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Grasmüller & Wehner: Anwaltskanzlei/Treuhänder der Captura GmbH die sich in Insolvenz befindet

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Gemeint ist natürlich nicht die Rechtsanwaltskanzlei, diese ist nicht Insolvenz.Das wollen wir hier nocheinmal ausdrücklich anmerken. Die Kanzlei hatte uns eine E-Mail übersendet in der sie uns auffordert „da wir suggerieren würden die Kanzlei sei in Insolvenz“, das zu korrigieren, uns ansonsten mit Klage und Einstweiliger Verfügung droht. Nun, die Freundlichkeit dieser E-Mail lassen wir einmal dahingestellt, mag sein das dort jetzt auch die „Nerven blank liegen“. Die Anwaltskanzlei kommt nun unfreiwillig in eine Diskussion, wo diese in der Form sicherlich auch nicht mit gerechnet hatte. Tatsache ist aber, das die Anwaltskanzlei Grasmüller und Wehner geschäftlich mit der Captura GmbH verbunden ist, möglicherweise war. Gerade die Zusammenarbeit mit der Kanzlei als Treuhänder wurde ja von Seitend er Scheffold Brüder immer herausgestellt, auch als ein Qualitätsmerkmal.Ob das Mandat derzeit noch besteht wissen wir aktuell nicht.In einer Werbung des Unternehmens Captura GmbH heißt es zu der Kanzlei: Die Captura GmbH aus Grasbrunn scheint für Anleger eine lukrative wie sichere Investitionsmöglichkeit zu bieten. Das Unternehmen um die Brüder Christoph und Markus Scheffold ist in jedem Fall bisher allen seinen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachgekommen. das testiert der Treuhänder der Captura GmbH, die Anwaltskanzlei Grasmüller & Wehner. Zitat Ende

Aus der Vergangenheit wissen wir, das des öfteeren auch Treuhänder von Rechtsanwälten verklagt worden sind. Warten wir einfach einmal ab, ob und was der Anwlatskanzlei Grasmüller & Wehner nun passiert von Seiten der Anlegerschutzanwälten her.

http_www.captura-gmbh.com_newsletter_Archiv_8DC158D233044F118

3 Kommentare

  • Diese Frage müssen sich Kunden, Vermittler und Obervermittler / Pools wie die Fondsfinanz gefallen lassen und stellen. Nach allen Skandalen der letzten Jahr (S&K, Infinus) ist das nicht mehr nachvollziehbar und fast schon grob fahrlässig.

    Das Problem ist nur, dass der Kunde sein Geld los ist- der Vertrieb seine Provision behalten darf.

    Wie wird das bei diesem Fall wohl laufen?

  • Es ist ja nicht das erste mal, das die Fondsfinanz hier Produkte vertreibt – die hinterher kaputt gehen: S&K nun Captura etc.
    Aber, wie blöd sind denn die Vermittler – Captura hat den Kunden 7,95 % p.a gezahlt + Vertriebsprovision + Marge für Captura – da is man schnell bei fast 20 % p.a – und das bei nur einem Jahr Laufzeit – Wie soll das gehen ???

  • Das klingt jetzt wie Hohn und Gelächter, bestimmt ein gekaufter Artikel!

    Die Captura GmbH der Brüder Marcus und Christoph Scheffold ist sicherlich eine der solideren Varianten für eine Kapitalanlage im grauen Finanzmarkt. In unserer voran gegangenen Berichterstattung hatten wir allerdings angemerkt, dass gemäß unserer Recherche die Liquiditätsplanung des Unternehmens recht ausbaufähig ist. Zur Erklärung ließ uns Marcus Scheffold von der Captura GmbH heute aber nachfolgende Anmerkungen zukommen, die wir so gerne publizieren wollen.

    Marcus Scheffold: „(…) bezugnehmend auf Ihren Artikel „Captura GmbH – Sorge bereitet die Liquiditätsplanung“ vom 22. Oktober 2013 Ihres Redakteurs Herrn Leif Koehnekamp würden wir gerne auf Ihren Bericht eingehen und die Faktenlage näher erläutern.
    In unserer Bilanz für 2012 finden Sie unter AKTIVA, A. Anlagevermögen, III. Finanzanlagen, 1. Beteiligungen eine Summe in Höhe von 13.061.352,94 Euro.

    Diese Summe stellt unsere Einlagen in unsere Projektgesellschaften dar.

    Zudem finden Sie unter B. Umlaufvermögen, I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, 1. Sonstige Vermögensgegenstände eine Summe in Höhe von 12.801.556,27 Euro.

    Diese Summe stellt wiederum unsere Einlagen in unsere typisch stillen Gesellschaften dar.

    Wir haben in 2012 in unserem prospektierten operativen Geschäft die Art unserer Projektbeteiligung mittels einer „typisch stille Beteiligung“ gegen „Projektgesellschaft nach BGB“ ausgetauscht.

    Dies hat zur Folge, dass sich unsere, nach identischen Maßstäben und wie prospektiert, investierten Gelder nunmehr an zwei Stellen in der Bilanz wiederfinden.

    Die Projektbeteiligungen, die wir im Rahmen von Projektgesellschaften nach BGB betrieben haben, finden Sie unter A. Anlagevermögen.

    Die Projektbeteiligungen, die wir im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen betrieben haben, finden Sie unter B. Umlaufvermögen.

    Da wir in beiden rechtlichen Konstrukten de facto die identische Investitionspolitik betrieben haben bzw. betreiben, können Sie unschwer erkennen, dass die Verfügbarkeit/Liquidität beider Positionen naturgemäß vollkommen identisch ist.

    Wir „jonglieren“ gewiss auch nicht mit kurzfristigen Forderungen an unsere Liquidität, sondern refinanzieren uns im Einklang mit der durchschnittlichen Investitionsdauer unserer Investitionen, ob über typisch stille Beteiligungen oder auch über Projektgesellschaften nach BGB oder auch zukünftig über GmbH & Co KG´s“, soweit Marcus Scheffold von der Captura GmbH.

    Wir möchten hier der Captura Unternehmensgruppe keinen Persilschein ausstellen, aber tatsächlich haben wir in der Redaktion inzwischen das Gefühl, dass die Brüder Marcus und Christoph Scheffold sehr gewissenhaft mit dem ihnen anvertrauten Anlegergeld umzugehen wissen.

    Schauen wir mal wie sich Captura weiter entwickelt!

    Das wissen wir ja nun,leider!

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