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GRE Insolvenzverfahren

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Im Finanzskandal um die Immobilienfirma „GRE Global Real Estate AG“ ist am 25.02.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (AZ: AG München 1507 IN 3929/11).

Damit sind die vielen hundert atypisch stillen Beteiligungsverträge, die von der GRE AG als Altersvorsorge verkauft wurden, automatisch beendet. Für die Anleger bedeutet dies allerdings noch nicht das Ende des Schreckens: Insolvenzverwalter Dr. Prager kündigte eine Vielzahl von Maßnahmen an, die auch zukünftig die Gerichte beschäftigen werden. Auf die geprellten Anleger kommt weiterer Ärger zu.
„Zunächst einmal will der Insolvenzverwalter die still Beteiligten nur als sogenannte nachrangige Gläubiger behandeln. Das bedeutet, sie bekämen nach derzeitigem Stand nicht einmal eine Quote an der Insolvenzmasse,“ erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dem das Eröffnungsgutachten des Insolvenzverwalters vorliegt. „Nachrangige Gläubiger werden noch nicht einmal zur Anmeldung der Forderung im ersten Gang aufgefordert, so dass viele Anleger nicht einmal mitbekommen werden, dass ihre Forderungen hier nicht berücksichtigt werden.“
Darüber hinaus ist der Verwalter der Ansicht, dass möglicherweise die stillen Beteiligten noch weiter zur Kasse gebeten werden können. So soll seiner Meinung nach eine Abfindungsbilanz für jeden Anleger ermittelt werden. Je nachdem, ob diese Bilanz ein Guthaben des Anlegers ausweist oder einen Negativsaldo, erhält entweder der Anleger eine Auszahlung oder muss gar weiter einzahlen. In jedem Falle aber sollen die Auszahlungen im Rahmen des ENP-Programmes wieder zurückbezahlt werden, immerhin eine Summe von fast 500.000,00 €.
„Vor dieser Folge des ENP-Programmes im Insolvenzfalle haben wir immer wieder gewarnt. Die Anleger wurden über dieses Risiko häufig nicht informiert. Auch das hat zu Verurteilungen der GRE zu Schadensersatz geführt“, sagt Röhlke. Doch auch die Anleger, die ihr Geld noch durch erfolgreiche Prozesse zurückklagen konnten, sind nicht sicher: alle Zahlungen der GRE AG ab August 2011 sind anfechtbar und werden vom Verwalter zurückverlangt werden.
Der Geschäftsbetrieb der GRE wird nicht fortgeführt werden. Allein die Verbindlichkeiten bei Banken betragen 7,4 Mio €. Grundbuchrechtlich abgesichert sind davon 5,3 Mio. Das bedeutet, dass nahezu sämtliche Immobilien vorab zu Gunsten der Banken verwertet werden. Da sonst kaum Vermögen festgestellt werden konnte, werden die Anleger wohl –ob sie nun zur Tabelle angemeldet sind oder nicht – ihr Geld als Totalverlust abschreiben müssen.
„Erfreulicherweise geben die Gerichte unseren Mandanten in vielen Verfahren gegen den Vorstand, Herrn Prof. Dr. h.c. (Univ. del Golfo, Mexico) Frank André Audilet und Herrn Stefan Oehlerking, Recht und verurteilen diese zu Schadensersatz“, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Diesen Weg will er konsequent weiterverfolgen.
Daneben kündigt er an, sich für seine Mandanten entschieden gegen weitere Forderungen des Insolvenzverwalters zu wehren. „Das Oberlandesgericht in Dresden hat bereits entschieden, dass der Emissionsprospekt der GRE AG betrügerisch war. Sollen jetzt die Betrugsopfer noch weiter zur Kasse gebeten werden?“, fragt Röhlke.

FAZIT: Anleger sollten dringend rechtlichen Rat suchen. Es gilt, die Forderungen des Verwalters auf weitere Zahlung abzuwehren und Schadensersatz bei den Verantwortlichen einzuklagen.
Röhlke Rechtsanwälte
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel. : +49.(0)30.715.206.71
Fax.: +49.(0)30.715.206.77
anwalt@kanzlei-roehlke.de
www.kanzlei-roehlke.de

Rechtsgebiete
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.

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