GPay Ltd.: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

Published On: Freitag, 08.03.2019By

GPay Ltd.: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an

Datum: 08.03.2019

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2019 gegenüber der GPay Ltd, Slough, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen ruft deutsche Kunden unter deutscher und britischer Telefonnummer an und bietet ihnen auf der von ihm betriebenen Handelsplattform XTraderFx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) auf Kryptowährungen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt. Das Unternehmen GPay Ltd. trat auch unter dem Namen cryptopoint auf.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

Aufsicht und Polizei warnen vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter weisen Verbraucher in einer gemeinsamen Warnmeldung auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten hin. Dazu gehören etwa finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen.

Diese Anlageformen bergen das Risiko eines Totalverlusts. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Privatkunden sind verboten. Auch CFDs unterliegen einer Beschränkung.

Nichtlizensierte Betreiber von Handelsplattformen im Internet bewerben derartige Anlageprodukte mit hohen Gewinnchancen und einfacher Bedienbarkeit. Es gehört zur Betrugsmasche, dass der Kunde anfangs telefonisch betreut wird und scheinbar Gewinne macht, die er sich jedoch nicht auszahlen lassen kann. Die anfallenden Kosten sind intransparent und die eingezahlten Gelder fließen der Kapitalanlage nicht zu.

Solchen Betreiberfirmen ist das Angebot dieser Geschäfte hierzulande nicht gestattet. Sie haben Offshore-Briefkastenadressen und wechseln häufig ihre Namen.

Die BaFin, das BKA und die Landeskriminalämter raten daher zu äußerster Vorsicht und gründlicher Vorab-Recherche. Sie geben den Verbrauchern in ihrem Warnhinweis neun praktische Tipps mit auf den Weg durch das Internet.

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