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GRE Global Real Estate AG: Keine Liquidität für Ausschüttungen an Gesellschafter

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Bereits zum dritten Mal in Folge vertröstet die GRE Global Real Estate AG ihre Anleger bei den fälligen Ausschüttungen. Offizieller Grund: Die Liquidität des operativen Geschäftes erlaubt die Vornahme der vereinbarten Ausschüttungen derzeit nicht. Denn das Investitionsvorhaben in Salzweg bei Passau müsse erst abgeschlossen werden, damit hier
Auszahlungen erfolgen können. Ausgerechnet dieses Bauvorhaben sorgt jedoch in letzter Zeit für zunehmend negative Schlagzeilen.

„ENP – immer wieder Geld für die schönen Dinge des Lebens“, so warb die GRE Global Real Estate AG auf ihren Werbematerialien. Die Finanzjongleure aus dem sächsischen Steinpleis betitelten sich selbst auch schon mal als „der Urlaubsfinanzierer“, der durch steuerliche Verlustzuweisungen eine „staatlich geförderte Urlaubsfinanzierung“ den Anlegern anbieten könne. Möglich sei diese durch die Programme „ENP“ und „ENP Plus“. Das Kürzel steht für einen Entnahmeplan, bei dem den Anlegern nach einer bestimmten Anzahl vollständiger Beteiligungsjahre Auszahlungen in zweijährigem Turnus zustehen. Die Sache ist allerdings
komplizierter, als es den Anschein hat. Denn zum Einen sind die Ausschüttungen, was den Anlegern meist verschwiegen wurde, gerade keine Gewinne. Denn Gewinne aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hat die GRE AG bisher nicht erzielt. Die Auszahlungen sind letztlich nichts anderes als eine Rückzahlung des von den Anlegern selbst bereits
eingezahlten Geldes. Der Anleger finanziert seinen Urlaub damit mit seinem eigenen Geld, für das er in der Zwischenzeit allerdings keine Zinsen bekommen hat. Schlimmer noch: Die Auszahlungen wären im Falle einer Insolvenz an den Insolvenzverwalter der GRE AG zurück
zu zahlen. Auch dies ist den meisten Anlegern unbekannt.

Der zweite Haken an den ENP Programmen ist, dass die Auszahlung unter einem Liquiditätsvorbehalt steht. Die GRE kann nur auszahlen, wenn sie auch Geld hat. Und genau diesen Vorbehalt nimmt die GRE derzeit für sich in Anspruch. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke berichtet von Mandanten, die bereits seit Februar 2010 bezüglich der Ausschüttungen vertröstet werden. „Unseren Mandanten wurde zunächst gesagt, die
Bauarbeiten in Passau würden derzeit die erforderliche Liquidität der GRE AG binden und mit einer Auszahlung sei im zweiten Quartal 2010 zu rechnen. Allerdings wurde im Sommer 2010 der Mandant weiter vertröstet, ebenso im Januar 2011“. Die GRE gibt als Grund für die
verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens den frühen Wintereinbruch an.

Nahezu parallel zu diesem Schreiben werden Berichte bekannt, nach welchen es auch massive Zahlungsstockungen an Handwerker gab, die mit der Errichtung des Bauvorhabens in Passau beauftragt waren. So wurde unter anderem berichtet, dass Bauabnahmen willkürlich überhaupt nicht erfolgten, ebenso wenig die Zahlungen. Nach Darstellung der GRE AG soll dies vorrangig Fristüberschreitungen und Qualitätsmängeln beim Bau durch den früheren Generalübernehmer für das Bauwerk liegen, der Firma Erletz Bau aus Schwarzenbruck bei Nürnberg. Der Generalübernehmervertrag sei nunmehr aber beendet, der neue Generalübernehmer GWE Gewerbeentwicklungs GmbH werde das Projekt nun zu Ende führen.

„Ausgerechnet die GWE Gewerbeentwicklungs GmbH“, meint Röhlke unter Hinweis auf die frühere Firmierung der GWE GmbH als „Objekt Bad Brückenau Grundbesitz- und Verwaltungs GmbH“ und die Eigentumsverhältnisse dieser Gesellschaft, die zu 100 % der
GRE Global Real Estate AG gehört und im Geschäftsjahr 2009 unter Geschäftsführer Claus Assmann, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der GRE AG, einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 460.000,00 € bilanzieren musste.

„Damit ist die GRE AG letztlich ihr eigener Generalübernehmer und zu 50 % auch ihr eigener Betreiber, denn die Betreibergesellschaft WfS Betriebs GmbH Wohnen für Senioren gehört zu 50 % der GRE AG. Wir gehen davon aus, dass sich kein anderer Vertragspartner gefunden hat. Die GWE GmbH ist übrigens unter ihrem alten Namen noch in schlechter Erinnerung: schon das seinerzeitige Projekt „Bad Brückenau“ platzte wie eine Seifenblase im Regen.“

FAZIT:

Die offensichtlichen Liquiditätsprobleme der GRE AG lassen nichts Gutes für die Anleger der ersten Stunde ahnen. Diese dürften demnächst berechtigt sein, ihre Beteiligungen zu kündigen und ihre Auseinandersetzungsguthaben zu fordern. Ob die GRE AG diese zahlen
kann, ist offen. Die GRE AG warb seit 2001 um Anleger. Die Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren dürfte bei den ersten Anlegern demnächst erreicht sein. Diese könnten dann anfangen, weitere Liquidität aus dem Unternehmen abzuziehen.

Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de

Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.

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