Startseite Allgemeines Christian Graf Brockdorff ist der zuständige Insolvenzverwalter für den Bund Deutscher Treuhandstiftungen
Allgemeines

Christian Graf Brockdorff ist der zuständige Insolvenzverwalter für den Bund Deutscher Treuhandstiftungen

Teilen

Das haben wir soeben auf Nachfrage beim Amtsgericht Charlottenburg erfahren. Herr Christian Graf Brockdorf sitzt in der gleichen Kanzlei wie der Abwickler der von der BaFin bestellt wurde. Das mag durchaus zweckmäßig sein, aber unsere Erfahrungen mit der Kanzlei von Herrn Bernsau, Herr Christian Graf Brockdorff sitzt in der gleichen Kanzlei wie Herr Dr. Bernsau, sind nicht eben gut. So ein unhöfliches Kommunikationsmanagement kannten wir bis dato nicht. Vielleicht bekommt Graf Brockdorf das ja besser auf die Reihe. Unserer Meinung nach wäre die Einsetzung eines neutraleren Insolvenzverwalters sicherlich besser gewesen im Sinne der Anleger. Ob hier dann letztlich wirklich eine gute Leistung für die Geschädigten herauskommt und der Insolvenzverwalter mit dem gleichen Nachdruck an die Sache gehen wird, wie dies ein neutraler Insolvenzverwalter getan hätte, werden wir nun erleben.

38 Kommentare

  • Leider habe ich noch keine Post bekommen. Geht es Alphabetisch sortiert raus ? Da unser Nachname mit einem S beginnt müssen wir wohl später mit Post rechnen.

  • Nunja das die Staatsanwaltschaft nicht innerhalb von ein paar Wochen die Bude da af links umkrempelt war ja eigentlich klar
    Ich vermute das diese anonyme Anzeige die ja auch bei WordPress nachzulesen ist der Auslöser war…
    Nur leider nützt mir das wenig als Anleger

  • die Lange Information des Unsolvenzverwalters beinhaltet mmerhin den Inhalt, dass man die Herren der BWF Stiftung wohl schon länger seitens der Staatsanwaltsacht auf dem Kieker hat

  • Kann mir mal jemand erklären, wo die ca. 20 Millionen € geblieben sind, welche
    die Anleger in treuem Glauben an die BWF überwiesen haben? Was haben die
    Herren Braumann und Co. damit angefangen? Ist möglicherweise der pompöse
    Neubau am Königsweg in Berlin damit bezahlt worden. Weshalb tut sich die
    Staatsanwaltschaft in Berlin so schwer diese Ungereimtheiten aufzuklären.
    Ja, leben wir denn in einer Bananenrepublik!?

  • dass niemand für den Zausch von Echtgold zu Falschgold verantwortlich sein soll, halte ich allerdings für unrealistisch. Erinnert sei auch an das Testat eines Wirtschaftsprüfers.

  • Kann sein, dass da der Bock sitzt. Jedenfalls ist komisch, dass niemand was
    zu den Vermögensverhältnissen sagt.(echtes Gold Geld) und immer noch niemand in Haft sitzt. Hier werden schon Klageschriften durchdacht, obwohl niemand weiß , ob und wie hoch der Schaden ist. Es wird Zeit, dass Staatsanwaltschaft und Abwickler hierzu etwas aussagen, ist überfällig. Erst dann kann man weitergehendes durchdenken.

  • @Niki
    Interessante These und durchaus vorstellbar. Denn eines vergessen alle hier, nicht ein einziger Fakt belegt bisher, das die Verantwortlichen der BWF betrogen haben, das Gold falsch ist und auf den Konten „nüscht“ ist, wie der Sachse zu sagen pflegt. Ich gehe immer noch davon aus, die BWF wollte auszahlen und danach mit einem neuen Produkt (Gold Profit) neu starten. Zig tausende neue Unterlagen wurden dazu gedruckt. Ebenfalls für mich klar, Gespräche mit der Bafin hat es im Vorfeld gegeben. Man wusste also Bescheid. Als Betrüger, weiß ich nun, was daraus folgt und um die Konsequenzen. Soviel Intelligenz sollte man den Verantwortlichen der BWF schon zutrauen. Wer jahrelang Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und andere so clever täuscht, ist also kein Vollidiot. Aber genau ab dem Zeitpunkt, an dem man weiß, es ist vorbei, haben dieselben Personen nichts anderes zutun, als allle Kunden brav an zuschreiben, neue Unterlagen in Druck zu geben und mit zum Schluß „verfügbar“ zu sein. Sehr clever, muß ich sagen. Ich denke, selbst die Trottel der „Olsenbande“ hätten eine andere Option gewählt. Immer wieder wurde hier von Schlauen dazu geäußert: „die wollten Zeit gewinnen“. Super Idee, aber gewonnene Zeit, immerhin 4 Wochen, solllte man nutzen oder??
    Ich bleibe dabei, nichts passt logisch zusammen. Nichts.

  • Fest steht doch es steht nichts fest

    ohne Frage ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht ohne Grund

    die Insolvenz des Bundes der deutschen Treuhandstiftung halte ich schon fast für eine logische Konsequenz aufgrund der Durchsuchung und der Beschlagnahme aller Vermögenswerte sowie der Kundenkonten…mit was sollte denn die Treuhandstiftung da noch arbeiten?

    Wenn ich die Entscheidung des Gerichtes richtig gelesen habe, beträgt die Beschwerdefrist gegen diese Entscheidung 14 Tage …die sind noch nicht um!

    Wie schon gesagt wurde, es gilt erst einmal abzuwarten, was da kommt, verrückt machen bringt im Moment auch nichts

    Was soll ich jetzt einen Anwalt bemühen, für mich steht noch gar nicht fest, wie hoch mein evtl. Vermögensschaden ist?

  • Hallo,
    da Sie alle schon dabei sind Notfallpläne, Klagestrategien zu konstruieren, gehe ich davon aus, Sie meinen, dass die BWF tatsächlich voll Pleite ist, also, alles Gold (bis auf 200 kg) falsch, Geld ist auch keines mehr da,
    Konten sind leer; das festzustellen, hätte Herr Dr. Bersau nicht so lang gebraucht, die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich auch bereits im Geheimen geprüft, ob das Gold echt ist, sellt fest, alles Plunder, also Pech gehabt, keiner dafür verantwortlich, also auch keine Festnahmen. Interessant wäre doch, wo ist dann der ganze Reibach und, weshalb aus allen festgestellten Tatsachen ein derartiges Staatsgeheimnis gemacht wird. Kann es nicht sein, dass die BaFin einen Bock geschossen hat und es jetzt keiner wissen darf?

  • Vergessen sie die Vermögensschadenhaftpflicht von Vermittlern.. Die prüft, wie jede Haftpflicht, ob berechtigter Anspruch oder nicht. Theoretisch muß man von der Bafin über die Geschäftsführung, Wirtschaftsprüfer, bis zu den Anwälten, wie Schulte, alle in Haftung nehmen, ausnahmslos alle. Die Vermittler trifft, aus meiner bescheidenen Sicht, keine Schuld.

    • Leo, dies ist eine ehrenwerte Meinung, sie trifft aber leider nicht zu! Die Verantwortlichkeiten für das ganze BWF-Problem liegen natürlich bei den Stellen, die Sie nennen. Für die Frage, ob auch Vermittler und/oder Berater belangt werden können, spielt dies aber keine Rolle.
      Beispiel: Hat ein Berater seinen Kunden bei der Prospektbesprechung auf mögliche Anlagerisiken (diese musste er als Fachmann erkennen) ausdrücklich hingewiesen und dies in einem Protokoll, das auch vom Anleger zu unterschreiben ist, schriftlich fixiert, ist er aus dem Schneider. Gab es hier Nachlässigkeiten (kein Prospekt, kein Protokoll), ist der Berater/Vermittler sehr wohl haftbar zu machen (so der Fachjurist). Und genau für diesen Fall bezahlt der Fachmann teure Beiträge in die Vermögensschadenshaftpficht-Versicherung!

      • @derPrüfer

        Ich nehme an, Ihr Fachjurist argumentiert hier für den Anleger so weil er so barmherzig und vom Malteser Hilfsdienst ist.
        Nehmen wir mal an er würde genau anders rum argumentieren, würde er bestimmt viele neue Mandanten und Aufträge bekommen:-)

      • @derPrüfer

        mir fällt da noch was ein, alle Vermittler tun sich zusammen, melden es Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht, dann ist der Fall geklärt und alle 6500 Geschädigten kriegen Ihre Kohle:-) Wie sagte schon der Tennisstar Boris Becker: DAS IST JA EINFACH!!!

        • Herr Pieczka, leider wechseln Ihre Kommentare von ganz vernünftig und sinnvoll des Öfteren hin zu „unsinnig“. Natürlich muss der erste Weg zur BWF-Stiftung führen, wenn es um Rückforderungen geht. Aber es muss auch klar sein, dass auch ein Vermittler, der seine Anleger nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt hat, seinen Anteil an dem Malheur hat. Bevor Sie holzhammermäßig Dinge von sich geben, wäre es vielleicht sinnvoll, sich zunächst zu informieren – falls Sie sich diese Mühe machen wollen!

  • Ein Zugriff auf die Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung kann nur bei den Herren Anwälten Dr. Schulte und Kempkes (mit viel Glück) zum Erfolg führen.
    Man sollte sich aber auch einmal den Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Norbert
    Wojciechowski näher betrachten. Immerhin hat er rechtlich für diverse falsche Testaste einzustehen was auch die Reinheit des Goldes (sic!) anbelangt.
    Die Vermittler sind nur rechtlich heranzuziehen wegen unterlassener
    Plausibilitätsprüfung was den Goldverkauf resp. Goldhandel betrifft. Wir sollten auf gar keinen Fall die Jenigen, welche in die Betrugsaffäre involviert sind, laufen lassen!

  • Ich denke auch,dass ein ANWALT vielleicht ganz gut wäre, aber bei meiner Anlagesumme ist das echt teuer…. und wer weiß was er macht… Wenn genug Vermögen da ist,kriegen wir ,hoffentlich einen hohen Prozentsatz zurück. Wenn nüscht da ist, kann Anwalt auch nicht viel machen…. Mein Vermittler hat zwei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen…. Habe ihm schon vorgeschlagen, alle von ihm vermittelten Anleger zusammenzuschließen und miteinander,statt gegeneinander zu agieren. Vielleicht weiß jemand hier etwas besseres???

    • Soweit ich weiß, zieht die Vermögensschadenhaftpflicht nicht, weil wenn sich jetzt nachträglich herausstellt, dass die BWF ein unerlaubtes KWG-Geschäft betrieben hat, wird der Versicherer wohl schon aus diesem Grund die Zahlung verweigern. Außer Anwälten, die immer Geld verdienen, kann ja wohl niemand ernsthaft glauben, dass die Vermittler finanzstark genug sind, um den vielleicht entstandenen Schaden ausgleichen zu können. Die Meisten werden dann wohl auch Insolvenz anmelden müssen und wir Anlager bleiben dann auch noch auf den Anwaltskosten sitzen. So wie ich das verstanden habe, wurden die Berater ja anscheinend auch getäuscht und können dafür ja nichts. Für eine Haftung der Vermittler müsste aber doch wohl eine schuldhafte Falschberatung vorliegen. Ich habe meinem Vermittler bereits gesagt, dass ich diesen Weg nicht konstruieren werde.

      • Das ist so nicht richtig! Falls der Vermittler oder Berater den Anleger nicht auf Risiken bei der Anlage aufmerksam gemacht hat und dies auch dokumentiert hat (ganz wichtig!), besteht durchaus die Möglichkeit, Geld von der Vermögensschadenshaftpflicht zu erhalten. Wann sollte sie denn sonst zahlen?! Dass es meist um einen Vergleich geht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Hier spielen, so auch die Aussage eines Fachanwaltes, formale Dinge eine durchaus wichtige Rolle!

  • Eines guten fernen Tages wird sicherlich eine Quote errechnet. Immerhin ist
    etwas Gold (200 kg?) vorhanden, Aber was ist mit den Besitztümern am Königsweg in Berlin? Die müssten doch zu unseren Gunsten irgendwann verwertet werden. Außerdem geht es auch noch um die Herren Anwälte
    Dr. Schulte (Berlin) und Kempkes (Köln). Irgendwann müßte auch deren Vermögenschadenhaftpflicht herhalten. Die haben sich ja mächtig für BWF aus dem “ Fenster gelehnt“. Die Vermittler haben offenbar ihre Kundschaft
    mit Verweis auf diese Herren zu überzeugen versucht. (Prospekthaftung?).
    Noch einmal: Ist hier nicht Zeit für einen guten Anwalt, vielleicht in gemeinschaftlicher Beauftragung, sofern das möglich ist?

  • Welch Ironie…zu BWF-Zeiten war schon alles nebulös und jetzt gibt es mehr Fragen wie vorher

    – Vermögenswerte: nichts bekannt
    – Gold echt oder nicht, wenn ja wieviel…nichts bekannt
    – Irgendwer schon eingefahren? Wohl keiner..zumindestens ist das bekannt
    – ansonsten: NICHTS an Fakten…

    @ der Prüfer: hab gerade ein Kerzchen angezündet…:-) gute Idee

  • und niemand weiß was über die ungefähre quote, niemand weiß, ob es Fälschungen des Goldes gab und immer ist noch niemand im Klingelpütz. seltsam oder?

  • @derPrüfer
    ich persönlich sehe es genau anders. Wenn die Insolvenz durchgeht (ich meine damit kein Widerspruch etc.) und dieser jetzt vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt ist (auch wenn er aus der gleichen Kanzlei ist wie der Abwickler bisher) hat ja der Abwickler keine Funktion mehr.

    Abwickler war und ist auf der Seite des Staates (Staatsanwaltschaft und BaFin)…….da bin ich der gleichen Meinung, da mahlen die Mühlen langsam.

    Der Insolvenzverwalter vertritt die Gläubiger und wird dies zum Wohle der Anleger tun.

    Wir alle können nur das Beste hoffen, das war vor vier Wochen nicht anders, da hat sich nichts geändert.

    Und das mit der Kerze, …….naja, vielleicht bringts ja was :-)

    • Vielleicht gab es hier ein kleines Missverständnis. Es geht mir nicht darum, wer auf wessen Seite ist. Bei dem Hinweis auf Rückabwicklung und Insolvenz sehe ich EINEN wesentlichen Unterschied im Verfahrensvergleich (übrigens vom Fachmann bestätigt). Bei einer Rückabwicklung besteht immer die Chance, dass das Ganze relativ schnell und mit relativ wenig bürokratischem Aufwand über die Bühne geht. Sollte eine Insolvenz beschlossen sein (was sie ja noch nicht ist), wird der Ablauf zweifellos sehr viel aufwändiger sein und daher auch deutlich länger dauern. Welche Möglichkeit für uns Anleger günstiger ist, lässt sich, so mein derzeitiger Kenntnisstand, nicht vorhersagen.

  • Frage in die Runde:
    Von vorhandenen Werten in Form von Geld auf Konten und nicht zu vergessen unser Gold, was m.E. noch immer nicht auf Echtheit geprüft wurde, redet Niemand mehr. Keine Verlautbarung von Dr. Bernsau und auch nichts von der Berliner Sta, oder ist mir da stwas entgangen?

  • Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt möchte ist zu diesem Zeitpunkt nur das feststellen, was auch bereits bei einigen Kommentaren anklang: Mit der Richtung „Insolvenz“ ist die Hoffnung für uns Anleger endgültig dahin, dass wir unser Geld (zumindest einen erheblichen Anteil davon) relativ schnell und auf unkompliziertem Wege wiedersehen. Jetzt mahlen die Mühlen der Justiz – nicht sehr schnell und nicht unbedingt zum Wohle der Anleger! Ab heute können wir nur das Beste hoffe – vielleicht hilft es ja, eine Kerze in der Kirche anzuzünden.

  • Tja ein guter „Draht“ zu wem auch immer, hat sich schon immer gelohnt. Manche glauben wirklich hier, die Bafin oder Rechtsanwälte bzw. Insolvenzverwalter interessiert es, was oder ob die Anleger übehaupt etwas erhälten. Das geht denen sowas von am A…. vorbei. Letztere haben mit so einem Mandat die Lizenz zum Geld drucken……für sich wohlgemerkt.

  • Wie ist die Meinung der Betroffenen: Sollte in dieser komplexen juristischen
    Situation ein mit der Materie vertrauter Rechtsanwalt hinzugezogen werden?
    Oder ist ein solches Vorhaben jetzt noch verfrüht? Nachdem die Quote feststeht wird man für den Differenzbetrag um einen RA. nicht herumkommen.

    • Und wo soll der dann wohl den Differenzbetrag herbekommen? Das ist doch gerade die Problematik. Da schmeißt man dann gutes Geld schlechtem hinterher und zum Schluß freuen sich nur die Anwälte!

  • glaube nicht das es eine Rolle spielt,wer Insolvenzverwalter ist!Schlimmer ist,das es soweit gekommen ist!Wirwerden Jahrelang hinter unserem Geld hinterherlaufen!

  • Da kann die Kanzlei ja jetzt die Korken knallen lassen – das nenne ich mal einen lukrativen Auftragsfluss durch die Bafin erst die Abwicklung und jetzt als Insolvenzverwalter – Herzlichen Glückwunsch meine Herren Graf von und zu.
    An die Bafin: Alles natürlich zum Wohle der Anleger – unterm Strich bedeutet das für die Kanzlei mindestens 5 Mio. verdient ! In welch einem Sch.. Land leben wir eigentlich ???

  • Sehr geehrte Redaktion,

    erklären Sie bitte einem Laien wie mir den Begriff „neutralerer Insolvenzverwalter“. Was bringt Sie zu der Annahme, dass der hier benannte Insolvenzverwalter für wen auch immer Partei ergreift? Dass die Kommunikation mit der Kanzlei bisher aus Ihrer Sicht nicht gut war, steht nach meiner Auffassung auf einem anderen Blatt.

    Anmerkung der Redaktion:
    Nun, beide Herren arbeiten in der selben Kanzlei, möglicherweise sogar als Partner. Da könnte dann manchmal die Distanz oder/und Hartnäckigkeit fehlen bestimmte Dinge aufzuklären um für die Anlgerd as bestmögliche herauszuholen. Ein „fremder Insolvenzverwalter aus einen anderen Kanzlei“ würde bestimmte kollegiale Rücksichten dann wohl „eher nicht nehmen“. Nun haben wir dem vorläufigen Insoverwalter eine Presseanfrage übermittelt mit der Bitte diese bis zum morgigen Abend zu beantworten. Schaun wir mal ob sich der Kommunikationsstil dort verändert hat.

  • Ich denke der bisher bestellte Abwickler wurde von der „Staatsseite“ eingesetzt (Staatsanwaltschaft und BaFin), war somit auf derer Seite und durfte somit auch nicht mehr Informationen und Kommunikation machen wie die 3 Mitteilungen auf der homepage.
    Der jetzt eingesetzte Insolvenzverwalter, auch wenn er aus der gleichen Kanzlei ist müßte meines Erachtens doch wohl auf der Seite der Gläubiger sein und zusehen, das so viel wie möglich für die Anleger übrig bleibt, oder sehe ich das falsch?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Homburg e.V.

Aktenzeichen: 109 IN 57/24 Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Rahmen...

Allgemeines

Bericht über das Insolvenzantragsverfahren der Bildungsinstitut Nord GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 91 IN 10066/24 Am 14. November 2024 hat das Amtsgericht Neumünster...

Allgemeines

Bericht über das Insolvenzantragsverfahren der Jobmacherei gGmbH

Bericht über das Insolvenzantragsverfahren der Jobmacherei gGmbH Aktenzeichen: 61 IN 132/24 Am...

Allgemeines

Bericht: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH

Aktenzeichen: 2 IN 345/24 Datum: 14. November 2024 Antragsteller: CSP Immobilien GmbH...