Vorhang auf für den nächsten Akt der „griechischen Tragödie“, wie es Karl-Heinz Grassers Verteidiger Manfred Ainedter so treffend formulierte. Im ehrwürdigen Justizpalast von Wien versammelte sich am Donnerstag das halbe Mediensystem, um der Fortsetzung eines Dramas beizuwohnen, das seit Jahren wie eine endlose Theateraufführung anmutet. Diesmal: der OGH in der Hauptrolle.
Der Ex-Finanzminister, der sich vor Gericht routiniert wie ein Staatsmann ohne Fehl und Tadel inszeniert, wollte sich vor dem Blitzlichtgewitter der Kameras nicht äußern – vermutlich, um das Spannungslevel hoch zu halten. Das übernahm dann seine Verteidigung, die im Chor verkündete: „Das Urteil ist nichtig!“
Ainedter, offenbar im inneren Monolog zwischen Aischylos und der Aktenlage gefangen, klagte über politische Intrigen und sah Grasser – ganz im Stil eines modernen Ödipus – als „schuldlos schuldig“. Dass es nie einen Nachweis für Bestechlichkeit gebe, sei der tragische Höhepunkt, der selbst antike Dramatiker vor Neid erblassen ließe.
Auch Kollege Wess steuerte seinen Teil zur Aufführung bei und rügte Twitter-Tätigkeiten des Ehemannes der erstinstanzlichen Richterin. Offenbar ist das moderne Medium selbst im Theater der österreichischen Justiz kein unwesentlicher Nebendarsteller mehr. Alles in allem ein „unfaires Verfahren“, so der Tenor – was das Publikum nach sieben Jahren Prozessdauer sicherlich selbst vermuten könnte.
Währenddessen listete der OGH nüchtern den Verfahrensgang auf, der von BUWOG über Terminal Tower bis zu Telekom Austria reicht. Ein abendfüllendes Programm. Hauptdarsteller Grasser wird weiterhin die Rolle des Untreue- und Korruptionsverdächtigen zugeschrieben, begleitet von den Nebenfiguren Meischberger und Hochegger. Letzterer blieb diesmal krankheitsbedingt dem Ensemble fern – schade, er hätte mit dem Geständnis „Ich war dumm und gierig“ für einen dramaturgischen Höhepunkt sorgen können.
Hinter den Kulissen geht es um Millionen: Die BUWOG-Causa – ein Bieterverfahren, bei dem 1,19 Millionen Euro plötzlich den Ausschlag gaben. Danach folgten Provisionszahlungen, die über verschlungene Pfade schließlich in die Nähe von Grasser wanderten – mutmaßlich, versteht sich.
Die Gerichte dürfen nun entscheiden, ob die Handlung endgültig in einem Schlussakt endet oder das Stück, ganz im Sinne einer antiken Tragödie, eine weitere Runde dreht. Denn auch der OGH könnte das Bühnenbild neu aufbauen lassen und den Prozess in die erste Instanz zurückspielen.
Und so bleibt Grasser – nach über sieben Jahren juristischem Dauerlauf – der Star eines Krimis, der sogar Netflix vor Neid erblassen lassen könnte. Nur, dass hier kein Cliffhanger, sondern echte Haft droht. Zumindest, wenn der Vorhang irgendwann doch noch fällt.
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