Startseite Allgemeines Graf Praschma, Heß & Rottloff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schreibt uns im Namen von Hans Messmer
Allgemeines

Graf Praschma, Heß & Rottloff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schreibt uns im Namen von Hans Messmer

Teilen

Es gibt auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die am Abend noch lange im Büro sind. Frau Dirks ist eine solche fleißige Anwältin in der genannten Kanzlei. Um 19.21 Uhr hat Frau Dirks uns eine E- Mail geschrieben, wen man vertritt und das man doch einige kritische Kommentare zu Ihrem Mandanten gelöscht haben will, da dies ja alles nicht so sei wie dort in den Kommentaren geschrieben: Frau Dirks wurde dann in einer E-mail Kommunikation auch sehr deutlich was uns dann alles passieren könnte und wofür wir alles verantwortlich seien, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt Frau Dirks schon mitgeteilt hatten, an wen Sie sich bitte wenden möge. Nun wird Herr Rasch, von der Kanzlei Linnemann in Radebeul, sich den Vorgang- wie immer- anschauen und mit Frau Dirks in eine Kommunikation eintreten. Nur, einfach so löschen, oder „nicht sichtbar machen“, verehrte Frau Dirks das machen wir sicherlich nicht, nur weil wir ein Schreiben eines Anwaltes bekommen. Wir halten uns da an unsere übliche Vorgehensweise. Wir werden den Kommentator/die Kommentatoren anschreiben und bitten diese von Ihnen dementierten Dinge zu bestätigen. Das dauert im Regelfall immer so 14 Tage. Dann schauen sich unser Rechtsanwalt und wir uns das an………….was dann übrig bleibt. Was wir allerdings Grenzwertig finden ist eine Firmenabkürzung  FMA in einem Land zu wählen, wo solche Buchstaben einen Gedanken auslösen der dann in Richtung „öffentlicher Behörde geht“. Es ist schwer zu glauben, das solche Dinge „eher zufällig“ passieren bzw. gewählt werden. Aber da mag es ja Ausnahmen geben. Wir haben aber auch gute Kontakte zu der FMA in Österreich und Liechtenstein. Wir wollen auch einmal dort eine Anfrage starten, was man dort von solchen Schöpfungen als Unternehmensnamen hält.

Grundsätzlich, Frau Dirks, können sie nicht jeden Kommentar löschen, nur weil Ihnen eine Anwältin schreibt, denn auch Ihre Position ist ja eine subjektive Position die es dann objektiv aufzuklären gilt. Würden wir jeden Kommentar auf solch eine Aufforderung hin löschen, dann brauchten wir eine solche Funktion nicht.

Was den Hinweis auf irgendwelche Urteile irgendeines Gerichtes anbetrifft, so nehmen wir das gerne zur Kenntnis, aber Sie wissen doch Frau Dirks, das es sicherlich genauso viele Urteile gibt die genau das Gegenteil aussagen. Die werden von Ihnen natürlich, und verständlicherweise, nicht aufgeführt, denn die helfen Ihnen ja nicht weiter Druck für Ihre Position aufzubauen. Das haben Sie ja mit Bravour versucht. Meine Antwort dazu kennen Sie ja.

Übrigens hätten wir gerne detailliert aus dem Schreiben von Frau Dirks hier berichtet um so auch die Position Ihres Mandanten deutlich zu machen und wo er die falschen Behauptungen sieht. Dem hat Frau Dirks, aus welchen Gründen auch immer, leider nicht zugestimmt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tragikomische Bigfoot-Jagd endet fatal: Zwei Männer im Wald aufgefunden

Im tiefsten Dickicht des Gifford Pinchot National Forest im US-Bundesstaat Washington endete...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte:Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Der Anlegerbeirat – eine Chance für transparente Restrukturierungen bei Genussrechten

Frage: Herr Reime, die Idee eines Anlegerbeirats in Sachen Genussrechte wird zunehmend...

Allgemeines

IOSCO Warnungen International vor Finanzbetrügern

Die IOSCO Unsere Mitglieder regulieren mehr als 95 % der weltweiten Wertpapiermärkte...