vorstand von GORE German Office Real Estate AG aufgrund der unverändert bestehenden weltweiten Einschränkungen und Marktbedingungen vergleichbar anspruchsvoll bzw. herausfordernd wie 2020. Negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich bisher nach Bilanzstichtag jedoch nicht ergeben. Mit der GORE Bad Homburg, Hewlett-Packard-Straße 4 GmbH, der GORE Duisburg, Mühlheimer Straße 100 GmbH, der PREOS 8. Beteiligungsgesellschaft mbH und der PREOS 9. Beteiligungsgesellschaft mbH konnten vier Tochterunternehmen die von Ihnen gehaltenen Immobilien in 2021 erfolgreich veräußern. Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten. Vorschlag zur Ergebnisverwendung 2020 Der Bilanzgewinn entsprechend § 158 Abs. 1 AktG ermittelt sich wie folgt:
Frankfurt am Main, 11. August 2021 – gezeichnet – sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
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